Erbschaftssteuer - Ist es für die Erbschaftssteuerberechnung wichtig, ob das Haus finanziert ist?

5. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
s2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Ist es für die Erbschaftssteuerberechnung wichtig, ob das Haus finanziert ist?

Hallo

Meine Eltern wollen mir ein neu Erbautes Haus und das dazugehörige Grundstück vererben. Das Haus gehört meinen Eltern zusammen (Stichwort Steuerfreibetrag).Zu den Zahlen: Der Hausbau kostet 500.000€. Das geld für den Bau wurde bei der Bank aufgenommen. Der Grundstückswert liegt bei 300.000€. Der Erstragswert des Hauses+Grundstück liegt bei 550.000€.Welchen Betrag muss ich nun versteuern? Ist es für die Erbschaftssteuerberechnung wichtig, ob das Haus finanziert ist, oder selbst bezahlt?



Mercy




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
s2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab noch mal ein bischen im Forum gelesen. Es ist in meinem Fall wohl eher eine Schenkung. Wenn der Ertragswert des Hauses+Grundstück bei 550.000€ liegt und der Steuerfreibetrag pro Elternteil bei 205.000€ liegt, würde doch ein zu versteuernder Betrag von: 550.000-205.000-205.000€ = 140.000€ übrig bleiben. Ist das so richtig? Wird bei der Schenkungssteuer, dann gar nicht berücksichtigt, ob die Immobilie finanziert ist?

...die Antworten von hh sind immer sehr nett!

Mercy

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

Wie hast Du eigentlich den Ertragswert von 550.000€ berechnet?

Wer trägt die Finanzierung in Höhe von 300.000€?

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#3
 Von 
s2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Ertragswert sind die jährlichen Mieteinahmen mit dem Faktor von 12,5 multipliziert. Dazu kommen noch ein paar Abzüge und Aufrechnungen.
Die Kosten für den Hausbau 500.000€ tragen meine Eltern. Sie finanzieren den Betrag. Grundstückswert sind 300.000

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

Die Finanzierung würde nur dann angerechnet, wenn Du diese auch übernehmen würdest.

Da das nicht der Fall ist, unterliegt der volle Ertragswert der Schenkungssteuer.

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#5
 Von 
s2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke hh

Jetzt bin ich schlauer :-)

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