Guten Tag,
Wie schon im Betreff erwähnt wurde das Erbe ausgeschlagen. Unser Vater ist vor einigen Jahren verstorben und war verschuldet. Nun ist diese Lebensversicherung aufgetaucht.
Dazu wäre wichtig zu sagen, dass meine Geschwister und ich nicht die Begünstigten dieser Versicherung sind, sondern die Eltern unseres Vaters.
Nun wäre unsere Frage ob diese Lebensversicherung dann in die Erbmasse fällt oder wir ANspruch auf diese haben. Die zweite Frage wäre inwieweit es strafrechtliche folgen hätte, wenn man sich diese auszahlen lassen würde ?
Ich hoffe das alles soweit verständlich ist und Sie mir helfen können.
Danke im voraus
Erbschaft ausgeschlagen, nun Lebensversicherung
29. Juli 2011
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Frage vom 29. Juli 2011 | 14:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft ausgeschlagen, nun Lebensversicherung
#1
Antwort vom 29. Juli 2011 | 19:48
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 342x hilfreich)
Eine Lebensversicherung fällt, wenn mind. ein Begünstigter genannt ist, nicht in den Nachlass.
Der Ertrag steht den Begünstigten zu. Die Versicherung wird auch sicherlich nur an diese auszahlen. Ersatzweise an deren Erben, was nachzuweisen wäre; regelmäßig mittels Erbschein.
Strafrechtlich ist nichts zu befürchten, wenn die Lebensversicherung ausgezahlt wird.
Etwas anderes könnte es sein, wenn jemand noch Ansprüche an den/die Versicherungsnehmer hätte.
Aber dazu gibt die Schilderung nichts her.
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"Lukas 7,23"
#2
Antwort vom 31. Juli 2011 | 19:56
Von
Status: Richter (8584 Beiträge, 4664x hilfreich)
#Ersatzweise an deren Erben, was nachzuweisen wäre; regelmäßig mittels Erbschein.#
Das ist falsch; die Bezugsberechtigung ist nicht vererblich; die LV fällt dann in den Nachlass.
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