Erbschaft im In- und Ausland

11. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Erbschaft im In- und Ausland

Wenn ich eine Erbschaft erhalte, die im wesentlichen aus Gütern in Deutschland besteht, aber auch aus einem Grundstückanteil im Ausland, kann ich irgendwie auf das Erbe bezüglich des Grundstückanteils im Ausland verzichten? Falls ja, wem fällt das zu, dem Miterben (der auch Eigentümer des Restanteils ist)?
Danke.

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Man kann ein Erbe nur als Ganzes annehmen oder ausschlagen. Eine Teilausschlagung ist nicht zulässig.

Unbenommen bleibt Dir dabei, dass Du einen Teil Deines Erbes an einen Miterben verschenken darfst.

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#2
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke.
Dachte ich mir doch. Soll dies bedeuten, dass ich zunächst Erbschaftssteuer bezahle und beim Verschenken der Beschenke nochmals eine Steuer zahlt? Ich will doch nur dem Ärger, der mit dem Antreten des kleinen Erbes im Ausland verbunden ist, aus dem Weg gehen. Wäre das mit einem Testament sicher zu lösen? Man hinterlässt einfach den gesamten Anteil im Ausland einem einzigen Erben. Oder können sich auch die Erben auf die Aufteilung des Gesamterbes nach Belieben einig werden? Wie, durch ein bestimmtes notarielles Dokument oder einfach durch Willensbekundung gegenüber dem Nachlassgericht? Danke.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

...Wäre das mit einem Testament sicher zu lösen?...
Man kann ein Vermächtnis aussetzen und den Grundstücksanteil im Ausland einem bestimmten Erben zusprechen. Diesbezüglich gilt aber das Recht im jeweiligen Land.

...Oder können sich auch die Erben auf die Aufteilung des Gesamterbes nach Belieben einig werden?...
Auch das ist möglich, im übrigen hat darauf hh schon hingewiesen. Dies muss notariell beurkundet werden (wenn Grundbesitz vorhanden ist).

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