Hallo,
wir hatten einen Todesfall in der Familie. Ich werde ein Haus erben und meine Eltern einen Rentenvertrag.
Da wir beide über den Freibetrag kommen, ist Erbschaftssteuer fällig.
Ich werde vom Finanzamt wohl eine Rechnung erhalten.
Aber wie wird das mit meinen Eltern und dem geerbten Rentenvertrag ablaufen?
Bekommen die auch eine Rechnung vom Finanzamt? Bzw. wie erfährt das Finanzamt, dass meine Eltern das Geld aus dem Rentenvertrag erhalten? Das meldet doch die Versicherungsgesellschaft ans Finanzamt, nehme ich an.
Da meine Eltern das Geld aus dem Rentenvertrag nicht benötigen, haben sie überlegt, es mir zu überweisen. Wenn sie das tatsächlich machen, dann ist das eine Schenkung, und sollten die Eltern innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben, dann muss ich diese Schenkung vom Freibetrag abziehen, richtig?
Wenn meine Eltern mir das Geld aber nicht überweisen, sondern stattdessen die für mich anfallende Erbschaftssteuer für das Haus an das Finanzamt überweisen, ist das dann auch eine Schenkung, die ich innerhalb der nächsten 10 Jahre vom Freibetrag abziehen muss?
In diesem Fall hätten mir meine Eltern kein Geld überwiesen, sondern sie würden meine Rechnung direkt ans Finanzamt überweisen. Ich bin mir nicht sicher, ob das dann auch eine Schenkung ist, die ich beim Todesfall meiner Eltern berücksichtigen muss.
Erbschaftssteuer überweisen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatWenn meine Eltern mir das Geld aber nicht überweisen, sondern stattdessen die für mich anfallende Erbschaftssteuer für das Haus an das Finanzamt überweisen, ist das dann auch eine Schenkung, die ich innerhalb der nächsten 10 Jahre vom Freibetrag abziehen muss? :
Ja, das ist auch eine Schenkung.
ZitatIch werde vom Finanzamt wohl eine Rechnung erhalten. :
Finanzämter verschicken normalerweise keine Rechnungen, sondern vielmehr Steuerbescheide. Zunächst einmal wirst Du aber vom Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuerklärung aufgefordert werden.
ZitatWenn sie das tatsächlich machen, dann ist das eine Schenkung, und sollten die Eltern innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben, dann muss ich diese Schenkung vom Freibetrag abziehen, richtig? :
Richtig.
ZitatIn diesem Fall hätten mir meine Eltern kein Geld überwiesen, sondern sie würden meine Rechnung direkt ans Finanzamt überweisen. Ich bin mir nicht sicher, ob das dann auch eine Schenkung ist, die ich beim Todesfall meiner Eltern berücksichtigen muss. :
Das ist auch eine Schenkung. Genau genommen müssen Deine Eltern diese Schenkung direkt dem Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG) und nicht Du erst beim Tod der Eltern.
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Vielen Dank für die Auskunft.
Erhalten meine Eltern für die Auszahlung der Versicherung auch einen Steuerbescheid bzw. woher weiß das Finanzamt, dass meine Eltern die Auszahlung bekommen? Müssen das meine Eltern dem Finanzamt melden, oder meldet das die Versicherung dem Finanzamt bei der Auszahlung?
Ich nehme an, dass die Erbschaft auf Grundlage eines Testamentes erfolgt ist. In dem Fall greift § 30 Abs. 3 ErbStG und Deine Eltern können abwarten bis sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert werden.
Nicht ganz, denn laut Testament bin ich der Alleinerbe, aber der Versicherungsvertrag enthält direkt den Namen eines Elternteils, dass es bei Tod des Versicherungsnehmers das Geld erhält, das hat man beim Abschluss so gemacht. Das steht auch im Versicherungsvertrag. Von daher weiß die Versicherung, wem sie das Geld auszahlen muss, aber woher weiß das Finanzamt, dass hier Steuer anfällt? Wer muss das dem Finanzamt melden?
