Erbschaftssteuer Haus

13. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Fragä
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Haus

Hallo liebe Community :smile: ,

habe mich soeben frisch angemeldet.

Meine Frage lautet:
Ich habe vor etwa 9 Jahren ein Haus geerbt. Es gab damals keine Erbschaftssteuererklärung, das Finanzamt hat nichts derartiges gefordert.
Nun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten. Aber leider ist die 10 Jahres-Frist noch nicht vorbei - ich würde es ja nicht mehr zu Wohnzwecken nutzen.

Könnte bei Bekanntwerden durch das Finanzamt dann Steuer fällig werden?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50079 Beiträge, 17550x hilfreich)

Zitat (von Fragä):
Nun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten. Aber leider ist die 10 Jahres-Frist noch nicht vorbei - ich würde es ja nicht mehr zu Wohnzwecken nutzen.


Wenn der Nachlass insgesamt, d.h. einschl. Haus einen Wert von weniger als 400.000€ hatte, dann nein.

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#2
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 80x hilfreich)


Zitat (von Fragä):
Nun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten.


Und wo ist das Problem, wenn Sie das Haus eh behalten wollen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34376 Beiträge, 17784x hilfreich)

Und wo ist das Problem, wenn Sie das Haus eh behalten wollen? Das Problem ist, dass die Erbschaftsteuerbefreiung wegen Selbstnutzung dann entfallen könnte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das Problem ist, dass die Erbschaftsteuerbefreiung wegen Selbstnutzung dann entfallen könnte.


Vielen Dank für den Hinweis.

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#5
 Von 
Fragä
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ muemmel

Richtig, Stichwort Selbstnutzung.

@hh
Das Thema mit den 400.000€.

Wie wird der Wert (zum Zeitpunkt 2015) denn berechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50079 Beiträge, 17550x hilfreich)

Zitat (von Fragä):
Wie wird der Wert (zum Zeitpunkt 2015) denn berechnet?


Den berechnet das Finanzamt. Aber so ganz grob wirst Du doch wissen, ob das Erbe insgesamt einen Wert von mehr als 400.000€ hatte und welchen Wert das Haus ungefähr hatte, oder?

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