Wer weiß Rat?
Unser Onkel ist verheiratet und hat keine Kinder. Dafür besitzt er Anteile an den Familien Immobilien.
Über ein Testament ist nichts bekannt.
Wenn er vor seiner Frau stirbt, erbt dann ihre Großverwandtschaft die Anteile an unseren Immobilien?
M. K.
Erbschaft vom Onkel?
3. Januar 2003
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Frage vom 3. Januar 2003 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft vom Onkel?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2003 | 22:34
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 7x hilfreich)
Sind gesetzliche Erben der ersten Ordnung (Abkömmlinge des Erblassers) nicht vorhanden, sind die gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung (die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) zur Erbfolge berufen; daneben besteht das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Die "Großverwandtschaft" der Ehefrau ist damit erst nach dem Tod der Ehefrau zur gesetzlichen Erbfolge berufen.
MfG
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