Hallo,
eine Erbengemeinschaft erbt eine Immobilie. Es ist Steuerklasse 3 anzuwenden. Für Zwecke der Erbschaftssteuererklärung soll nun ein Gutachten erstellt werden um den Wert der Immobilie zu ermitteln.
Ebenfalls ist ein Verkauf der Immobilie angedacht.
Nun die Frage: Angenommen der Gutachter ermittelt einen Wert in Höhe von 150 TEUR. Dieser Wert wird der Steuer unterworfen (abzgl. Freibeträge).
Der spätere Verkaufserlös würde 200 TEUR betragen.
Wird das Finanzamt nun noch Steuer nacherheben?
Oder gibt es eine Frist die zwischen Erbschaftssteuerzahlung und Verkauf eingehalten werden sollte um eine Nachzahlung zu vermeiden?
Wäre prima wenn jemand zu diesem Fall Tipps hätte.
Grüsse
Future27
-----------------
""
Erbschaftssteuer bei Immobilie
28. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 28. August 2014 | 22:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbschaftssteuer bei Immobilie
#1
Antwort vom 3. September 2014 | 09:42
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
quote:
Für Zwecke der Erbschaftssteuererklärung soll nun ein Gutachten erstellt werden um den Wert der Immobilie zu ermitteln.
Das ist nur dann erforderlich, wenn man der Auffassung ist, dass die Schätzung des Finanzamtes zu hoch ist.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 3. September 2014 | 11:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke für die Einschätzung. Wir brauchen allerdings das Gutachten um überhaupt einen Wert für die Immobilie in der Erbschaftssteuererklärung anzugeben. Die Erbenden sind ja verpflichtet eine Erklärung abzugeben und können nicht auf eine Schätzung des Finanzamts warten.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. September 2014 | 15:50
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 636x hilfreich)
um überhaupt einen Wert für die Immobilie in der Erbschaftssteuererklärung
Die billigste Lösung wäre ein Blick auf die Feuerversicherung.
-----------------
""
#4
Antwort vom 4. September 2014 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
quote:
Wir brauchen allerdings das Gutachten um überhaupt einen Wert für die Immobilie in der Erbschaftssteuererklärung anzugeben.
Wer behauptet so etwas?
quote:
Die Erbenden sind ja verpflichtet eine Erklärung abzugeben
Dafür benötigt man aber kein Gutachten
quote:
und können nicht auf eine Schätzung des Finanzamts warten.
Das Finanzamt schätzt sowieso erst, wenn es die Erbschaftsteuererklärung erhalten hat. Dennoch ist es nicht erforderlich einen 4-stelligen Betrag für ein Gutachten auszugeben, nur damit man die Erbschaftsteuererklärung ausfüllen kann.
quote:
Die billigste Lösung wäre ein Blick auf die Feuerversicherung.
Da normalerweise der Neubauwert versichert wird, ist das keine gute Idee.
-----------------
" "
#5
Antwort vom 4. September 2014 | 15:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke für die Antworten.
Mir geht es hier nicht um die Wertermittlung für die Immobilie sondern darum, inwieweit ggf. Erbschaftsteuer nachgefordert wird, wenn der Wert in der Erbschaftssteuererklärung vom späteren Verkaufserlös abweicht.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.708
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten