Wenn ich eine Erbschaft erhalte, die im wesentlichen aus Gütern in Deutschland besteht, aber auch aus einem Grundstückanteil im Ausland, kann ich irgendwie auf das Erbe bezüglich des Grundstückanteils im Ausland verzichten? Falls ja, wem fällt das zu, dem Miterben (der auch Eigentümer des Restanteils ist)?
Danke.
Erbschaft im In- und Ausland
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Man kann ein Erbe nur als Ganzes annehmen oder ausschlagen. Eine Teilausschlagung ist nicht zulässig.
Unbenommen bleibt Dir dabei, dass Du einen Teil Deines Erbes an einen Miterben verschenken darfst.
Danke.
Dachte ich mir doch. Soll dies bedeuten, dass ich zunächst Erbschaftssteuer bezahle und beim Verschenken der Beschenke nochmals eine Steuer zahlt? Ich will doch nur dem Ärger, der mit dem Antreten des kleinen Erbes im Ausland verbunden ist, aus dem Weg gehen. Wäre das mit einem Testament sicher zu lösen? Man hinterlässt einfach den gesamten Anteil im Ausland einem einzigen Erben. Oder können sich auch die Erben auf die Aufteilung des Gesamterbes nach Belieben einig werden? Wie, durch ein bestimmtes notarielles Dokument oder einfach durch Willensbekundung gegenüber dem Nachlassgericht? Danke.
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--- editiert vom Admin
...Wäre das mit einem Testament sicher zu lösen?...
Man kann ein Vermächtnis aussetzen und den Grundstücksanteil im Ausland einem bestimmten Erben zusprechen. Diesbezüglich gilt aber das Recht im jeweiligen Land.
...Oder können sich auch die Erben auf die Aufteilung des Gesamterbes nach Belieben einig werden?...
Auch das ist möglich, im übrigen hat darauf hh schon hingewiesen. Dies muss notariell beurkundet werden (wenn Grundbesitz vorhanden ist).
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