Hallo liebe Community
,
habe mich soeben frisch angemeldet.
Meine Frage lautet:
Ich habe vor etwa 9 Jahren ein Haus geerbt. Es gab damals keine Erbschaftssteuererklärung, das Finanzamt hat nichts derartiges gefordert.
Nun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten. Aber leider ist die 10 Jahres-Frist noch nicht vorbei - ich würde es ja nicht mehr zu Wohnzwecken nutzen.
Könnte bei Bekanntwerden durch das Finanzamt dann Steuer fällig werden?
Erbschaftssteuer Haus
13. Februar 2024
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Frage vom 13. Februar 2024 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Haus
#1
Antwort vom 13. Februar 2024 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (50079 Beiträge, 17550x hilfreich)
Zitat :Nun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten. Aber leider ist die 10 Jahres-Frist noch nicht vorbei - ich würde es ja nicht mehr zu Wohnzwecken nutzen.
Wenn der Nachlass insgesamt, d.h. einschl. Haus einen Wert von weniger als 400.000€ hatte, dann nein.
#2
Antwort vom 13. Februar 2024 | 16:56
Von
Status: Praktikant (583 Beiträge, 80x hilfreich)
Zitat :Nun möchte ich woanders hinziehen, das Haus behalten.
Und wo ist das Problem, wenn Sie das Haus eh behalten wollen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2024 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (34376 Beiträge, 17784x hilfreich)
Und wo ist das Problem, wenn Sie das Haus eh behalten wollen? Das Problem ist, dass die Erbschaftsteuerbefreiung wegen Selbstnutzung dann entfallen könnte.
#4
Antwort vom 13. Februar 2024 | 17:42
Von
Status: Praktikant (583 Beiträge, 80x hilfreich)
Zitat :Das Problem ist, dass die Erbschaftsteuerbefreiung wegen Selbstnutzung dann entfallen könnte.
Vielen Dank für den Hinweis.
#5
Antwort vom 13. Februar 2024 | 17:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
@ muemmel
Richtig, Stichwort Selbstnutzung.
@hh
Das Thema mit den 400.000€.
Wie wird der Wert (zum Zeitpunkt 2015) denn berechnet?
#6
Antwort vom 13. Februar 2024 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (50079 Beiträge, 17550x hilfreich)
Zitat :Wie wird der Wert (zum Zeitpunkt 2015) denn berechnet?
Den berechnet das Finanzamt. Aber so ganz grob wirst Du doch wissen, ob das Erbe insgesamt einen Wert von mehr als 400.000€ hatte und welchen Wert das Haus ungefähr hatte, oder?
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