Hallo und guten Tag
Wir sind eine Erbengemeinschaft.
Meine verstorbene Mutter hat meinen Sohn als Vorerben
mit 5/8 Anteil bis zu seinem 20 Lebensjahr eingesetzt.
Danach werde ich Nacherbin (in etwa 18 Mon.)
Unser ererbtes Haus ist nun verkauft, der Erlös kommt auf ein
notarielles Anderkonto.
Da ich noch lebe :o) ... wird mein Sohn, als Enkel in die Erschaftssteuerklasse II fallen.
Das heißt, er muss bei etwa 100 000 Euro tüchtig Steuer bezahlen.
Als Nacherbin und Tochter dürften bei mir keine Steuern anfallen ?
Das verstehe ich nicht so richtig.
Mein Sohn hat nichts von dem Erbe und muss dazu noch Steuern zahlen.
Kann mir jemand sagen ob meine Recherchen so richtig sind und
meldet sich die Steuerbehörde bei mir oder muss ich den Hausverkauf melden?
Wir haben zum ersten Mal geerbt und leider keine Erfahrung in diesen Dingen.
Erbschaftssteuer, Sohn Vorerbe für 2 Jahre
12. Juni 2004
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Frage vom 12. Juni 2004 | 17:23
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftssteuer, Sohn Vorerbe für 2 Jahre
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. Juni 2004 | 11:39
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 272x hilfreich)
Ich gehe mal davon aus, daß es sich um eine nichtbefreite Vorerbschaft handelt.
In diesem Fall würde für den Vorerben keine Erbschaftssteuer anfallen.
Bezüglich der Erbschaftssteuer ist selbst eine Erklärung abzugeben, bezüglich der Steuervorgänge rund um den Verkauf meldet sich das Finanzamt automatisch.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
#2
Antwort vom 13. Juni 2004 | 13:38
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Im Testament steht explizit nichts von
befreit und unbefreite Vorerbschaft.
Festgehalten wurde nur, dass ich in jedem Fall
Nacherbin werde auch wenn mein Sohn das 20. Lebensjahr nicht erreicht.
Kann dieses als unbefreit ausgelegt werden ?
Danke für die Antwort
hanna
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