Erbschaftssteuer - Wie viel Steuer fällt an, gibt es einen Erbschaftsrechner?

30. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.07.2009 10:00:04
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 12x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Wie viel Steuer fällt an, gibt es einen Erbschaftsrechner?

Hallo,
A und B sind verheiratet. Die Eltern von A sind soeben verstorben und vererben das Haus an A und B. (Verkehrswert 290.000 €)
Wie viel Steuer fällt an, gibt es einen Erbschaftsrechner für solche Beispielfälle?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Keine, denn der Freibetrag beträgt 400.000,00 EURO

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

@xxsirodxx
Seit wann haben Schwiegerkinder einen so hohen Freibetrag?

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#3
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 21x hilfreich)

Wieso sind A und B Erben - gibt es ein entsprechendes Testament? Wenn es kein Testament gibt und A das einzige Kind der Eltern war und ist, dann ist A Alleinerbe und es fällt, bei dem Freibetrag von 400 000€ / Elternteil, keine Erbschahtssteuer an. Gab es auch andere Kinder, erben auch diese bzw. ihre Nachkommen. Beim Vorhandensein eines Testamentes (wie oben angenommen) müssten ev. Pflichtanteile ausbezahlt werden.
Wenn bei vorhandenem Testament und keinen anderen Kindern der Eltern von A, B das Erbe ausschlagen würde (6 Wochen Frist), nehme ich an, dass A alles Erben würde - also steuerfrei. A steht es frei B einen Teil zu schenken - ebenfalls steuerfrei, da unter Ehegatten ebenfalls hohe Freibeträge gelten.
Es wäre sicher sinnvoll gewesen sich rechtzeitig um die Gesetzeslage zu erkundigen und ev. ein Testament entsprechend zu erstellen. Nun ist aber die Lage so wie sie ist (aus Ihren Angabe geht sie nicht eindeutig hervor) und man muss ev. rasch handeln.
Sie könnten ja hier genauere Angaben machen um eine genauere Antwort zu erhalten.

-- Editiert am 31.05.2009 18:43

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

@leonardo
Die Frage, war wie hoch die Steuer ausfällt!

Aus dem Beitrag geht hervor das A + B erben, also muss es ein Testament geben, da Schwiegerkinder kein gesetzliches Erbrecht haben.
Es sind z w e i getrennte Erbfälle (nämlich 1 x Vater + 1 x Mutter).

#Nun ist aber die Lage so wie sie ist (aus Ihren Angabe geht sie nicht eindeutig hervor)#
Eben! Ohne nähere Angaben, kann man nur orakeln ....... :???:





-- Editiert am 31.05.2009 18:59

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