Ich habe folgende, eher komplizierte, Erbschaftslage vorliegen und würde gerne wissen wie sich der Sachverhalt rechtlich darstellt und zu welcher Erbquote aufgeteilt wird.
Die Erben nach dem Tod des Vaters waren ursprünglich wie folgt:
A – Ehegattin (Mutter der Kinder)
B - Tochter
C – Sohn
D - Sohn
Vor Abwicklung der Verlassenschaft versterben jedoch sowohl Mutter als auch Tochter und Sohn. Eine Erbantrittserklärung wurde zu diesem Zeitpunkt von keinem Beteiligten unterzeichnet.
Als gesetzliche Erben der Tochter (B), stehen nun ihr Ehegatte (B1) und der Enkel (B2).
Als gesetzlicher Erbe des Sohnes (C), steht nun der Enkel (C1).
Die verbliebene Erbgemeinschaft bildet sich deswegen wie folgt:
B1 – Ehegatte der verstorbenen Tochter
B2 – Enkel
C1 – Enkel
D - Sohn
Zu welcher Quote wird das Erbe in diesem Fall geteilt?
Wird das Erbe gleichmäßig auf alle Vier verteilt oder teilt sich die Quote von B nochmals auf B1 und B2 auf?
Würde mich freuen, wenn Ihr mir hier auf die Sprünge helfen könntet.
Erbschaftsquota bei weiterem Todesfall
29. Juni 2017
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Frage vom 29. Juni 2017 | 17:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsquota bei weiterem Todesfall
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 29. Juni 2017 | 17:32
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
Ob sich hier jemand mit österreichischem Erbrecht auskennt?
#2
Antwort vom 29. Juni 2017 | 22:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Geht es hier um deutsches oder österreichisches Erbrecht?
Dies ist ein Forum für deutsches Recht, jedoch gibt es im deutschen Recht keine Erbantrittserklärung.
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#3
Antwort vom 30. Juni 2017 | 08:47
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Im deutschen Erbrecht wäre das eher unkompliziert; der Erbanteil von B teilt sich auf B1 und B2 auf - bei der genannten Konstellation 50/50. C1 erbt das Erbe von C zu 100% (weil keine Miterben bzgl. des Todes von C).
Ob das im Ausland anders ist - keine Ahnung.
Bleibt die Hoffnung, dass das ein theoretischer Fall ist; wäre andernfalls an Tragik ja kaum zu überbieten. :-/
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