Erbschaft mit Hindernissen

11. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
M.M.2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft mit Hindernissen

A und B sind verheiratet und haben zwei Kinder C und D. Zu Lebzeiten beider wurde ein Berliner Testament aufgesetzt mit der Klausel, dass nach dem Tod des einen, der andere das Testament weiterhin ändern können.

D hat seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr zu A und B.

A stirbt im Jahr 2019. B stirbt im Jahr 2020. B ist seit einiger Zeit in dementen Zustand, was durch sein Umfeld bezieht werden kann.
Kurz vor dem Tod des B schreibt C dem B einen Zusatz für bestehendes Testament vor,der den D entfernen soll. B schreibt das Testament ab und unterschreibt es.

Nach dem Tod des B gibt C zudem zu, das Testament vorgeschrieben zu haben und dieses dem B vorgelegt zu haben.
C behauptet der B war in vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeit bei Unterzeichnung.

Soweit so gut. Nach dem Tod und noch vor Klärung der Erbfrage (und ohne gültigen Erbschein), leert die C Haus und Konto, engagiert einen Makler und versucht das Haus zu verkaufen. Auf dem Haus (geschätzter Wert EUR 250k) sind zudem Hypotheken in Höhe von EUR 100k, die A und B zu Lebzeiten aufgenommen haben, um der C aus der Privatinsolvenz zu helfen. Davon weiß der D zunächst nichts.

Nach gescheiterten Verkauf durch den Makler mangels Vorliegen des Erbscheins, liegt die Sache zunächst bei den Anwälten der C und des D. Zwischenzeitlich verspricht die C das Haus ("die Erbmasse") Interessenten, die bereits einziehen und das Haus auf eigene Kosten beginnen zu renovieren. Das kein Erbschein vorliegt wissen diese zum Zeitpunkt des Einzugs nicht. Der D weiß auch nichts über den Einzug oder darüber, dass das Haus bereits versprochen wurde, obwohl die Erbfrage noch nicht geklärt ist.

Im Folgemonat bestätigt das Amtsgericht die Alleinerbschaft der C.

Was haltet ihr von dem Sachverhalt? Ist das Vorgehen der C hier rechtens oder lässt sich dagegen vorgehen? Wie berechnet sich der Pflichtteil des D nach Verkauf des Hauses (nach Aussage der C wird dieses für EUR 200k verkauft). Wie verhält es sich dabei mit den Hypotheken?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von M.M.2019):
Was haltet ihr von dem Sachverhalt?

Das ist ein Märchen.
Zitat (von M.M.2019):
Zwischenzeitlich verspricht die C das Haus ("die Erbmasse") Interessenten, die bereits einziehen und das Haus auf eigene Kosten beginnen zu renovieren.

Auf welcher Grundlage ziehen diese in das Haus?

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#2
 Von 
M.M.2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Möchte man meinen.

Gute Frage, ein Kaufvertrag geschweige denn notariell beglaubigt existiert nicht. Evtl. Mietkauf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.M.2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Neu ohne Rechtschreibkorrektur:

A und B sind verheiratet und haben zwei Kinder C und D. Zu Lebzeiten beider wurde ein Berliner Testament aufgesetzt mit der Klausel, dass nach dem Tod des Einen, der Andere das Testament weiterhin ändern könne.

D hat seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr zu A und B.

A stirbt im Jahr 2019. B stirbt im Jahr 2020. B ist seit einiger Zeit in dementen Zustand, was durch sein Umfeld bezeugt werden kann.
Kurz vor dem Tod des B schreibt C dem B einen Zusatz für bestehendes Testament vor, der den D enterben soll. B schreibt das Testament ab und unterschreibt es.

Nach dem Tod des B gibt C zudem zu, das Testament vorgeschrieben zu haben und dieses dem B vorgelegt zu haben.
C behauptet, der B war in vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeit bei Unterzeichnung.

Soweit so gut. Nach dem Tod und noch vor Klärung der Erbfrage (und ohne gültigen Erbschein), leert die C Haus und Konto, engagiert einen Makler und versucht das Haus zu verkaufen. Auf dem Haus (geschätzter Wert EUR 250k) sind zudem Hypotheken in Höhe von EUR 100k, die A und B zu Lebzeiten aufgenommen haben, um der C aus der Privatinsolvenz zu helfen. Davon weiß der D zunächst nichts.

Nach gescheiterten Verkauf durch den Makler mangels Vorliegen des Erbscheins, liegt die Sache zunächst bei den Anwälten der C und des D. Zwischenzeitlich verspricht die C das Haus ("die Erbmasse") Interessenten, die bereits einziehen und das Haus auf eigene Kosten beginnen zu renovieren. Das kein Erbschein vorliegt wissen diese zum Zeitpunkt des Einzugs nicht. Der D weiß auch nichts über den Einzug oder darüber, dass das Haus bereits versprochen wurde, obwohl die Erbfrage noch nicht geklärt ist.

Im Folgemonat bestätigt das Amtsgericht die Alleinerbschaft der C.

Was haltet ihr von dem Sachverhalt? Ist das Vorgehen der C hier rechtens oder lässt sich dagegen vorgehen? Wie berechnet sich der Pflichtteil des D nach Verkauf des Hauses (nach Aussage der C wird dieses für EUR 200k verkauft). Wie verhält es sich dabei mit den Hypotheken?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html

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