Hallo liebes Forum,
ich brauche einen Rat bezgl. unserer Erbsituation.
Ziel ist es, so wenig wie möglich Steuern zahlen zu müssen.
Ausgangssituation:
Erblasser (68) - lebend - keine Kinder - keinen Ehepartner / Lebensgefährten - Eltern verstorben - eine Schwester (meine Mutter)
Schwester hat zwei Kinder (mich und meinen Bruder) und wäre aktuell ja zu 100% erbberechtigt
Erben soll zu 100% ich, da meine Mutter in der Vergangenheit sehr viel von Ihr geschenkt bekommen hat. Meine Mutter und mein Bruder sind damit auch vollkommen einverstanden.
Vererbt werden soll:
Ein Haus mit Grundstück (Marktwert ca. 120.000€), ein Auto (ca. 20.000€), Bargeld (ca. 20.000€), Diverse Möbel / Kleinkram (10.000€)
Nun haben wir verschiedene Szenarien durchgespielt, haben jedoch keine saubere Lösung gefunden.
Das Haus soll sofort nach dem Ableben meiner Tante verkauft werden.
Meine Tante wäre auch bereit, bereits alles vor Ihrem Ableben an mich zu überschreiben / zu verschenken.
Kann man zum Beispiel ein Haus mit dem o.g. Marktwert für einen obligatorischen 1€ an mich verkaufen? Würde die Grunderwerbsteuer dann anhand des 1€ bemessen werden?
Macht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn oder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer?
Falls wir hier keine eindeutigen Antworten finden, werde ich mich natürlich an einen Anwalt und/oder einen Steuerberater wenden. Ich möchte nur schon einmal "vorfühlen" .
Danke im Voraus für Eure Mühen!
Viele Grüße
Daner90
Erbschafts- / Schenkungssteuer Haus - Tante
11. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 11. November 2022 | 14:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschafts- / Schenkungssteuer Haus - Tante
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. November 2022 | 15:21
Von
Status: Schüler (250 Beiträge, 53x hilfreich)
Die steuerrechtliche Seite überlasse ich anderen, kann mir aber kaum vorstellen, dass Du Dich durch den Fake-Verkauf vor Steuern drücken kannst.
ZitatMacht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn oder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer? :
Weder Geschwistern noch Nichten und Neffen steht ein Pflichtteil zu, insofern macht das wohl keinen Sinn.
#2
Antwort vom 11. November 2022 | 15:32
Von
Status: Richter (8238 Beiträge, 4558x hilfreich)
ZitatKann man zum Beispiel ein Haus mit dem o.g. Marktwert für einen obligatorischen 1€ an mich verkaufen? :
Ja, allerdings macht das keinen Sinn, da die Differenz zum Verkehrswert eine Schenkung ist (nennt sich gemischte Schenkung).
Zitat:Macht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn
Nein, beide keinen Pflichtteilsanspruch haben.
Zitat:oder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer ist identisch zur Erbschaftssteuer.
Du hast lediglich einen Freibetrag in Höhe von EUR 20.000. Ob du den Rest geschenkt erhälst oder erbst, macht steuerlich keinen Unterschied.
Die Tante kann dir alle 10 Jahre EUR 20.000 steuerfrei schenken.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. November 2022 | 00:12
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatKann man zum Beispiel ein Haus mit dem o.g. Marktwert für einen obligatorischen 1€ an mich verkaufen? :
Ja, dann würde nur noch auf 119.999€ Schenkungssteuer anfallen.
ZitatWürde die Grunderwerbsteuer dann anhand des 1€ bemessen werden? :
Im Prinzip ja, jedoch fällt bei einem Kaufpreis von nur 1€ keine GrESt an
ZitatMacht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn :
Da sie sowieso keinen Pflichtteilsanspruch haben, macht ein Verzicht darauf auch keinen Sinn.
Zitatoder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer? :
Bei der Erbschaftsteuer kann man noch zusätzliche Freibeträge geltend machen, die es bei der Schenkungssteuer nicht gibt. Auf der anderen Seite muss man als Erbe auch auch für die Beerdigungskosten aufkommen, als Beschenkter dagegen nicht unbedingt.
Und jetzt?
Schon
276.101
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten