Erbschaftssteuer berechnen

25. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)
Erbschaftssteuer berechnen

Hallo,

meine Tante möchte mich als Alleinerben einsetzen, dazu habe ich vor kurzem beim Notar eine Anfrage gestellt, was das notarielle Testament kosten würde.

Zu diesem Zweck musste natürlich das Vermögen der Tante ermittelt werden. Meine Tante bewohnt ein Reihenhaus und hat ca. 100.000,- Euro Vermögen.

Ich habe dem Notar alle Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt, und der Notar hat dann einen Reinvermögenswert von ca. 350.000,- Euro ermittelt. Abzüglich den Ersparnissen wäre das Reihenhaus folglich 250.000,- Euro wert.

Ich überlege mir gerade, wie hoch die Erbschaftssteuer Stand heute ausfallen würde. Laut einem Rechner im Internet müsste ich als Neffe für ein Erbe in Höhe von 350.000,- Euro in etwa 82.500,- Euro Erbschaftssteuer bezahlen.

Ist das richtig berechnet?

Das Erbe kann ich natürlich erst dann antreten, wenn ich die 82.500,- Euro an das Finanzamt überwiesen habe, korrekt?

Das bedeutet wiederum, dass ich diesen Betrag auf der hohen Kante haben sollte, wenn ich irgendwann mal dieses Erbe antreten sollte.

Oder könnte man die Erbschaftssteuer auch gleich aus den Ersparnissen der Tante begleichen, sofern dieses Geld zum Zeitpunkt des Ablebens noch vorhanden wäre?

Dann noch eine weitere Frage zu den Ersparnissen: 80.000,- Euro aus diesen Ersparnissen stecken in einem Sparvertrag, und in diesem ist hinterlegt, dass im Todesfall der Tante meine Eltern das Geld überwiesen bekommen.

Wenn im Testament steht, dass ich der Alleinerbe bin, dann bin ich das ja eigentlich gar nicht, denn 80.000,- Euro von den Ersparnissen werde ich gar nicht bekommen. Ist das richtig?

Obwohl im Testament steht, dass ich Alleinerbe bin, bekomme ich Stand heute das Haus und die 20.000,- Euro der Ersparnisse, und die 80.000,- Euro gehen automatisch an die Eltern, korrekt?

Aber wie ist das denn mit der Erbschaftssteuer? Für die 80.000,- Euro aus dem Sparvertrag müssen dann meine Eltern die Erbschaftssteuer bezahlen, und ich bezahle für mein mir zustehendes Reinvermögen für 270.000,- Euro Erbschaftssteuer. Ist dem denn so?

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24 Antworten
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#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
Das Erbe kann ich natürlich erst dann antreten, wenn ich die 82.500,- Euro an das Finanzamt überwiesen habe, korrekt?

Nein, Erbe wird man auch ohne Begleichung der Erbschaftssteuer.
Zitat:
Oder könnte man die Erbschaftssteuer auch gleich aus den Ersparnissen der Tante begleichen, sofern dieses Geld zum Zeitpunkt des Ablebens noch vorhanden wäre?

Ja, das ist möglich. Sollte kein Bargeld vorhanden sein, könnte man auch einen Kredit auf das Haus aufnehmen.
Zitat:
Wenn im Testament steht, dass ich der Alleinerbe bin, dann bin ich das ja eigentlich gar nicht, denn 80.000,- Euro von den Ersparnissen werde ich gar nicht bekommen. Ist das richtig?

Ja.
Zitat:
Obwohl im Testament steht, dass ich Alleinerbe bin, bekomme ich Stand heute das Haus und die 20.000,- Euro der Ersparnisse, und die 80.000,- Euro gehen automatisch an die Eltern, korrekt?

Vererbt wird der Nachlass zum Zeitpunkt des Todes.
Zitat:
Aber wie ist das denn mit der Erbschaftssteuer? Für die 80.000,- Euro aus dem Sparvertrag müssen dann meine Eltern die Erbschaftssteuer bezahlen, und ich bezahle für mein mir zustehendes Reinvermögen für 270.000,- Euro Erbschaftssteuer. Ist dem denn so?

Ja.

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#2
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft.

Die Erbschaftssteuer wird doch nach der Steuerklasse berechnet, und damit ist die Steuerklasse gemeint, die z.B. auf der Gehaltsabrechnung steht, richtig?

Wenn also auf meiner Gehaltsabrechnung steht, dass ich in Steuerklasse 1 bin, dann berechnet sich auch die für mich anfallende Erbschaftssteuer nach Steuerklasse 1. Ist das korrekt?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wenn also auf meiner Gehaltsabrechnung steht, dass ich in Steuerklasse 1 bin, dann berechnet sich auch die für mich anfallende Erbschaftssteuer nach Steuerklasse 1. Ist das korrekt? Nein. Die Steuerklasse im Erbrecht bestimmt sich nach dem Verwandschaftsgrad, weswegen Ihre Erbschaftsteuer auch höher ausfällt als berechnet: Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro, auf die restlichen 330.000 Euro fallen 30 % Erbschaftsteuer (Steuerklasse 3) an - macht 99.000 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

meine Tante möchte mich als Alleinerben einsetzen Gibt es sonst keine nahen Verwandten? Falls doch, können diese ihren Pflichtteil von Ihnen fordern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Auf einer Web-Seite von Focus habe ich folgendes gefunden:

Geschwister, Nichten und Neffen fallen unter die – ungünstigere – Steuerklasse II.

Damit würde ich als Neffe doch unter Steuerklasse II fallen, oder sehe ich das verkehrt?

Der einzige nahestehende Verwandte, der noch lebt, ist ihr Bruder, also mein Vater. Der will das Erbe aber nicht haben, weil er selber schon so alt ist.

Wenn mein Vater als der Bruder meiner Tante das Erbe erhalten würde, dann wäre er auf jeden Fall Steuerklasse II.

Ob jetzt mein Vater alles erbt oder ich, wir zahlen auf jeden Fall die gleiche Erbschaftssteuer, oder?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Damit würde ich als Neffe doch unter Steuerklasse II fallen, oder sehe ich das verkehrt? Ich habe gerade noch mal einen Blick ins Gesetz geworfen - in der Tat fallen "Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern" in die Klasse 2. Ihr Steuersatz beträgt also nur 25 % und Sie liegen mit den 82.500 Euro richtig.

-- Editiert von muemmel am 25.07.2021 17:02

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Übrigens dürfen Sie 10.300 Euro als Pauschale für Bestattung, Grabpflege etc. abziehen, was die Steuer dann nochmal um 2.575 Euro senkt.

-- Editiert von muemmel am 25.07.2021 17:08

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro, auf die restlichen 330.000 Euro fallen 30 % Erbschaftsteuer (Steuerklasse 3) an - macht 99.000 Euro.

Welche restlichen EUR 330.000? Steuerpflichtig sind ggf. EUR 250.000.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

100.000 Euro Vermögen und 250.000 Euro Wert des Hauses ergeben bei mir nach Abzug des Freibetrages von 20.000 Euro 330.000 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

Bei einer Adoption durch die Tante fällt überhaupt keine Erbschaftssteuer an, denke ich.

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
100.000 Euro Vermögen und 250.000 Euro Wert des Hauses ergeben bei mir nach Abzug des Freibetrages von 20.000 Euro 330.000 Euro.

Abzüglich dem Sparvertrag von EUR 80.000, den die Eltern erben.
Zitat (von Hibernate):
Für die 80.000,- Euro aus dem Sparvertrag müssen dann meine Eltern die Erbschaftssteuer bezahlen, und ich bezahle für mein mir zustehendes Reinvermögen für 270.000,- Euro Erbschaftssteuer


-- Editiert von cruncc1 am 25.07.2021 19:55

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von malia):
Bei einer Adoption durch die Tante fällt überhaupt keine Erbschaftssteuer an, denke ich.


Dafür fällt sie an, wenn er von seinen "ehemaligen Eltern" erben sollte.

Außerdem kann eine Adoption Jahre dauern.

Falls die Tante ein Pflegefall wird, muss evt. ein Teil des Ersparten für Heimkosten verwendet werden, ergo schmilzt das Vermögen und ist dann vielleicht kleiner als das seiner Eltern.
Solche Rechenspiele taugen nichts.

-- Editiert von Loni12 am 26.07.2021 08:09

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#13
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Tipps.

Adoptieren lassen möchte ich mich von meiner Tante eigentlich nicht. Ich bin ja schließlich schon von meinen Eltern adoptiert und will deren Geld auch noch haben! ;-)

Die 80.000,- Euro aus dem Sparvertrag werden nach dem Tod der Tante meiner Mutter überwiesen, denn ihr Name steht in dem Sparvertrag.

Meine Mutter ist aber die Schwägerin zur Tante und nicht blutsverwandt. Welche Steuerklasse würde denn bei einer Schwägerin anfallen? Ich habe im Internet nichts Eindeutiges dazu gefunden, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob das Steuerklasse 2 oder 3 wäre.

Kann man in solchen Sparverträgen theoretisch beide Elternteile eintragen lassen, also meinen Vater und meine Mutter, so dass beide das Geld zu gleichen Teilen aus dem Sparvertrag bekommen? Dann könnten nämlich beide ihren Freibetrag über 20.000,- Euro zur Anwendung bringen.

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Info.

Was mir noch eingefallen ist: Angenommen, ich würde das Haus eines Tages bekommen und die Erbschaftssteuer bezahlen können. Dann würde ich das Haus natürlich verkaufen wollen. Muss ich dann den Erlös von dem Verkauf des Hauses auch nochmal versteuern?

Die Tante wohnt schon seit Jahrzehnten in dem Haus, falls das eine Rolle spielt.

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Die Tante wohnt schon seit Jahrzehnten in dem Haus, falls das eine Rolle spielt. Tut es - da die Tante das Haus offenbar seit mehr als 10 Jahren besitzt und diese Zeitdauer quasi mitvererbt wird, ist die Spekulationsfrist um = steuerfreier Verkauf.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47614 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
Für die 80.000,- Euro aus dem Sparvertrag müssen dann meine Eltern die Erbschaftssteuer bezahlen, und ich bezahle für mein mir zustehendes Reinvermögen für 270.000,- Euro Erbschaftssteuer. Ist dem denn so?


