Erbschaftssteuer Elternhaus

11. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Löby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Elternhaus

Hallo,
ein Ehepaar mit einem Sohn und einer Tochter hatte vor mehr als 10 Jahren dem Sohn das Elternhaus überschrieben, die Eltern blieben dort wohnen.

Inzwischen ist sowohl die Mutter als auch der Sohn verstorben, der Vater wohnt weiterhin im Haus.
Das Haus geht in Erbengemeinschaft zur Hälfte an den Vater und die Tochter über.

Die Frage ist wer Erbschaftssteuer für das Haus zahlen muss.
Ist es richtig dass der Vater keine Erbschaftssteuer bezahlt, da er das Haus dem Sohn überschrieben hatte und es jetzt zurückfällt?
Könnte die Schwester in das Haus einziehen und damit eine Freistellung von der Erbschaftssteuer erreichen?
Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49328 Beiträge, 17351x hilfreich)

Zitat (von Löby):
Ist es richtig dass der Vater keine Erbschaftssteuer bezahlt, da er das Haus dem Sohn überschrieben hatte und es jetzt zurückfällt?


Nein

Der Freibetrag beträgt für den Vater 100.000€ und für die Tochter 20.000€

Zitat (von Löby):
Könnte die Schwester in das Haus einziehen und damit eine Freistellung von der Erbschaftssteuer erreichen?


Nein

Ein anderes Bild würde sich ergeben, wenn es eine Rückauflassungsvormerkung für den Fall des Todes des Beschenkten gibt. Dann würde aber keine Erbengemeinschaft entstehen.

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