Erbschaften durch Ehevertrag regeln.

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Streithansel71
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaften durch Ehevertrag regeln.

Hallo,

meine Ehefrau und ich leben im Rahmen einer gesetzlichen Zugewinngemeinschaft und haben bisher keinen Ehevertrag.

Soweit ist das alles in Ordnung. Nun wollen wir aber das etwaige Erbschaften aus den beiden Familien ausschliesslich dem jeweiligen Ehepartner aus dieser Fanilie zukommen, also nicht als Zugewinn im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden.

Wie stellen wir das am Besten an? Geht das ueber einen Ehevertrag oder auch ueber entsprechende Testamente der Vererbenden?

Gibt es vielleicht sogar Vordrucke oder Textbausteine die wir verwenden koennen?

Zusatzfrage: Hat ein in Deutschland abgeschlossener Ehevertrag auch Gültigkeit im Ausland (z.B. USA), bzw. was muss man tun um diese Gültigkeit zu erzielen falls eine Scheidung im Ausland erfolgt?

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Du kannst keinem Erblasser vorschreiben, wen er zum Erben machen soll.

Erbschaften werden bei einer Scheidung nicht zum Zugewinn gerechnet.
Das gilt allerhöchstens für die Früchte aus der Erbschaft.

Den Ausschluss des Zugewinnausgleichs kannst Du ebenfalls nicht mit Erbvertrag regeln, sondern mit einem Scheidungsfolgenvertrag.
Der erfordert Schriftform, wird vom Notar erstellt und die Beratung gibt's kostenlos dazu.
Der Scheidungsfolgenvertrag kann noch weitere sinnvolle Regelungen enthalten, die einem im Falle eines Falles, das Leben samt Scheidungsverfahren beiderseits einfach (und preiswert) machen können.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49840 Beiträge, 17468x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun wollen wir aber das etwaige Erbschaften aus den beiden Familien ausschliesslich dem jeweiligen Ehepartner aus dieser Fanilie zukommen, also nicht als Zugewinn im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. <hr size=1 noshade>


Das ist doch bereits ohne Ehevertrag der Fall (§ 1374 Abs. 2 BGB ). Erbschaften fallen nicht in den Zugewinn.

quote:<hr size=1 noshade>Wie stellen wir das am Besten an? Geht das ueber einen Ehevertrag oder auch ueber entsprechende Testamente der Vererbenden? <hr size=1 noshade>


Es macht wenig Sinn, einen Vertrag abzuschließen, um eine ohnehin geltende gesetzliche Regelung noch einmal zu bekräftigen.

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-- Editiert am 25.02.2010 15:30

0x Hilfreiche Antwort

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