Erbschaftsschulden nach 7 Jahren - kann man das Erbe noch anfechten oder ausschlagen?

12. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
kerima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)
Erbschaftsschulden nach 7 Jahren - kann man das Erbe noch anfechten oder ausschlagen?

Hallo,
schwieriges Problem: meine Mutter ist vor 7 Jahren gestorben. Erben sind meine Schwester und ich sowie unser Stiefvater (Heirat zwischen ihm und meiner Mutter erfolgte 3 Monate vor ihrem Tod). Da aber kein Vermögen etc. vorhanden war, haben wir in Richtung Erbschaft nichts weiter unternommen. Dumm, denn wir wussten nicht, dass man auch Schulden erben kann!

Ich habe nun eine Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Büros bekommen; es schreibt mir, es liege eine titulierte Forderung an meine Mutter vor und ich als Erbin müsse diese ausgleichen.

Bei entsprechenden Nachforschungen ist nun heraus gekommen, dass insgesamt noch rund 100.000 bis 150.000 DM Forderungen an meine Mutter bestehen dürften; sie hatte in den 80er Jahren mehrere Einzelhandelsgeschäfte auf ihren Namen laufen, und aus denen resultieren wohl noch etliche Schulden. Wieviel genau, wissen wir nicht; meine Mutter hat darüber mit uns nie gesprochen. In den letzten Jahren konnte sie das auch nicht mehr, da sie an Multipler Sklerose erkrankt war und die letzten Jahre gelähmt und stumm in einem Rollstuhl verrbacht hat.

Unser Stiefvater hat uns erst jetzt, als wir energisch nachfragten, von diesen horrenden Schulden erzählt; er wusste davon, weil er damals schon ihr Lebensgefährte war. Uns Kinden hat aber nie jemand davon erzählt! Leider sind auch nie irgendwelche Unterlagen etc. aufgetaucht, sonst wären wir ja schon eher "aufgewacht". Wir nehmen an, dass unser Stiefvater vieles einfach "entsorgt" hat...
Meine Schwester hat nun das ganze Haus auf den Kopf gestellt und auf dem Dachboden in der hintersten Ecke in einem Verschlag noch Umzugkartons gefunden, in denen neben viel Gerümpel auch viele "blaue Briefe", Zahlungsaufforderungen etc. zuunterst lagen... alle adressiert an meine Mutter...
Nachdem sie erkrankte, hat unser Stiefvater die Generalvollmacht von ihr bekommen und sich um alles gekümmert - bzw. NICHT gekümmert, wie wir nun wissen.

Wir sind jetzt natürlich völlig entsetzt, zumal wir nicht wissen, wieviele Forderungen nun noch von anderer Seite an uns gestellt werden. Meine Schwester hat ein Haus, ich selber habe kein Vermögen, aber vor kurzem geheiratet, und mein Mann und ich wollen in Kürze sein Elternhaus übernehmen.

Nun meine Fragen:

1. gibt es eine Möglichkeit, nach so langer Zeit das Erbe noch auszuschlagen? Z.B. mit der Begründung, dass wir nichts von den horrenden Schulden wussten?

2. gibt es da irgendwelche Verjährungsfristen? Meine Mutter hat die Läden 1980 aufgegeben; wie lange sind denn Titel überhaupt vollstreckbar?

3. muss mein Mann für "meine" Schulden bzw. die meiner Mutter aufkommen?

4. wie weit müssen wir mit unserem Vermögen haften? Also: könnte das Haus meiner Schwester zur Zwangsversteigerung kommen, um die Erbschulden zu tilgen?
Und darf das Haus meiner Schwiegereltern jetzt überhaupt mit auf meinen Namen überschrieben werden; wäre es nicht besser, es würde meinem Mann allein gehören und wir würden Gütertrennung vereinbaren?

Sorry, viele Fragen, aber wir sind völlig von der Rolle; einen Termin beim Anwalt habe ich zwar vereinbart, aber der dauert noch... Wäre prima, wenn jemand Rat wüsste!

Gruß, kerima

-- Editiert von kerima am 12.07.2006 14:40:41

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

zu 1.: Ja, die gibt es. Alternativ kann auch eine Beschränkun der Haftung auf den gesamten Nachlass erfolgen. Das genaue Vorgehen sllte mit einem Anwalt besprochen werden.

zu 2.: Eine titulierte Forderung verjährt nach 30 Jahren. Das ist also noch nicht verjährt

zu 3.: Nein

zu 4.: Das Haus der Eltern sollte bis zur Klärung der Situation nicht irgendwie auf Deinen Namen überschrieben werden. Eine Gütertrennung ist jedoch nicht notwendig, da das Haus in so einem Fall auch bei der Zugewinngemeinschaft alleine dem Mann gehören würde. Schenkungen gehen nicht in den Zugewinn ein.

