Erbschaftssteuer auf Lebensversicherung?

13. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hannes4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer auf Lebensversicherung?

Guten Abend,
mein Vater ist gestorben...meine Mutter bekommt jetzt (zum Glück) eine Lebensversicherung ausgezahlt, muss sie darauf Steuern zahlen?
Der Vertrag wurde von meinem Vater 2007 abgeschlossen.

Würde mich über eure Hilfe bzw Antworten freuen.

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Als Ehefrau hat sie einen Freibetrag in Höhe von Eur 500.000.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannes4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Was wird alles zu den 500.000€ dazu gezählt?
Auf dem Haus sind noch Schulden, sagen wir das Haus hat einen aktuellen Wert von 300.000€, werden dann die Schulden von den 300.000€ abgezogen + Lebensversicherung + Auto + evtl Guthaben auf den Konten?
Oder zählt nur der Betrag die meine Mutter von der Lebensversicherung bekommt?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zitat (von Hannes4):
Auf dem Haus sind noch Schulden, sagen wir das Haus hat einen aktuellen Wert von 300.000€, werden dann die Schulden von den 300.000€ abgezogen + Lebensversicherung + Auto + evtl Guthaben auf den Konten?
Ja. Das Haus ist ggf. steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG.
Zitat (von Hannes4):
Oder zählt nur der Betrag die meine Mutter von der Lebensversicherung bekommt?
Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hannes4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Ja. Das Haus ist ggf. steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG.


Sollte das Haus nicht Steuerfrei sein, dann wird die Restschuld vom Wert (wer ermittelt den Wert?) abgezogen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hannes4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie es ausschaut, sollte das Haus Steuerfrei sein, da mein Vater vor seinem Tod im Haus gewohnt hat und meine Mutter voraussichtlich die nächsten 10 Jahre im Haus wohnen wird (§ 13 ErbStG).

Somit fällt nur eine Erbschaftssteuer auf einen Betrag an, der über 500.000€ liegt?

Dazu gehört:
-Lebensversicherung
-Auto
-Guthaben auf Konten oder Depot
-??


0x Hilfreiche Antwort

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