Erbschaft automatisch angenommen?

2. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
prisa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaft automatisch angenommen?

Mein Bruder ist vor kurzem Verstorben und hat 20.000 Euro Schulden hinterlassen. Der kompletten Familie ist klar, dass sie das Erbe ausschlagen wollen. Wir wollten nur noch ein paar persönliche Gegenstände aus der Wohnung entnehmen. Vom Bestatter haben wir die Info erhalten, dass uns die Polizei begleiten muss. Die Wohnung war versiegelt. Die Polizei hat uns allerdings mitgeteilt, obwohl wir angegeben haben dass wir das Erbe ausschlagen werden, dass die Wohnung an uns übergeben wird. Wir können dann in die Wohnung und anschließend das Erbe ausschlagen. Daraufhin haben wir uns nochmal beim Bestatter rückversichert, ob das Vorgehen in Ordnung ist. Der Bestätigte das Vorgehen mit der Begründung man könne ja auch noch unsicher sein, ob man das Erbe annimmt oder nicht. Die Polizei hat nur das Siegel geöffnet und ist dann wieder weggefahren. Nun haben wir die Schlüssel an die Hausverwaltung übergeben, da wir das Erbe nicht antreten werden. Dies wurde auch so an die Verwaltung kommuniziert und schriftlich festgehalten. Ebenso wurde eine Liste überreicht mit Dingen die aus der Wohnung genommen wurden. HIerbei handelt es sich ausschließlich um persönliche Gegenstände. Das Landeskriminalamt hat sich nun wieder eingeschaltet und mitgeteilt, dass ich den Schlüssel nicht hätte an die Verwaltung übergeben dürfen und dass ich nun das Erbe automatisch angetreten hätte. Obwohl genau dieses Amt uns vorher mitgeteilt hat, dass wir die Schlüssel hinterher an die Verwaltung geben sollen. Beweise gibt es nicht, es wurde alles telefonisch besprochen. Die 6 Wochenfrist ist noch nicht vorbei und nächste Woche wollen wir beim NOtar das Erbe ausschlagen. Kann ich dies denn jetzt noch machen oder habe ich das Erbe tatsächlich automatisch angenommen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 332x hilfreich)

Das Problem ist hier weniger das Betreten der Wohnung und die Übergabe der Schlüssel an die Wohnungsverwaltung, sondern vielmehr die Entnahme der Gegenstände – und die Dokumentation an die Wohnungsverwaltung.

Gruß

PS: Wie kommt man eigentlich auf die Idee, erbrechtliche Beratung beim Bestatter und bei der Polizei zu suchen anstatt beim Anwalt?

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4895x hilfreich)

Persönliche Gegenstände in der Wohnung des Verstorbenen stellen einen Nachlass (Erbe) dar.
Rosinenpickerei in Form der Entnahme von Nachlass aus der Wohnung und Ablehnung des Nachlasses in Form der Schulden ist nicht möglich.
Durch die Entnahme seid ihr (konkludentes Handeln ) zu Erben geworden.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#3
 Von 
prisa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei den entnommenen Dingen handelt es sich um rein persönliche Dinge ohne materiellen Wert. Z.b. ein Familienfoto.

Ein Anwalt wurde zwischenzeitlich jetzt eingeschaltet. Dort ist der Sachverhalt nun in Klärung.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4895x hilfreich)

Es ist egal was entnommen wurde. Der ausschlaggebende Punkt ist das etwas entnommen wurde. Werte finden hierbei keine Berücksichtigung

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1416 Beiträge, 652x hilfreich)

Hat man nur Dinge zum Zwecke der Beerdigungformalitäten mitgenommen, auch Foto für Anzeige oder Grabstein, dann könnte das folgenlos bleiben, insbesondere da man bei der Polizei versch. Auskünfte bekommt.


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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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