Erbschaftssteuer - Gibt es ein Rechtsabkommen mit Thailand?

28. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
bangkok2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Gibt es ein Rechtsabkommen mit Thailand?

Mein Bekannter ist thailaendischer Staatsbürger und wohnt ausschließlich in Thailand. Er erbte von einem Freund aus Deutschland, deutscher Staatsbürger, 25000 Euro. Der Betrag wurde überwiesen. Nun kommt das Finanzamt und fordert die Erbschaftssteuer. Gibt es ein Rechtsabkommen mit Thailand? Was passiert, wenn er nicht bezahlt?
Er faellt in Steuerklasse III mit einem Freibetrag von 20000 Euro. 5000 Euro sollen mit 30% versteuert werden. Da er weder deutsch noch englisch lesen, schreiben oder sprechen kann, versuche ich, Ihm zu helfen.
Herzliche Gruesse aus Thailand
Friedhelm Schmalz


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4152 Beiträge, 2384x hilfreich)

War das ein Vermächtnis, welches dann vom Erben ausgezahlt wurde, oder ist er wirklich Erbe?

Wenn Vermächtnis: Ist der Nachlass denn schon endgültig aufgeteilt? Sonst greift nämlich § 20 ErbStG , Absatz 3. Danach haftet der Nachlass auch für die Steuerschuld des Vermächtnisnehmers, d.h. der Erbe wäre dran.

-- Editiert quiddje am 28.02.2013 09:28

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#2
 Von 
bangkok2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Quiddje, es war ein Vermaechtnis. Hier geht es mehr darum, was passiert wenn der Bekannte nicht bezahlt. Kann er in Thailand rechtlich durch die deutsche Steuerbehoerde belangt werden.
01.03.2013
Friedhelm Schmalz

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4152 Beiträge, 2384x hilfreich)

Das hat nichts mit Erbrecht zu tun, denn der Erbfall war ja nur der Anlass für den Steueranspruch.
Die eigentliche Frage ist offenbar, ob eine deutsche Forderung in Thailand in Vollstreckung gebracht werden kann, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners bekannt ist.
So gesehen nicht mal Steuerrecht.

Eigentlich sind die rechtlichen Aspekte völlig klar: Dein Bekannter hat zu zahlen, ersatzweise der Erbe. Eventuell hat sonst auch, wer immer die Üerweisung getätigt hat, Schadenersatz zu leisten.

Die Folgen, seiner Pflicht nicht nachzukommen, willst du wissen.
Wie weit die Bereitschaft dieses Forums, deinem Bekannten beim Verstoß gegen herrschende Gesetze zu helfen, geht, weiß ich nicht. Ich bin hiermit raus.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bangkok2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die klare Antwort. Ich sehe natürlich ein das es hier keine Anweisung für Rechtsverstoeße gibt. Absolut meine Meinung. Werde meinen Bekannten dementsprechend informieren.
Friedhelm Schmalz

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