Erbschaft durch testament

7. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andruschka40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft durch testament

Hallo,
Mein Opa ist gestorben und da mein Vater enterbt wurden sein Erbe auf mich und meine Halbschwester übertragen. es gibt als Miterben noch meine Beiden Tanten, die total zerstritten sind. Die Grundstücke wurden laut Testament genau aufgeteilt. Ich habe einen größeren Acker geerbt und zusätzlich 1/6 des restlichen Vermögens (Bargeld)
Meine eine Tante , die die vermutlich die Vollmacht über die Konten ihres verstorbenen Vaters hat (die Beerdigungskosten wurden davon bezahlt)meint, wir müssen geschlossen zur Bank und dort gemeinsam Unterschreiben, dann könnten wir das Erbe aufteilen. Leider blockiert meine andere Tante und hat gegen Ihre Schwester eine Klage eingereicht. Es geht wohl um Zahllungen, die vor dem Tod meines Opas an seine Töchter geleistet wurde und um Offenlegung der Konten.
Meine Halbschwester und ich sind außen vor , wir wollen eigentlich keine Anwälte einschalten aber auf das Erbe verzichten möchten wir auch nicht. Zumal ich meinen enterbten Vater finanziell unterstützen möchte. Muss ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen um nicht mein Anspruch an meine Tanten zu verlieren. Kann ich mir das Grundstück schon überschreiben lassen, das gehört ja laut Testament nur mir. Oder muß ich warten bis die Schwestern vor Gericht gezogen sind?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich bin sehr ahnungslos.

Liebe Grüße

Andruschka

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47475 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Meine eine Tante , die die vermutlich die Vollmacht über die Konten ihres verstorbenen Vaters hat (die Beerdigungskosten wurden davon bezahlt)meint, wir müssen geschlossen zur Bank und dort gemeinsam Unterschreiben, dann könnten wir das Erbe aufteilen.


Die Aussage ist korrekt.

quote:
Kann ich mir das Grundstück schon überschreiben lassen, das gehört ja laut Testament nur mir.


Für die Überschreibung auf Deinen Namen ist ein notarieller Vertrag erforderlich, der von allen Erben, also auch von beiden Tanten unterschrieben werden muss. Nur auf Basis des Testamentes nimmt das Grundbuchamt keine Umschreibung vor.

Ob Du die Unterschrift beider Tanten erhälst, bevor diese sich untereinander geeinigt haben, kann ich natürlich nicht sagen.

Sollte eine der Tanten die Unterschrift verweigern, kannst Du sie per Klage zur Unterschrift zwingen. Ob Du so vorgehen willst, musst Du selbst wissen.

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