Erbschaftssteuer - Lebensversicherung von der ich nicht weiß

12. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521549-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Lebensversicherung von der ich nicht weiß

Guten Morgen,

ich habe vor kurzem einen Brief vom Finanzamt bekommen indem man mich zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auffordert.
Jetzt habe ich den Sachbearbeiter angerufen da es momentan noch eine problematische Situation mit meiner geistig behinderten Schwester gibt und ich nicht weiß was letztendlich meine eigentliche Erbsumme ist.
Aus dem Gespräch heraus hab ich dann gefragt ob ich nicht einfach nur die Kontoauszüge reinreichen solle, da die gesamte Erbmasse weit unter den zu versteuerbaren minimum 400.000€ liegt.
Daraufhin wurde der Sachbearbeiter stutzig warum man mich dann überhaupt angeschrieben hätte und hat sich die Unterlagen zur Hand genommen. Er hat mich dann informiert dass es wohl noch eine Versicherung mit einer nicht unerheblichen Summe gäbe in der nur mein verstorbener Vater und ich angegeben sind.
Dazu habe ich allerdings bei der Haushaltsauflösung und den Kontoauszügen meines Vaters nichts gefunden.
Der Sachbearbeiter kann und/oder darf mir allerdings auch nicht sagen um welche Versicherungsgesellschaft es sich hier handelt damit ich dem ganzen nachgehen kann.
Wie kann ich nun herausfinden um was für eine Versicherung es sich handelt? Ich hatte noch aus Spaß zu ihm gesagt dass ich nicht wegen Steuerhinterziehung dran kommen will wo er dann antwortete dass es rein theoretisch schon passieren könnte und mich die Versicherung eigentlich schon hätte kontaktieren müssen.
Was mache ich nun? Ich bekomme keine Auskunft und habe wirklich null Anhaltspunkte wo und wie ich anfangen soll herauszufinden was los ist. Der Sachbearbeiter meinte zwar dass es auch vorkommen könnte das sie falsche Summen gemeldet bekommen, was aber eher selten passiert. Andersrum, sofern meine Eltern nicht irgendwann im Lotto gewonnen haben wüsste ich auch nicht wo so eine Summer herkommen sollte.
Hat da jemand Tipps für mich?

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dann gibt einfach erst mal eine vorläufige Erbschaftssteuererklärung ab, in der du die Beträge schätzt und dabei schreibst, dass du das nach derzeitigen Kenntnissen nach bestem Wissen und Gewissen so gemacht hast.
Meiner Kenntnis und Erfahrung nach kann man weitere, später aufgetauchte Beträge immer noch nachmelden und kann auch den angegebenen Betrag nachträglich (z.B. bei späteren Pflichtteilsforderungen) noch kürzen.
Aber erst mal will das Finanzamt etwas in der Hand haben: sollen sie.
Dass telefonisch keine Auskunft gegeeben wird, ist nachvollziehbar. Wenn di aber etwas hinschickst, mit dem sie nicht einverstanden sind, werden sie dir das (schriftlich) geben müssen. Oder du gehst mal in die Sprechstunde.
Was du nicht tun solltest: es aussitzen. Die wollen deine Steuererklärung, also mach die auch.

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#2
 Von 
fb521549-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja machen werde ich sie auf jeden Fall. Also verstehe ich es richtig dass sie quasi nach der Abgabe mehr oder minder dazu verpflichtet sind mir eine Auskunft zu geben? Das beruhigt mich zumindest schonmal. Danke für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von fb521549-70):
Wie kann ich nun herausfinden um was für eine Versicherung es sich handelt?
Einfach Kontoauszüge prüfen. Es werden bei Lebensversicherungen i.d.R. mind. 1x/Jahr Beiträge fällig und dann sieht man welche Versicherung. Bei Abbuchungen/Daueraufträgen stehen Vertragsdaten im Auszug.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von fb521549-70):
Ja machen werde ich sie auf jeden Fall. Also verstehe ich es richtig dass sie quasi nach der Abgabe mehr oder minder dazu verpflichtet sind mir eine Auskunft zu geben?
Na ja, entweder sie geben sich mit deinen Angaben zufrieden oder sie beanstanden die. Dann müssten sie ihre Beanstandung konkret benennen. "Wir vermuten dass da noch irgendwo eine Lebensversicherung ist, verraten aber nicht wo" ist keine substantiierte Beanstandung.

0x Hilfreiche Antwort

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