Hallo.
Meine Oma ist vor kurzem gestorben und alle Kinder haben das Erbe ausgeschlagen, ich selbst werde das auch tun.
Ich werde es auch für meine 2 1/2 jährige Tochter tun müssen.
Jetzt zu meiner Frage.
Mein ex und ich haben das geteilte Sorgerecht. Müssen wir da zusammen hingehen und das unterschreiben oder reicht es wenn er mir eine Vollmacht schreibt?
Ich hab im Netz auch was davon gelesen, dass das familiengericht zustimmen muss?
Also meine Oma hatte kein Vermögen, sondern nur Schulden, wäre also nicht sinnvoll, das Erbe anzunehmen.
Vielen Dank schonmal
Viele Grüße
Jessica
Erbschaft für Tochter ausschlagen
3. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2018 | 20:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft für Tochter ausschlagen
#1
Antwort vom 3. Juni 2018 | 21:58
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
Zitat:Müssen wir da zusammen hingehen und das unterschreiben oder reicht es wenn er mir eine Vollmacht schreibt?
Beide Sorgeberechtigten müssen die Ausschlagung unterzeichnen.
Zitat:Ich hab im Netz auch was davon gelesen, dass das familiengericht zustimmen muss?
Eine familiengerichtliche Genehmigung ist hier nicht erforderlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1643.html
-- Editiert von cruncc1 am 03.06.2018 21:58
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.238
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten