Erbschaft eines Hauses an minderjährige Söhne

24. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Erbschaft eines Hauses an minderjährige Söhne

Hallo zusammen,

zwei minderjährige Söhne sollen Erben ihres Vaters werden. Einer ist 4, der andere 11 Jahre alt. Erbmasse ist ein Einfamilienhaus, kleineres Barvermögen und kleinerer Aktienbesitz. Das Haus und alle Vermögenswerte sind Alleineigentum des Vaters. Der Vater ist zur Mutter des 11-jährigen geschieden, zur Mutter des 4-jährigen besteht keine Ehe.

Die Söhne erben zu je 50%. Der 4-jährige soll mit seiner Mutter weiterhin im Haus des Vaters leben bis er volljährig ist. Der 11-jährige würde von seiner Mutter (geschiedene Frau) betreut werden. Die Vermögensfürsorge für die Söhne wurde testamentarisch vom Vater auf die Oma der Söhne (also seine Mutter) festgelegt, damit sich die Exfrau und die letzte Partnerin nicht mit dem Erbe ausspielen.

Was passiert, wenn der ältere Sohn 18 Jahre alt wird? Könnte er auf das Erbes bestehen? Da wäre der jüngere Sohn erst 11 Jahre alt und würde auf der Straße sitzen.

Oder kann testamentarisch verfügt werden, dass das Erbe bis zum Erreichen der Volljährigkeit des jüngeren Bruders unangetastet bleiben soll. Kann sogar testamentarisch auch ein noch späteres Alter für die Zuteilung des Erbes für beide Söhne festgelegt werden?

Viele Grüße
Peerless

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40542x hilfreich)

Zitat (von Peerless):
zwei minderjährige Söhne sollen Erben ihres Vaters werden.

Sofern es keine anderweitigen Regelungen gibt, sind sie es kraft Gesetzes bereits.



Zitat (von Peerless):
Könnte er auf das Erbes bestehen?

Warum sollte er so was sinnlose machen? Er hat das Erbe doch schon.



Zitat (von Peerless):
und würde auf der Straße sitzen.

Nö.
Wie kommt man denn auf so einen absurden Unfug?



Zitat (von Peerless):
Oder kann testamentarisch verfügt werden, dass das Erbe bis zum Erreichen der Volljährigkeit des jüngeren Bruders unangetastet bleiben soll. Kann sogar testamentarisch auch ein noch späteres Alter für die Zuteilung des Erbes für beide Söhne festgelegt werden?

Der Erblasser kann sehr viel und sehr granular festlegen.
Er sollte sich da an einen Notar wenden, ihm diese Wünsche mitteilen und der Notar wird diese dann versuchen soweit es rechtlich möglich ist, diese rechtssicher umzusetzen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48618 Beiträge, 17142x hilfreich)

Zitat (von Peerless):
zwei minderjährige Söhne sollen Erben ihres Vaters werden.

Was heißt "soll"? Lebt der Vater noch?
sollte der Vater bereits verstorben sein, dann sind die Kinder schon Erben.

Zitat (von Peerless):
Was passiert, wenn der ältere Sohn 18 Jahre alt wird? Könnte er auf das Erbes bestehen?

Er hat es ja schon mit 11 erhalten.

Zitat (von Peerless):
Da wäre der jüngere Sohn erst 11 Jahre alt und würde auf der Straße sitzen.

Warum sollte das so sein?

Zitat (von Peerless):
Oder kann testamentarisch verfügt werden, dass das Erbe bis zum Erreichen der Volljährigkeit des jüngeren Bruders unangetastet bleiben soll. Kann sogar testamentarisch auch ein noch späteres Alter für die Zuteilung des Erbes für beide Söhne festgelegt werden?

Ja, das kann festgelegt werden

Das Problem tritt aber schon direkt mit der Erbschaft auf. wenn nur ein Kind in dem Haus lebt, dann kann das andere Kind (bzw. die Oma in dessen Namen) eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Besser wäre daher wohl ein unentgeltliches Wohnrecht für das jüngere Kind bis zu dessen xx. Geburtstag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Es geht um die Erstellung eines Testaments. Der Tod des Vaters war hypothetisch, um die Auswirkung zu beschreiben.

Die Fragen rühren daher, dass ja die Söhne nur das Haus erben würden und sonst über kaum Barmittel verfügen oder Kredite aufnehmen können. Im Falle dass der dann 18-jährige auf Versilberung des Hauses besteht, kann der noch 11-jährige ja nichts tun und ihn auch nicht auszahlen. Darum geht’s. Daher auch die Frage, ob man das Alter raufsetzen kann.

-- Editiert von User am 25. November 2024 07:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Peerless):
Es geht um die Erstellung eines Testaments.

Da würde ich die Erstellung eines notariellen Testamentes empfehlen.

Zitat (von Peerless):
Daher auch die Frage, ob man das Alter raufsetzen kann.

Ja, das geht. Dafür gibt es sogar verschiedene Möglichkeiten.
Die naheliegende Möglichkeit ist, dass die Erbauseinandersetzung bis zu einem bestimmten Datum ausgeschlossen wird.

Außerdem sollte geregelt werden, ob das ältere Kind einen Ausgleich erhalten soll dafür, dass das Haus nur vom jüngeren Kind genutzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.442 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen