Erbschaftsannahme durchs JA muß meine Schwester die Erbschaft weiterführen?

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)
Erbschaftsannahme durchs JA muß meine Schwester die Erbschaft weiterführen?

Hallo
Der Fall ist folgender der Vater meiner Schwester ist verstorben als sie 16 war sie selber hatte von JA zwar bescheid bekommen,das ihr leiblicher Vater gestorben ist mehr aber auch nicht.Was sie auch nicht weiter störte,da wir KInder unsere Väter nicht kennen.Da das Ja für sie zuständig war haben die das mit dem Erbe erledigt.Dachten wir zumindest.Bis sie am freitag ihre JA akte bekam,da sie 18 geworden ist.In der steht das Sie erbin ist das erbe bestand aus einem Teil bargeld und ein Sparbuch sowohl als auch Schulden.Die schulden belaufen sich auf ca 10000 euro.Auf die frage beim JA wo denn das Geld und so ist und wieviel sie überhaupt geerbt hat,meinte der Vom Ja das wüße er nicht,er hat die Akte damal nur übernommen das Geld wurde verwendet um die ausstehenden Unterhaltzzahlungen des Vaters auszugleichen,was mit den Schulden ist wüsse er nicht und außerdem ist das jetzt kein Fall mehr für das JA.Da müßte sich meine Schwester selber erkundigen in wie weit eventuell die gläubiger an sie herantreten können.
Nach diesem Gespräch dachte ich ich bin im falschen Film das geht jawohl nicht mit rechten dingen zu oder? wenn das Ja solche sachen übernimmt,müssen die dann nicth dafür grade stehen.
Kann meine Schwester das Erbe eventuell noch ablehnen,da sie ja garnicht davon zur zeit der erblassung von ihrem Erbe wußte.
Wäre echt nett wenn uns da einer helfen könnte.
Gruß delphine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was ist denn überhaupt mit den Schulden?

Gibt es Gläubiger, die an Deine Schwester oder das JA herangetreten sind, weil sie die Rückzahlung der Schulden fordern?

Eine Ausschlagung des Erbes ist jetzt nicht mehr möglich.

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#2
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo hh
Bis jetzt ist noch keiner an meine Schwester herangertreten.
Aber wir wissen ja auch nicht ob es noch kommt,sie ist ja schließlich erst drei wochen 18.
Wir wüßten gern was zutun ist,falls einer kommt und sein geld haben will,wovon meine Schwester ja garnichts weiß.Sie muß sich ja darauf verlassen,das die gläubiger ihr gegenüber ehrlich sind,denn sie weiß ja garnicht wo ihr Vater die schulden alle hatte sie weiß gerade mal das sie sich auf 10000 euro belaufen.Ich weiß auch garnicht ob diese Summe so stehen bleibt oder ob das nur die Schulden zur zeit des Erbe war und ob sie jetzt eventuell wieder gestiegen sind da ja wieder zeit verstrichen ist,wo nix gezahlt wurde an die gläubiger.
Gruß delphine

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