Ja, richtig und as würde dann nur zu einer Erbschaftsteuer in Höhe von 50.000€ führen.

Zitat (von Hibernate):
Die 80.000,- Euro aus dem Sparvertrag werden nach dem Tod der Tante meiner Mutter überwiesen, denn ihr Name steht in dem Sparvertrag.


Läuft der Sparvertrag bereits auf ihren Namen? Dann fällt ggf. gar keine Errbschaftsteuer an.

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#18
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Auskunft.

Der Sparvertrag ist eine Rentenversicherung. Die jährlichen Mitteilungen bekommt immer noch die Tante zugeschickt, aber auf jedem der Statusmeldungen steht als versicherte Person meine Mutter drauf, und unter "Versicherungsschutz für" ist ebenfalls der Name meiner Mutter enthalten.

Würde hier denn wirklich keine Erbschaftssteuer anfallen?

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#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
meine Tante möchte mich als Alleinerben einsetzen,

Ihre Tante möchte sie derzeit als Alleinerben einsetzen, sie kann ein Testament machen und dies auch wieder ändern.

Zitat (von Hibernate):
Kann man in solchen Sparverträgen theoretisch beide Elternteile eintragen lassen, also meinen Vater und meine Mutter, so dass beide das Geld zu gleichen Teilen aus dem Sparvertrag bekommen? Dann könnten nämlich beide ihren Freibetrag über 20.000,- Euro zur Anwendung bringen.


Da könnte die Tante sauer werden, sie bekommen etwas geschenkt und da sie Geld sparen möchten soll sie die Versicherung ändern... also nicht zufrieden mit dem was sie bekommen könnten?

Vor dem Erben kommt das Sterben. Die Tante kann ihr Geld anderweitig verschenken, sie kann auch das Haus verkaufen und mit dem Geld machen was sie will. Für sie könnte als Schlusserben, dann wenig übrigbleiben.

Alte Menschen haben einen Draht dafür und sie merken schnell, wenn das Erbe wichtiger ist als die Person.

Sie rechnen bereits die Erbschaftssteuer aus, wissen doch gar nicht wie viel es am Ende sein wird.

Die Freude kann schnell vorbei, wenn es sich die Tante anders überlegt oder sie ein Pflegefall wird, monatliche Zuzahlungen von bis zu 3000 € dürften das Bargeld schnell reduzieren.

Dann dürften sich ihre Rechnungen in Luft auflösen.

Freuen sie wenn sie sich, wenn etwas für sie übrigbleibt und belasten sie die Tante nicht mit ihren Berechnungen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47614 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
Der Sparvertrag ist eine Rentenversicherung.


Dann ist es kein Sparvertrag, sondern eine Lebensversicherung mit den Eltern als Bezugsberechtigten.

Zitat (von Hibernate):
aber auf jedem der Statusmeldungen steht als versicherte Person meine Mutter drauf,


Die Versicherungssumme ist also erst mit dem Tod Deiner Mutter fällig?

Zitat (von Hibernate):
Würde hier denn wirklich keine Erbschaftssteuer anfallen?


Doch, in so einem Fall fällt Erbschaftsteuer an.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Infos.

Die Versicherungssumme ist erst beim Tod meiner Tante fällig. Dann bekommt das Geld meine Mutter, die die Schwägerin ist.

Die Schwägerin hat Steuerklasse 3 und 20.000,- Euro Freibetrag.
Von den 80.000,- Euro der Versicherungssumme würden dann für 60.000,- Euro 30% Erbschaftssteuer berechnet werden, das wären 18.000 Euro.

Mein Vater ist dagegen der Bruder der Tante und hat Steuerklasse 2 und ebenfalls 20.000,- Euro Freibetrag.
Von den 80.000,- Euro würden dann für 60.000,- Euro 20% Erbschaftssteuer berechnet werden, das wären 12.000 Euro.

Würde mein Vater die Versicherungssumme im Todesfall der Tante ausbezahlt bekommen, hätte er eine Steuerersparnis von 6.000,- Euro gegenüber meiner Mutter.

Habe ich das richtig berechnet?

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#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Von den 80.000,- Euro würden dann für 60.000,- Euro 20% Erbschaftssteuer berechnet werden, das wären 12.000 Euro. Falsch - da der Gesamtwert nach Abzug des Freibetrages unter 75.000 Euro liegt, beträgt der Steuersatz in Klasse 2 hier nur 15 %.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Das wäre ja noch ein weiterer Grund, den Vertrag auf meinen Vater umzuschreiben, wenn er als Bruder nur 15% Erbschaftsteuer bezahlen würde.

Meine Mutter als Schwägerin mit Steuerklasse 3 zahlt aber trotz Freibetrag 30% Erbschaftsteuer, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Meine Mutter als Schwägerin mit Steuerklasse 3 zahlt aber trotz Freibetrag 30% Erbschaftsteuer, richtig? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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