Hallo liebe Community ,
habe mich soeben frisch angemeldet.
Meine Frage lautet:
Ich habe vor etwa 9 Jahren ein Haus geerbt. Es gab damals keine Erbschaftssteuererklärung, das Finanzamt hat nichts derartiges gefordert.
Nun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten. Aber leider ist die 10 Jahres-Frist noch nicht vorbei - ich würde es ja nicht mehr zu Wohnzwecken nutzen.
Könnte bei Bekanntwerden durch das Finanzamt dann Steuer fällig werden?
Erbschaftssteuer Haus
13. Februar 2024
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Frage vom 13. Februar 2024 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Haus
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#1
Antwort vom 13. Februar 2024 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (49264 Beiträge, 17331x hilfreich)
ZitatNun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten. Aber leider ist die 10 Jahres-Frist noch nicht vorbei - ich würde es ja nicht mehr zu Wohnzwecken nutzen. :
Wenn der Nachlass insgesamt, d.h. einschl. Haus einen Wert von weniger als 400.000€ hatte, dann nein.
#2
Antwort vom 13. Februar 2024 | 16:56
Von
Status: Schüler (360 Beiträge, 45x hilfreich)
ZitatNun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten. :
Und wo ist das Problem, wenn Sie das Haus eh behalten wollen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2024 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (33909 Beiträge, 17615x hilfreich)
Und wo ist das Problem, wenn Sie das Haus eh behalten wollen? Das Problem ist, dass die Erbschaftsteuerbefreiung wegen Selbstnutzung dann entfallen könnte.
#4
Antwort vom 13. Februar 2024 | 17:42
Von
Status: Schüler (360 Beiträge, 45x hilfreich)
ZitatDas Problem ist, dass die Erbschaftsteuerbefreiung wegen Selbstnutzung dann entfallen könnte. :
Vielen Dank für den Hinweis.
#5
Antwort vom 13. Februar 2024 | 17:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
@ muemmel
Richtig, Stichwort Selbstnutzung.
@hh
Das Thema mit den 400.000€.
Wie wird der Wert (zum Zeitpunkt 2015) denn berechnet?
#6
Antwort vom 13. Februar 2024 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (49264 Beiträge, 17331x hilfreich)
ZitatWie wird der Wert (zum Zeitpunkt 2015) denn berechnet? :
Den berechnet das Finanzamt. Aber so ganz grob wirst Du doch wissen, ob das Erbe insgesamt einen Wert von mehr als 400.000€ hatte und welchen Wert das Haus ungefähr hatte, oder?
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