Erbschaftssteuer für eine französische Immobilie

8. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer für eine französische Immobilie

Nach deutschem Recht bleibt eine geerbte Immobilie steuerfrei, wenn ich in ihr 10 Jahre wohnen bleibe. Würde das auch gelten, wenn ich in ein geerbtes französisches Haus ziehen, also auswandern würde?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
Nach deutschem Recht bleibt eine geerbte Immobilie steuerfrei, wenn ich in ihr 10 Jahre wohnen bleibe.

und der Erblasser bis zu seinem Tod darin gewohnt hat.

Zitat (von Bok27):
Würde das auch gelten, wenn ich in ein geerbtes französisches Haus ziehen, also auswandern würde?

Hat der Erblasser darin gewohnt? Wenn ja, dann ist das Haus steuerbefreit.

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#2
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hat der Erblasser darin gewohnt? Wenn ja, dann ist das Haus steuerbefreit.

12 Wochen im Jahr gelten dann wohl nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
12 Wochen im Jahr gelten dann wohl nicht?

Nein, es muss sich um den Erstwohnsitz des Erblassers gehandelt haben.

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