Erbschaft für Tochter ausschlagen

3. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492067-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft für Tochter ausschlagen

Hallo.
Meine Oma ist vor kurzem gestorben und alle Kinder haben das Erbe ausgeschlagen, ich selbst werde das auch tun.
Ich werde es auch für meine 2 1/2 jährige Tochter tun müssen.
Jetzt zu meiner Frage.
Mein ex und ich haben das geteilte Sorgerecht. Müssen wir da zusammen hingehen und das unterschreiben oder reicht es wenn er mir eine Vollmacht schreibt?
Ich hab im Netz auch was davon gelesen, dass das familiengericht zustimmen muss?
Also meine Oma hatte kein Vermögen, sondern nur Schulden, wäre also nicht sinnvoll, das Erbe anzunehmen.

Vielen Dank schonmal
Viele Grüße
Jessica

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat:
Müssen wir da zusammen hingehen und das unterschreiben oder reicht es wenn er mir eine Vollmacht schreibt?

Beide Sorgeberechtigten müssen die Ausschlagung unterzeichnen.
Zitat:
Ich hab im Netz auch was davon gelesen, dass das familiengericht zustimmen muss?

Eine familiengerichtliche Genehmigung ist hier nicht erforderlich.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1643.html

-- Editiert von cruncc1 am 03.06.2018 21:58

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