Erbschaftssteuer - Freibeträge etc

28. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peter2005
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Freibeträge etc

Hallo,

meine Mutter - eine sehr sehr betagte alte Dame - beitzt in der Nähe einer Großstadt ein Haus incl 2000m² Grundstück, Verkehrswert ca 1 Mill. EURO. Ich bin der einzige Sohn aus 1. Ehe, sie war 3 x verheiratet, ihre Ex-Männer sind tot, Kinder gibt es keine, Geschwister ebenfalls nicht. Leider habe ich seit 20 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr, da ich in ihren Augen die falsche Frau geheiratet habe, mit der ich aber seit über 30 Jahren glücklich bin. Ich weiß, dass sie nach wie vor in ihrem Haus lebt. Gehen wir davon aus, dass sie ein Testament gemacht hat, steht mir dann in welcher Höhe (prozentual ) ein Pflichtteil zu?
Wenn sie kein Testament gemacht hat, würde ich wahrscheinlich alles erben. Wieviel Steuern hätte ich dann ca. prozentual zu zahlen? Wie wird das berechnet?

Kann man ein Erbe auch ausschlagen ( z.B bei Verschuldung des Erblassers?)

Peter

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA_StB_Wagner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Peter,

solange kein Testament oder andere Erben vorhanden sind, bist Du Alleinerbe.

Die Erbschaftsteuer bemisst sich nach dem Nachlass. Hier sollte auch das Barvermögen, etwaige Schulden etc. berücksichtigt werden.
Einen Prozentsatz kann daher nicht genannt werden, da das ErbStG eine Staffelung vorsieht. Zunächst ist jedoch der Freibetrag zu berücksichtigen.

Als Erbe kannst Du selbstverständlich die Erbschaft ausschlagen. Hier bekommst Du zunächst eine Mitteilung des Nachlassgerichts. Dann hast Du 4 Wochen Zeit.

-----------------
"Telefon 0172-6629058"

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#2
 Von 
Keine_ahnung_hab_ich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Rechne mal mit einer Steuer von 19% auf den Nettonachlass minus Deines Freibetrages von 205.000 Euro. Immobilienbewertung könnte noch deutlich! unter dem Verkehrswert liegen, v.a. Dingen wenn Du *ironie an* Glück hast, dass Deine Mutter vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stirbt, *Ironie aus*

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