Erbschaftssteuer Vermächtnis

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Friedrich_G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Vermächtnis

Hallo,
ich erhalte als Vermächtnis meiner verstorbenen Tante eine Wohnung in Deutschland. Da sie (deutsche Staatsbürgerin) in Italien verstarb und sich zuvor längere Zeit dort aufhielt, gilt dies als gewöhnlicher Aufenthaltsort. Mir liegt jetzt das Europäische Nachlasszeugnis vor. Muss diese Wohnung jetzt in Italien oder in Deutschland versteuert werden, oder gar beides? Müsste ich im ersten Fall selber aktiv werden und eine Erbschaftserklärung in Italien abgeben? Eine italienische Steuernummer musste ich zum Erhalt des Europäische Nachlasszeugnisses bereits erwerben.

Ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46229 Beiträge, 16401x hilfreich)

Zitat (von Friedrich_G):
Muss diese Wohnung jetzt in Italien oder in Deutschland versteuert werden, oder gar beides?


Wahrscheinlich in beiden Staaten.

Zitat (von Friedrich_G):
Müsste ich im ersten Fall selber aktiv werden und eine Erbschaftserklärung in Italien abgeben?


In Italien muss die Erbschaftsteuererklärung nach meiner Kennntis innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall abgegeben werden. Für geerbte italienische Immobilie ist außerdem die Katastersteuer fällig.

In Deutschland reicht zunächst einmal die Anzeige des Erbfalls mit den in § 30 ErbStG genannten Daten. Danach erfolgt durch das Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Friedrich_G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm habe gerade gelesen:

Zitat:
Ist der Erblasser oder Schenker nur beschränkt steuerpflichtig, weil er seinen Wohnsitz außerhalb Italiens hat, unterliegt nur das in Italien befindliche Vermögen der Steuer

meine Tante hatte zwar zum Zeitpunkt ihres Todes ihren "gewöhnlichen Aufenthaltsort" in Italien, ihr Wohnsitz war jedoch in Deutschland, in besagter Wohnung. Ich habe eine erweiterte Meldeauskunft aus Deutschland, die dies bestätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46229 Beiträge, 16401x hilfreich)

Mit italienischem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.

In Deutschland reicht jedoch der gewöhnliche Aufenthalt für die unbeschränkte Steuerpflicht. Ich halte es für wahrscheinlich, dass das in Italien auch so ist.

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