Erbschaft vom Onkel?

3. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Michael K.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft vom Onkel?

Wer weiß Rat?

Unser Onkel ist verheiratet und hat keine Kinder. Dafür besitzt er Anteile an den Familien Immobilien.
Über ein Testament ist nichts bekannt.
Wenn er vor seiner Frau stirbt, erbt dann ihre Großverwandtschaft die Anteile an unseren Immobilien?


M. K.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Sind gesetzliche Erben der ersten Ordnung (Abkömmlinge des Erblassers) nicht vorhanden, sind die gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung (die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) zur Erbfolge berufen; daneben besteht das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Die "Großverwandtschaft" der Ehefrau ist damit erst nach dem Tod der Ehefrau zur gesetzlichen Erbfolge berufen.

MfG
Genius-Devime, RAin

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