Erbschaftssache - Drei Geschwister

1. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftssache - Drei Geschwister

Hallo Forengemeinde,

mit folgendem Fall sehen wir uns zur Zeit in der Familie konfrontiert:

Mutter (Witwe) verstirbt im Juli letzten Jahres. Sie hinterlässt Haus und Grundstück. Sie hat drei Kinder. Es wurde kein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt oder laut Wissen vom Kind C vorgefunden.

Kind A regelt die gesamte Nachlasssache, da dieses sich auch zu Lebzeiten der Mutter um deren Pflege gekümmert hatte, Kind B ist vermutlich mit dem Wissen der Sache von Kind A betraut. Kind C wird außen vorgelassen und hat auch nach fast einem Jahr noch kein Wissen über die Nachlassregelung geschweige denn etwas erhalten.

Unsere Sorge ist jetzt, dass Kind C stillschweigend übergangen wurde, da Kind C bisher nichts vom Nachlassgericht erfahren hat oder angeschrieben wurde, da Kind A mit Wissen von Kind B nun bald in das hinterlassene Haus ziehen wird.

Wie lange dauert so ein Nachlassverfahren?
Was kann man jetzt noch tun?
Wie soll man vorgehen?

Danke im Voraus!












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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von infansammler):

Unsere Sorge ist jetzt, dass Kind C stillschweigend übergangen wurde, da Kind C bisher nichts vom Nachlassgericht erfahren hat oder angeschrieben wurde, da Kind A mit Wissen von Kind B nun bald in das hinterlassene Haus ziehen wird.


Was kann man jetzt noch tun?
Wie soll man vorgehen?

Das Kind C darüber zu informieren wäre schon mal eine naheliegende Idee.
Weiß man nicht, wo man Kind C findet, kann man auch das Nachlassgericht informieren. Das findet man ja nun problemlos.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von infansammler):
Wie lange dauert so ein Nachlassverfahren?
Was kann man jetzt noch tun?
Wie soll man vorgehen?


Zunächst einmal sollte ein Erbschein beantragt werden.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 01.05.2019 14:31

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#3
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Kind C wohnt nur in der Nachbarschaft.

Wie soll man einen Erbschein beantragen, wenn man weder Sterbeurkunde, noch Infos zum Haus und Grundstück hat???

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#4
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat:
Kind C wohnt nur in der Nachbarschaft.


Und dann hat sich Kind C ein Jahr lang Zeit gelassen und gar nichts gemacht ? Kind C ist Erbe geworden und muss von sich aus aktiv werden, das Nachlaßgericht wird da überhaupt nicht aktiv. Die Verwaltung und Aufteilung des Erbes ist alleine Sache der Erben, damit hat das Gericht gar nichts zu tun. Ein Erbschein ist nur ein Ausweis, mit dem man Dritten gegenüber seine Erbenstellung nachweisen kann.

Eine Sterbeurkunde bekommt man beim Standesamt, indem man mit dem Familienstammbuch dort auftaucht und eine verlangt.

Angaben zum Haus und Grundstück bekommt man beim Grundbuchamt; dort kann man sein berechtigtes Interesse mittels Sterbeurkunde und Familienstammbuch nachweisen.

Sollten sich die anderen Erben unkooperativ zeigen, muss man sich halt einen Anwalt nehmen.

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von infansammler):
Wie soll man einen Erbschein beantragen, wenn man weder Sterbeurkunde, noch Infos zum Haus und Grundstück hat???


Vielleicht sollte man sich, wenn man so erschreckend wenig Ahnung von der Materie hat, schnellstens in anwaltliche Hände begeben.

Es ist nämlich ein Irrglaube, dass das Nachlassgericht alles regelt. Auch weiteres Zuwarten regelt den Nachlass nicht.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von infansammler):
Kind A regelt die gesamte Nachlasssache,
Kind A hat einen Erbschein. KInd A regelt alles. Frag bitte A.
Zitat (von infansammler):
Kind C wird außen vorgelassen
Kind C ist aber dem Nachlassgericht bekannt. Schliesslich ist es Kind C und wohnt um die Ecke.

Kind C kann seine Geschwister fragen.
Zitat (von infansammler):
da Kind A mit Wissen von Kind B nun bald in das hinterlassene Haus ziehen wird.
Aber das weiß Kind C schon?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ich glaube eher nicht, dass hier das Nachlassgericht involviert ist.

Andernfalls nämlich hätte (auch) Kind C als gesetzlicher Erbe Post vom Nachlassgericht erhalten. Es scheint so zu sein, dass die Kinder A und B den Nachlass unter sich regeln wollen.

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#8
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Wir haben heute im Auftrag von Kind C nachgeforscht und von Kind A erfahren, dass bereits ein Vorentwurf zur Eigentumsüberschreibung an Kind A existiert und eine Kopie erhalten. Kind B und Kind C sollen leer ausgehen und Kind A als Alleineigentümer eingesetzt werden.

Kind C wird dem Schreiben des Notares widersprechen

-- Editiert von infansammler am 01.05.2019 18:39

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
C wird außen vorgelassen und hat auch nach fast einem Jahr noch kein Wissen über die Nachlassregelung geschweige denn etwas erhalten.

Weshalb hat sich C nicht früher darum gekümmert?
Zitat:
Unsere Sorge ist jetzt, dass Kind C stillschweigend übergangen wurde, da Kind C bisher nichts vom Nachlassgericht erfahren hat oder angeschrieben wurde

Wenn es kein Testament gibt, kann man lang auf eine Mitteilung des Nachlassgerichts warten...
Zitat:
da Kind A mit Wissen von Kind B nun bald in das hinterlassene Haus ziehen wird.[7QUOTE]
C müsste dem auch zustimmen.
Zitat:
Kind C wird dem Schreiben des Notares widersprechen

Da gibt es nichts zu "widersprechen". Alle Erben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen - das gilt auch für die Auseinandersetzung/Übertragung bezüglich der Immobilie.

Falls A eine Vollmacht über den Tod hinaus hat, sollte diese sofort widerrufen werden.

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#10
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!
Ja Kind A hat eine Vollmacht. An wen müssen wir uns wenden um diese zu widerrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von infansammler):
Ja Kind A hat eine Vollmacht. An wen müssen wir uns wenden um diese zu widerrufen?


Die Vollmacht muss selbstverständlich gegenüber dem Vollmachtnehmer, hier Kind A, (nachweislich) widerrufen werden und das am besten sofort.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 01.05.2019 19:15

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Ja Kind A hat eine Vollmacht.

... und man lässt Kind A fast ein jahr gewähren und kümmert sich um nix? :schock:
Die Vollmacht muss gegenüber Kind A widerrufen werden (möglichst schriftlich per Einschreiben). Solange A die Vollmacht in Händen hält kann dieser damit handeln - dass er das dann nicht mehr darf, steht auf einem anderen Blatt.

Die Bank und der Notar sollte ggf. über den Widerruf der Vollmacht informiert werden.

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#13
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Kind C (leider schon etwas älter) war im Guten Glauben, dass Kind A alles gerecht regelt und auch darüber informiert wird. Leider ist das jetzt nicht der Fall. Man sieht leider Bei Geld hört der Familienfrieden auf.

-- Editiert von infansammler am 01.05.2019 19:23

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