Hallo!
Eine Frage an die Experten:
Meine Frau erbt von Ihrer Großmutter, den 1/6 Anteil von 2 Häusern. Dies sind ca. 75 000 €. Muß Sie darauf Steuern bezahlen ? Hat ihre eigene Steuerklasse damit etwas zu tun (im Moment St. V., 2007 St. IV). Ein Antrag vom Finanzamt (Erbsteuererklärung) ist schon gekommen.Müssen die Steuern demnächst schon bezahlt werden ? Danke für Eure Hilfe.
Erbschaftssteuer - Antrag vom Finanzamt (Erbsteuererklärung)
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Steuerklasse für die Lohnsteuer (Steuerkarte) und die Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer haben miteinander nichts zu tun. Bei der Erbschaftsteuer ist sie in Steuerklasse I.
Wenn der Elternteil Deiner Frau, der gleichzeitig Kind der Großmutter ist, noch lebt, dann hatte Deine Frau einen Freibetrag von 51.200€.
Wenn dieser Elternteil bereits verstorben ist, dann hat sie einen Freibetrag von 205.000€.
In die Erbschaftsteuer gehen Immobilien aber nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem Ertragswert ein.
Wenn der anteilige Verkehrswert der Immobilie 75.000€ beträgt, dann dürfte bezüglich der Erbschaftsteuer der Freibetrag von 51.200€ wahrscheinlich auch nicht überschritten werden.
Ich gehe also davon aus, dass hier gar keine Erbschaftsteuer anfällt, allenfalls eine sehr geringe. Der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, wird im konkreten Fall mit 7% versteuert. Das will das Finanzamt aber natürlich prüfen.
Vielen Dank. Da ihr Vater (Kind der Oma) schon verstorben ist, müßte es bei Ihr also 205.000 € sein ?
Wie sieht das bei Ihrer Mutter (also die Schwiegertochter der Oma) aus, die ebenfalls ein 1/6 ( lt. Testament) erbt ? Da wird steuerlich doch stark unterschieden oder ? Gruß merkea
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Die Schwiegertochter fällt nach dem ErbStG in die Steuerklasse II und hat nur einen Freibetrag von 10.300€.
Darüber hinausgehende Beträge werden bis zu 52.000€ mit 12% versteuert.
Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung müsste sich aus dem Schreiben des Finanzamtes ergeben. Die Erbschaftsteuer ist dann innerhalb von einem Monat zu zahlen.
Da ihr Vater (Kind der Oma) schon verstorben ist, müßte es bei Ihr also 205.000 € sein ?
Korrekt.
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