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kerima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Herzlichen Dank - ich werde dann also mal sehen, was der Anwalt sagt! Ich hoffe, ich kann ab Montag wieder ruhig schlafen...
Danke und Gruß, kerima*

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
julbie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich hätte ein ähnliches Problem... Wie ging es dann weiter? Ich stehe noch ziemlich am Anfang der Geschichte, der Schock sitzt tief... Liebe Grüße, "julbie"

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13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hoffnung 51
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)

hallo. leider ist die zeit für eine Erbschaftsausschlagung schon abgelaufen , also seid ihr erben im negativen ( schulden ).Wenn es einen Vollstreckungstitel gibt ist er 30 Jahre gültig und vollsteckbar bei allen erbberechtigten mit allem was vorhanden ist , also auch ein Haus, Auto usw. wenn es auf den Namen des " Erben " zugelassen ist . NEIN für die Schulden durch die Erbschaft wird dein Mann nicht mit haftbar gemacht. Es wäre daher auch ratsam nur den Mann ins Grundbuch einzutragen . Gütertrennung ist auch nicht erforderlich.
Bei den hohen Schulden würde ich dir raten eine Privatinsolvenz zu beantragen. Ist zwar etwas unangenehm , aber nach 6 Jahren Wohlverhalten bist du die Schulden los .Sonst kommt der GV regelmäßig alle drei Jahre zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Dann wird dir nur das von Lohn abgezogen was über die Pfändungsgrenze liegt. Also ich würde schnell einen Schuldenberater aufsuchen . Hoffe habe nix vergessen. Viel Erfolg

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
julbie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke fürs Info, jetzt bin ich aber etwas erleichterter! Am Montag werde ich rumtelefonieren. Solange gilt abwarten. Vielen Dank für Eure Tipps! LG julbie

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Meine Mutter hat die Läden [color=blue]1980[/color] aufgegeben; wie lange sind denn Titel überhaupt vollstreckbar?

Zitat:
Eine titulierte Forderung verjährt nach 30 Jahren. Das ist also noch nicht verjährt


Wenn der Titel aus dem Jahre 1980 ist, wäre er verjährt. Deshalb musst du zunächst herausfinden, wann er rechtskräftig wurde. Dein Vater muss ja ein Exemplar davon haben, fordere den von Deinem Vater. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Titel erstellt wurde.

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-- Editiert Pachlus am 22.03.2014 21:41

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Natürlich kann auch das Erbe auch im Nachhinein ausgeschlagen werden.
Das ist falsch, das Erbe kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Ggf. kann die Annahme der Erbschaft angefochten oder Nachlassinsolvenz beantragt werden. Ob dies Erfolg hat, muss ein Anwalt beurteilen.

Ich werfe mal in den Raum, dass man 7 Jahre nichts unternommen hat, um den Nachlass zu ordnen, sonst wäre viel früher klar gewesen, dass Schulden vorhanden sind. Zumindest einem Erben war dies bekannt, somit sind die Schulden nicht auf einmal "aufgetaucht", sondern es haperte an der Kommunikation der Erben.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Der Strang ist original von 2006, also selbst schon 7 3/4 Jährchen alt.

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4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wenn der Titel aus dem Jahre 1980 ist, wäre er verjährt.


Außer es wurden regelmäßig Vollstreckungsversuche unternommen, das läßt die 30 Jahre jeweils wieder neu los laufen.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

quote:
Wenn der Titel aus dem Jahre 1980 ist, wäre er verjährt.


Wie schon gesagt, der Threat ist von 2006 und da waren die 30 Jahre noch nicht rum ;)

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fr.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,
bin auch so einer der das gleiche Problem hat. Wie sind diese Fälle eigentlich ausgegangen. Würde mich sehr interessieren um auch zu wissen was wir tun können.
Unser Fall: Schwiegermutter gestorben am 09. Oktober 2015. Wir haben auf ein Schreiben gewartet, daß nie gekommen ist zur Erbschaftsausschlagung, da wir nicht gewußt aber befürchtet haben, daß Schulden da sind.
Gestern ruft meine Schwägerin an und sagt, daß der Schwiegervater ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen hat, daß er einen Titel bezahlen soll, oder die Erbausschlagung belegen soll. (sie bekommt die Post von Ihm).
Daraufhin sind wir erst hellhörig geworden. Kurzum wir sind zum Amtsgericht und haben das Erbe ausgeschlagen. Ich auch für unseren Sohn der der nächste in der Erbfolge gewesen wäre. Leider wie ich jetzt weiß nach den 6 Wochen, von denen wir nichts wußten.
Meine Schwägerin hat das gleiche gemacht. Unser Schwiegervater möchte nicht ausschlagen. Kann aber nicht bezahlen, da er
selbst für die Schulden teilweise verantwortlich ist und kein Geld hat. Ich kenne die Zahlungsaufforderungen nicht, aber es sollen welche auf Beide laufen und einige nur auf meine Schwiegermutter.

Das Haus von uns läuft nur auf meinem Namen und meine Frau hatte damals beim Notar sogar einen Verzicht auf den
"Zugewinn" unterschrieben. Wir haben 2 Konten die auf unsere beiden Namen laufen. Zahlungseingang ist aber nur von mir. Meine Frau hat einen 450 Euro Job und bekommt das Geld immer bar (das ist dann für tägliche Einkäufe). Wäre echt froh wenn mir jemand Tipps geben kann, was wir tun müssen, wenn Forderungen kommen, oder was wir "vorsorglich" machen können.
Bitte gebt mir Tipps. Für jeden kleinen hilfreichen Hinweis bin ich dankbar.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
julbie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo, ich war nach dem Schreiben vom Inkassobüro sofort beim Notar und habe die Erbe ausgeschlagen, die ich ja auch nie angetreten habe. Wir hatten ja nichts. Von den Schulden vor meiner Zeit wusste ich ja nichts. Ich habe bis heute nichts mehr gehört. Der Notar hat gesagt, man könnte in dem Fall noch ein Nachlassinsolvenz beantragen. So habe ich es verstanden. Lasst euch beraten! Viel Erfolg!

4x Hilfreiche Antwort

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