Der Bruder meines Mannes ist vor 3 Tagen bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Er hinterläßt seiner Frau und seiner Tochter hohe Schulden. Unter anderem hat er aus einem Insolvenzverfahren eine Restschuld von ca. 38.000 €, eine Restschuldbefreiung ist noch nicht erfolgt. Das gemeinsame Haus ist verschuldet, über die Finanzen seiner selbständigen Tätigkeit hat keiner einen Überblick. Es ist davon auszugehen, daß noch weitere Schulden dazukommen. Als weitere Verwandte hat er zwei Brüder, eine Schwägerin und eine Nichte.
1.Sollte seine Ehefrau das Erbe
ausschlagen oder lieber einen Nachlaßverwalter einsetzen?
2. Falls seine Ehefrau das Erbe für sich und ihre Tochter ausschlagen sollte, folgen zunächst die beiden Brüder als Erben. Was ist, wenn diese nicht von ihrer Schwägerin darüber informiert werden? Werden die Brüder dann nach 6 Wochen unwiderruflich zu Erben?
3. Muß auch die Schwägerin des Verstorbenen das Erbe ausschlagen?
-----------------
""
Erbschaft ausschlagen - Erbfolge
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu 1.: Die Erbausschlagung muss bei einem gemeinsamen Haus gut überlegt werden, da man damit auch die Kontrolle über das Haus verliert.
Alternativ kann auch die Nachlassinsolvenz gewählt werden. Die ist mit mehr Aufwand verbunden, ermöglicht aber z.B. mit hoher Wahrscheinlichkeit den freihändigen Verkauf des Hauses.
zu 2.: Ohne Testament erben die Brüder direkt, müssten daher auch dann ausschlagen, wenn die Ehefrau nicht ausschlägt. Das gilt auch für die Nichte. Gesetzliche Erbfolge: 75% Ehefrau, je 12,5% für die beiden Brüder. Die 6-Wochenfrist beginnt daher auch mit dem Tod des Bruders.
zu 3.: Nein, die Schwägerin erbt in keinem Fall. Wenn die Nichte jedoch minderjährig ist, muss sie als Sorgeberechtigte für ihr Kind ausschlagen.
-----------------
" "
quote:
Er hinterläßt seiner Frau und seiner Tochter hohe Schulden
Nachlassinsolvenz? Evtl. ist ja der Nachlass doch mehr wert als die vorhanden Schulden (Haus)
quote:
zu 2.: Ohne Testament erben die Brüder direkt, müssten daher auch dann ausschlagen, wenn die Ehefrau nicht ausschlägt. Das gilt auch für die Nichte. Gesetzliche Erbfolge: 75% Ehefrau, je 12,5% für die beiden Brüder. Die 6-Wochenfrist beginnt daher auch mit dem Tod des Bruders.
Da eine Tochter da ist, erben die Brüder erst wenn Mutter/Tochter das Erbe ausschlagen.
Sofern die Nichte eine Tochter eines der beiden Brüder ist, kommt sie erst an die Reihe wenn der entsprechende Bruder ausschlägt.
Ist diese Nichte noch minderjährig müssen die gesetzlichen Vertreter (also evtl. Schwägerin und ein Bruder des Verstorbenen) ausschlagen.
Die Ausschlagungsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, in welchem der mögliche Erbe Kenntnis davon hat, dass die Erbschaft in seiner Person überhaupt angefallen ist.
Dies bedeutet, der Erbe muss Kenntnis vom Todesfall haben sowie Kenntnis darüber, dass er durch Testament, durch Erbvertrag oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, Erbe geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Wochen.
Kleine Hexe
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Da eine Tochter da ist, erben die Brüder erst wenn Mutter/Tochter das Erbe ausschlagen.
Stimmt, das hatte ich irgendwie übersehen. Meine Antwort zu 2. ist daher falsch.
-----------------
" "
quote:
...der Erbe muss Kenntnis vom Todesfall haben sowie Kenntnis darüber, dass er durch Testament, durch Erbvertrag oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, Erbe geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Wochen.
Wie erfahren die Brüder und die (volljährige) Nichte davon, falls die Ehefrau und deren (minderjährige)Tochter das Erbe ausschlagen sollten? Muss die Ehefrau die nachfolgenden Erben informieren? Was geschieht wenn sie es nicht tut?
-----------------
""
quote:
Muss die Ehefrau die nachfolgenden Erben informieren?
Nein.
Wenn die Ehefrau ausschlägt, werden die nachfolgenden Erben (sofern bekannt) vom Nachlassgericht beanachrichtigt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1953.html
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten