Hallo zusammen, ich habe eine Dringende Frage:
vor 3 Jahren ist meine Mutter verstorben. Innerhalb der Frist habe ich gemeinsam mit mein Vater und Bruder in Deutschland Das Erbschaft ausschlagen beim Amtsgericht.
Ist diese Ausschlagung auch in Ausland gültig. z.B. wenn meine Mutter ein Haus in ausland hat!
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Erbschaft ausschlagen
13. Juni 2011
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Frage vom 13. Juni 2011 | 12:30
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschaft ausschlagen
#1
Antwort vom 13. Juni 2011 | 17:48
Von
Status: Richter (8584 Beiträge, 4664x hilfreich)
Ob die Ausschlagung auch im Ausland gültig ist, richtet sich nach den Gesetzen des Landes in dem der Grundbesitz ist.
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