Erbschaftssteuer möglichst wirkungsvoll und legal umgehen oder minimieren?

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
jupp68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer möglichst wirkungsvoll und legal umgehen oder minimieren?

Hallo zusammen,

leider muss ich mich mal wieder als juristische Nullnummer outen, zum Glück habe ich ja Euch ;o)

Also, die Frage, die mich schon seit längerem quält ist folgende: Wie kann man die horrende Erbschaftssteuer bei einem Erbe möglichst wirkungsvoll und legal umgehen oder zumindestens in einem erträglichen Rahmen halten ?
Szenario: Die Eltern von meiner Frau und mir besitzen jeweils ein Haus und Kapital in Form von Sparbriefen und Bargeld. Sowohl meine Frau als auch ich haben einen Bruder.

Was ist zu tun, damit der Fiskus nicht einen Grossteil des Erbes einsackt? Schenken? Wenn ja wann und in welcher Form?
Fragen über Fragen, ich weiss! Ich danke Euch jetzt schonmal für Eure Mühe im Voraus

Grüße
Jupp

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(978 Beiträge, 332x hilfreich)

Bei solchen Dingen sollte man besser die fachkundige Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen, der auf den Einzelfall abgestimmte Strategien erörtern kann.

Nur soviel allgemein:

1) Die Freibeträge können durch Schenkungen alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.

2) Immobilien werden derzeit noch mit einem relativ niedrigen Ertragswert und nicht mit dem vollen Verkehrswert bewertet. Dies kann sich später ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45387 Beiträge, 16151x hilfreich)

Wie kommst Du darauf, dass hier eine horrende Erbschaftsteuer anfällt?

Je nach Höhe des Vermögens in Sparbriefen und Bargeld kann es sogar sein, dass gar keine Erbschaftsteuer anfällt.

Sollten Deine Eltern doch ein so hohes Vermögen haben, dass Erbschaftsteuer anfällt, dann gelten für Kinder relativ niedrige Steuersätze.

Wenn Du bereit bist, Zahlen getrennt nach Immobilienwert und Sparvermögen zu nennen, dann kann ich Dir gerne einen Anhaltspunkt über die nach aktuellem Recht zu erwartende Erbschaftsteuer geben.

Aus meiner Sicht liegt die zu erwartende Steuerlast für den beschrieben Fall in einem erträglichen Rahmen.

0x Hilfreiche Antwort

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