Guten Tag,
Ausgangslage: Meine leibliche Mutter ist im Dezember 2019 verstorben zu der ich seid meiner Geburt seither nie Kontakt hatte.
Ich bin selbst volljährig und stehe freiwillig unter einer gesetzlichen Betreuung die auch meine Vermögensvorsorge betrifft.
Von Ihrem ableben habe ich 5 Tage nach Ihrem Tod von meiner Schwester erfahren,
zu der ansonsten ebenfalls in meinem Leben kein Nennenswerter Kontakt bestand.
Es wurde mir kurz erörtert von Ihr, dass meine übrigen Geschwister wohl planen das Erbe auszuschlagen
auf Grund der angeblich hohen Verschuldung seitens meiner Erzeugerin.
Ich hatte wie bereits beschrieben nie einen Kontakt zu dieser Person, sowie meinen anderen Geschwistern.
Meiner zuständigen Betreuung habe ich daraufhin die Situation mitgeteilt, da ich auf der sicheren Seite hierbei sein wollte.
Die Schwester die mich kontaktiert hatte, übte nun zum Anfang des neuen Jahres mehrfach Druck auf mich aus, wie es denn nun
um meine Entscheidung bzgl. Erbantritt oder Ausschlagung stehen würde.
Ich fragte im Januar 2020 daraufhin mehrfach nach bei meiner Betreuerin nach, wie ich mich denn nun am besten verhalte
und bat sie die beste Lösung ohne Nachteile für mich zu finden unter der Berücksichtigung meine kleine Tochter
ebenso vor für Ihr Leben zu bewahren. Sie meinte hierzu ich müsste mir keine Sorgen machen und riet mir schließlich
von einer fristgerechten Erbausschlagung ab, da sich meine Schwester u.a. ohne Erlaubnis der vollständigen Erbengemeinschaft
Zutritt zu der Wohnung meiner verstorbenen Mutter gemacht hatte. Des weiteren hatte sie vorschlagen die Chance zu ergreifen,
gemeinsam mit allen Erben etwaige Kontoguthaben meiner Mutter abzuheben, wobei zuvor bereits durchgesickert war, dass diese massiv
viele Schulden bei Gläubigern hatte. Kurzum die Frist verstrich und es hieß weiterhin seitens meiner Betreuung, dass ich
mir keine Sorgen machen müsste. Im Laufe des Jahres wurde meine Betreuung dann von Seiten meiner Betreuerin aus gesundheitlichen
Gründen aufgegeben und ich erhielt fließend einen neuen Betreuer zugewiesen.
Der Erbschaftsfall hieß es würde sich in gerichtlicher Klärung befinden.
Nun heute der Schocker -> mein Betreuer teilte mir telefonisch mit, dass ich mein Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen hätte
und von daher für die Schulden meiner Mutter die nie in meinem Leben eine Rolle spielte zu tragen hätte.Hat meine Betreuerin mich unzureichend geschützt und vertreten?
Hat meine Schwester sich strafbar mit Ihren Handlungen gemacht?
Erbt in der Erbfolge meine Tochter die Schulden meiner Mutter für den Fall das ich versterben sollten?
Falls meine Tochter diese Schulden übernehmen muss, was hat es mit den eigenen Vermögen zum 18.ten Geburtstag auf sich?
Welche Möglichkeiten habe ich meine Tochter zu schützen?
Freue mich über Antworten auf meine nun dringenden Fragen.
Erbschaft gem
13. November 2020
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Frage vom 13. November 2020 | 15:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft gem
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#1
Antwort vom 13. November 2020 | 16:08
Von
Status: Richter (8469 Beiträge, 4624x hilfreich)
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