Erbschaft von unbekannten Vater

30. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)
Erbschaft von unbekannten Vater

Hallo,

der Vater meines Bruders ist im November gestorben. Heute hat mein Bruder einen Brief darüber erhalten. Er hat ihn nie in seinem Leben kennen gelernt, jedoch hat er ihn als seinen Sohn anerkannt.
Nun stellt sich die Frage, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen soll. Er und unsere Mutter kennen niemanden aus seinem Umfeld. Kann man irgendwie herausfinden bzw. beatragen, ob ein Nachlass vorhanden ist (Höhe egal) oder ob er "nur" Schulden hatte?

Besten Dank für eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46267 Beiträge, 16412x hilfreich)

Es gibt jedenfalls keine Behörde, die Auskunft über die Höhe des Nachlasses geben kann.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46267 Beiträge, 16412x hilfreich)

Es gibt jedenfalls keine Behörde, die Auskunft über die Höhe des Nachlasses geben kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1450 Beiträge, 506x hilfreich)

quote:
Heute hat mein Bruder einen Brief darüber erhalten.

Von wem oder was?
Wenn es eine amtliche Mitteilung über die Erbschaft war, wird dort auch eine Auskunft über Miterben zu erhalten sein oder ist über die Adressangaben erkennbar wohin man sich wenden kann.
Dann dort weiterfragen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Was wird denn in dem Brief mitgeteilt?

Ist er gesetzlicher Erbe geworden?
Ist er testamentarischer Erbe geworden?
Gibt es weitere Erben?

Wenn eine Erbenstellung mitgeteilt wurde hat man nur sechs Wochen Zeit die Erbschaft auszuschlagen. Sonst gilt sie als angenommen.

Gibt es andere Angehörige die Auskunft geben können? Wer hat die Kontounterlagen? Wer den Schlüssel zur Wohnung (um Unterlagen zu sichten)?




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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Und immer daran denken: Wenn die Erbschaft angenommen wird, haftet man nicht nur für Verbindlichkeiten sondern muss u.U. auch die Bestattung bezahlen.

Ich würde mal einfach zur Wohnung fahren, wenn nicht allzu weit, und mal sehen, mit wem er zusammengelebt hat. Auf jeden Fall gleich drum kümmern, weil die 6-Wochenfrist läuft.

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"Chylla"

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