Hallo,
ich erhalte als Vermächtnis meiner verstorbenen Tante eine Wohnung in Deutschland. Da sie (deutsche Staatsbürgerin) in Italien verstarb und sich zuvor längere Zeit dort aufhielt, gilt dies als gewöhnlicher Aufenthaltsort. Mir liegt jetzt das Europäische Nachlasszeugnis vor. Muss diese Wohnung jetzt in Italien oder in Deutschland versteuert werden, oder gar beides? Müsste ich im ersten Fall selber aktiv werden und eine Erbschaftserklärung in Italien abgeben? Eine italienische Steuernummer musste ich zum Erhalt des Europäische Nachlasszeugnisses bereits erwerben.
Ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar!
Erbschaftssteuer Vermächtnis
14. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 14. September 2023 | 14:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Vermächtnis
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 14. September 2023 | 16:02
Von
Status: Unbeschreiblich (46229 Beiträge, 16401x hilfreich)
ZitatMuss diese Wohnung jetzt in Italien oder in Deutschland versteuert werden, oder gar beides? :
Wahrscheinlich in beiden Staaten.
ZitatMüsste ich im ersten Fall selber aktiv werden und eine Erbschaftserklärung in Italien abgeben? :
In Italien muss die Erbschaftsteuererklärung nach meiner Kennntis innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall abgegeben werden. Für geerbte italienische Immobilie ist außerdem die Katastersteuer fällig.
In Deutschland reicht zunächst einmal die Anzeige des Erbfalls mit den in § 30 ErbStG genannten Daten. Danach erfolgt durch das Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung.
#2
Antwort vom 14. September 2023 | 16:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
hmm habe gerade gelesen:
Zitat:Ist der Erblasser oder Schenker nur beschränkt steuerpflichtig, weil er seinen Wohnsitz außerhalb Italiens hat, unterliegt nur das in Italien befindliche Vermögen der Steuer
meine Tante hatte zwar zum Zeitpunkt ihres Todes ihren "gewöhnlichen Aufenthaltsort" in Italien, ihr Wohnsitz war jedoch in Deutschland, in besagter Wohnung. Ich habe eine erweiterte Meldeauskunft aus Deutschland, die dies bestätigt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. September 2023 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (46229 Beiträge, 16401x hilfreich)
Mit italienischem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.
In Deutschland reicht jedoch der gewöhnliche Aufenthalt für die unbeschränkte Steuerpflicht. Ich halte es für wahrscheinlich, dass das in Italien auch so ist.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.083
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten