Erbschaft bei vorheriger Schenkung

3. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
sw433
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft bei vorheriger Schenkung

Folgender Sachverhalt: Eine alleinstehende Mutter verstirbt und hat ein Nachlass-Vermögen von 500'000,- EUR. In ihrem Testament hat sie verfügt, dass ihre zwei einzigen Kinder jeweils die Hälfte Ihres Nachlasses erhalten. Jetzt hat sie aber, 5 Jahre vor ihrem Tod, einem Kind 100'000,- EUR geschenkt. Jetzt meine Frage: Wird diese 100'000,- EUR Schenkung beim Nachlass/Erbe angerechnet, d.h. hat das andere, nicht beschenkte Kind, noch Anspruch auf eine Ergänzung zu seinem 250'000,- EUR Erbteil, oder gibt es diese Ergänzung nur, wenn es um um den Pflichtteil geht ?

Vielen Dank vorab !

-- Editiert sw433 am 03.05.2012 13:44

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Bei diesen Zahlen spielt die Schenkung keine Rolle.
Selbst eine Schenkung von 500000€ unmittelbar VOR dem Tod hätte hier noch keine Rolle gespielt.

Allgemein:
Jedes Kind müßte mindestens seinen Pflichtteil erhalten und bei der Berechnung dieses Pflichtteils spielt die Schenkung eine Rolle: Man betrachtet die (pro vergangenem Jahr um 10% zu verringernde, also nach 10 Jahren nicht mehr zu berücksichtigende) Schenkung PLUS vorhandener Nachlass. Davon nimmt man dann den Pflichtteil (im vorliegenden FAll 25% pro Kind, da keine weiteren Pflichtteilsberechtigten außer zwei Kindern). Wenn ein Pflichtteilsberechtigter weniger als das erhält, aht er Ergänzungsansprüche.
Hier aber sind 5 Jahre vergangen, die die schenkung auf 50000€ abschmelzen lassen. Gesamtnachlass sind 500000€, damit ist der Pflichtteilsanspruch 1/4 von 550000€, mithin wesentlich weniger als die erhaltenen 250000€.

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