Erbschaftssteuer und Finanzamt

13. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
piaster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbschaftssteuer und Finanzamt

Guten Tag,

Ich habe geerbt.
Zum einen von meiner Oma zum anderen von meinem Onkel.

Im Falle der Erbschaft von meiner Oma wird mein steuerlicher Freibetrag wohl nicht ausgeschöpft.
Im Falle meines Onkels schon.

FRAGE:
Wie läuft die Versteuerung dieser beiden Erbschaften bezüglich des Finanzamtes ab?
Muss ich mich bei denen melden (auch wegen des Erbes von meiner Oma, bei dem das Finazamt wegen meines Freibetrages sowieso nichts erhält?) oder werden die von sich aus tätig? Soweit ich weiss bekommt das Finanzamt ja Meldung von den Banken, das ein Erbfall eingetreten ist? Was gibt es da zu beachten?

Danke schon im Vorraus für eure Antworten!!!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Um die Anzeige des Erbschaftsanfalls beim FA muß man sich (als korrekter Steuerzahler) schon selbst kümmern.

Die Banken erstatten eine Meldung nur, wenn der Geldbetrag auf einem Konto eine bestimmte Höhe erreicht. Vor allem muß einer Bank bekannt werden, daß der Kontoinhaber verstorben ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.126 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen