Erbschaft retten ? - Restschuldbefreiung

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
bernd46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft retten ? - Restschuldbefreiung

Ich war selbstständig und bin jetzt geschieden, die Tochter lebt bei der Mutter. :(
Im Februar 2004 habe ich die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Schuldenstand ca. 80.000 Euro, größtenteils bei 2 Banken. :(
Seitdem habe ich Ruhe vor den Gläubigern. :)
Nun habe ich gestern erfahren, daß ich durch den Tod meines Onkels eine Eigentumswohnung als Alleinerbe bekommen werde, verbleibender Restwert durch Verkauf nach Abzug von Beerdigungskosten und anderer Verbindlichkeiten des Erblassers noch ca. 40.000 Euro. :)

Was soll ich nun tun ? ;)

Die Erbschhaft zugunsten meiner Tochter ausschlagen ( geht das hier überhaupt ? ) und dann den Weg der Restschuldbefreiung gehen ?
Oder das Erbe annehmen und versuchen mit den Gläubigern über einen Teilverzicht zu verhandeln, um sofort wieder frei zu sein ?

Muß ich mich jetzt beeilen, das Richtige zu tun ?
Wo sind die Risiken versteckt ?

Noch weiß kein Gläubiger von der Erbschaft, aber nur bis zur nächsten EV.

Weiß jemand Bescheid und hat einen Rat für mich ? ;)

Vielen Dank !!! :)


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"Wird alles gut ?"




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Es ist doch wohl selbstverständlich, daß man sich unter allen Umständen bemühen muß, seine Schulden zurückzuzahlen! Was für eine Einstellung!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 218x hilfreich)

Hi,

du kannst die Erbschaft natürlich ausschlagen.
Damit müsste dann deine Tochter Erbe werden.
Sofern du die Erbschaft annimmst, werden die Gläubiger natürlich darauf zugreifen.

Gruß
Rpfl.

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#3
 Von 
bernd46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke
für die bisherigen Äußerungen -
auch an ikarus02 !

Da habe ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt, sorry:
Ich möchte die Erbschaft nicht für mich oder meine Tochter in Sicherheit bringen, sondern für alle Gläubiger zusammen. Also nicht nur für den, der etwas davon merkt und dann einfach am schnellsten reagiert.

Ich bin also nicht das vermutete Schwe.. !

Die Wohnung soll nur solange vor dem Zugriff einzelner gesichert werden, bis sie verkauft ist und unter allen Gläubigern verteilt werden kann und danach vielleicht ein Verzicht auf die Restschulden zustande kommt.

Wie stelle ich das am besten und sichersten an ?

Vollstreckungsschutz habe ich doch wohl nur nach Einleitung des Restschuldbefreiungsverfahren und wohl nicht schon im Vorverfahren beim Aufstellen der Gläubigerliste und schon garnicht vorher beim Einschalten der AWO - Schuldnerberatung.

Was ist also für die Zeit davor das sicherste Vorgehen zum Erhalt der Wohnung für alle Beteiligten ?
Ich muß mich schon in den nächsten Tagen entscheiden, ob ich die Erbschaft annehme oder ausschlage.

Vielen Dank !


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"Wird alles gut ?"

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#4
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 75x hilfreich)

und erbt die Tochter dann auch später Papas Schulden????
Nee, nee ich muss Ikarus beipflichten: Was ist das denn für eine Einstellung. Wenn ich Schulden gemacht habe, sehe ich auch zu, dass ich die wieder bezahle, irgendwie und irgendwann. Aber doch nicht sooo!

Ich weiss allerdings nicht, was Du unter Restschuldbefreiung verstehst. Dafür habe ich wenig Ahnung von Schulden. Oder ist das diese Geschichte mit der privaten Insolvenz?

LG
Olympia

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

Da Sie schon eine EV abgegeben haben, schlage ich folgendes vor:

Sie schreiben den Gläubigern, das Sie ein Erbe in Höhe von etwa... EUR erwarten.

Sie würden es gerne anteilig an diese entsprechend der Schuldenhöhe aufteilen. Aber nur unter der Vorraussetzung das der Rest erlassen würde. Andernfalls würden Sie damit liebäugeln die Erbschaft zugunsten Ihrer Tochter auszuschlagen.

Da Sie eine EV abgegeben haben, denke ich das man sich drauf einlassen wird. Wenn vielleicht auch nicht alle. aber ein Versuch wert.Und das Problem ist komplett vom Tisch!

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#6
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Bernd,

erstmal Ruhe bewahren,alles (so ähnlich) schon selber erlebt und hinter mir.ALLES WIRD GUT!

1.Lass die Banken von einem Anwalt (nicht selber) anschreiben.Du bist bereit zu bezahlen da von Dritter Seite Dir Geld zur Verfügung gestellt wird.(Nix vom Erbe ausplaudern!!!!WICHTIG).
Normalerweise wird 1/3 akzeptiert,das wären in deinem Fall 26666 Euro.Unbedingt vereinbaren,das der Rest dann erlassen wird.

Eine EV wird erst in 3 Jahren fällig,also keine Panik,das bekommst vorher locker vom Tisch und es bleibt noch was über.
Nochmal:Lass es einen guten Anwalt schreiben,Forderungsverzicht aushandeln.

Wünsch Dir alles Gute,Kopf hoch!

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