Erbschafts- / Schenkungssteuer Haus - Tante

11. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Daner90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschafts- / Schenkungssteuer Haus - Tante

Hallo liebes Forum,

ich brauche einen Rat bezgl. unserer Erbsituation.
Ziel ist es, so wenig wie möglich Steuern zahlen zu müssen.

Ausgangssituation:

Erblasser (68) - lebend - keine Kinder - keinen Ehepartner / Lebensgefährten - Eltern verstorben - eine Schwester (meine Mutter)

Schwester hat zwei Kinder (mich und meinen Bruder) und wäre aktuell ja zu 100% erbberechtigt

Erben soll zu 100% ich, da meine Mutter in der Vergangenheit sehr viel von Ihr geschenkt bekommen hat. Meine Mutter und mein Bruder sind damit auch vollkommen einverstanden.

Vererbt werden soll:

Ein Haus mit Grundstück (Marktwert ca. 120.000€), ein Auto (ca. 20.000€), Bargeld (ca. 20.000€), Diverse Möbel / Kleinkram (10.000€)

Nun haben wir verschiedene Szenarien durchgespielt, haben jedoch keine saubere Lösung gefunden.

Das Haus soll sofort nach dem Ableben meiner Tante verkauft werden.
Meine Tante wäre auch bereit, bereits alles vor Ihrem Ableben an mich zu überschreiben / zu verschenken.

Kann man zum Beispiel ein Haus mit dem o.g. Marktwert für einen obligatorischen 1€ an mich verkaufen? Würde die Grunderwerbsteuer dann anhand des 1€ bemessen werden?

Macht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn oder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer?

Falls wir hier keine eindeutigen Antworten finden, werde ich mich natürlich an einen Anwalt und/oder einen Steuerberater wenden. Ich möchte nur schon einmal "vorfühlen" :) .

Danke im Voraus für Eure Mühen!

Viele Grüße
Daner90

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 53x hilfreich)

Die steuerrechtliche Seite überlasse ich anderen, kann mir aber kaum vorstellen, dass Du Dich durch den Fake-Verkauf vor Steuern drücken kannst.

Zitat (von Daner90):
Macht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn oder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer?


Weder Geschwistern noch Nichten und Neffen steht ein Pflichtteil zu, insofern macht das wohl keinen Sinn.


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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8238 Beiträge, 4558x hilfreich)

Zitat (von Daner90):
Kann man zum Beispiel ein Haus mit dem o.g. Marktwert für einen obligatorischen 1€ an mich verkaufen?

Ja, allerdings macht das keinen Sinn, da die Differenz zum Verkehrswert eine Schenkung ist (nennt sich gemischte Schenkung).
Zitat:
Macht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn

Nein, beide keinen Pflichtteilsanspruch haben.
Zitat:
oder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist identisch zur Erbschaftssteuer.

Du hast lediglich einen Freibetrag in Höhe von EUR 20.000. Ob du den Rest geschenkt erhälst oder erbst, macht steuerlich keinen Unterschied.

Die Tante kann dir alle 10 Jahre EUR 20.000 steuerfrei schenken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat (von Daner90):
Kann man zum Beispiel ein Haus mit dem o.g. Marktwert für einen obligatorischen 1€ an mich verkaufen?


Ja, dann würde nur noch auf 119.999€ Schenkungssteuer anfallen.

Zitat (von Daner90):
Würde die Grunderwerbsteuer dann anhand des 1€ bemessen werden?


Im Prinzip ja, jedoch fällt bei einem Kaufpreis von nur 1€ keine GrESt an

Zitat (von Daner90):
Macht ggf. ein Pflichtteilsverzicht meiner Mutter und meines Bruders Sinn


Da sie sowieso keinen Pflichtteilsanspruch haben, macht ein Verzicht darauf auch keinen Sinn.

Zitat (von Daner90):
oder ist dann die Erbschaftssteuer zu hoch im Vergleich zur Schenkungssteuer?


Bei der Erbschaftsteuer kann man noch zusätzliche Freibeträge geltend machen, die es bei der Schenkungssteuer nicht gibt. Auf der anderen Seite muss man als Erbe auch auch für die Beerdigungskosten aufkommen, als Beschenkter dagegen nicht unbedingt.

0x Hilfreiche Antwort

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