Wenn ich den Steuerbescheid für das Erbe ausfülle, werde ich diese Versicherung nicht angeben, denn das Geld steht mir nicht zu. Das kriege ich gar nicht, obwohl ich der Alleinerbe bin.
Das ist doch ein Versicherungsvertrag zugunsten Dritter, richtig?
Zitataber woher weiß das Finanzamt, dass hier Steuer anfällt? :
Die Versicherung ist verpflichtet, die Auszahlung dem Finanzamt zu melden.
Allerdings fällt das nicht unter den § 30 Abs. 3 ErbStG, so dass genau genommen auch Deine Eltern die Auszahlung melden müssen.
Danke für die Info.
Wobei die Bank schon eine Sterbeurkunde angefordert hat, ohne diese kann sie den Betrag nicht auszahlen.
Eine Sache ist mir aber noch ziemlich unklar, da habe ich im Internet auch keine eindeutige Antwort darauf gefunden, und zwar geht es um das Girokonto der Verstorbenen.
Wer meldet den Kontostand des Girokontos der Verstorbenen dem Finanzamt?
Macht das die Bank, nachdem sie die Sterbeurkunde erhalten hat, oder mache ich das mit dem Steuerbescheid?
Wenn ich in naher Zukunft den Steuerbescheid ausfüllen werde, dann muss ich vermutlich auch Kontostände angeben.
Folgende Fragestellung konnte ich bisher noch nicht klären:
Welcher Kontostand des Girokontos wird dem Finanzamt gemeldet?
Man meldet doch den Kontostand vom Todestag, richtig?
Aber was passiert mit den ganzen Rechnungen, die danach noch vom Pflegeheim und vom Krankenhaus kommen?
Wenn diese Rechnungen erst nach dem Tod der Person bezahlt werden, darf ich diese Ausgaben dann vom Girokontostand, den ich auf dem Steuerbescheid angebe, abziehen?
Oder muss ich diese Rechnungen dann von meinem Geld bezahlen, und dafür darf ich sie dann auch von der Steuer absetzen?
Beispiel:
Am Todestag sind noch 10.000,- Euro auf dem Girokonto.
Zwei Tage später kommt eine Rechnung vom Pflegeheim über 2.000,- Euro.
Melde ich dem Finanzamt dann später beim Steuerbescheid die 10.000,- Euro oder 8.000,- Euro Kontostand?
Wenn ich 8.000,- Euro melden muss, dann darf ich die Kosten über 2.000,- Euro natürlich nicht von meiner Steuer absetzen.
Wenn ich aber 10.000,- Euro melden muss, dann darf ich die 2.000,- Euro praktisch von meinem Geld bezahlen und kann sie von der Steuer absetzen.
Alle Kontobewegungen, die nach dem Tod der Angehörigen auf dem Girokonto passieren, passieren mit meinem Geld, denn ich bin der Erbe, und dieses Geld muss ich dann auch versteuern, richtig?
Das Geld, das am Todestag auf dem Girokonto ist, gehört mir, abzüglich der Steuern, die das Finanzamt später darauf erheben wird.
ZitatWenn ich in naher Zukunft den Steuerbescheid ausfüllen werde, dann muss ich vermutlich auch Kontostände angeben. :
Richtig
ZitatWelcher Kontostand des Girokontos wird dem Finanzamt gemeldet? :
Man meldet doch den Kontostand vom Todestag, richtig?
Auch richtig
ZitatWenn diese Rechnungen erst nach dem Tod der Person bezahlt werden, darf ich diese Ausgaben dann vom Girokontostand, den ich auf dem Steuerbescheid angebe, abziehen? :
Oder muss ich diese Rechnungen dann von meinem Geld bezahlen, und dafür darf ich sie dann auch von der Steuer absetzen?
Weder noch. Das sind Nachlassverbindlichkeiten, die gesondert anzugeben sind.
Die Nachlassverbindlichkeiten gibt man dann auch auf dem Steuerbescheid an, oder?
Die gibt man in der Steuererklärung an und die mindern natürlich den zu versteuernden Betrag.
Den Steuerbescheid erstellt das Finanzamt.
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