Hallo,
folgende Situation: Ein altes Ehepaar hat 2 Kinder, welche wiederum jeweils 2 Kinder haben.
Hauptsächliches Vermögen: Haus in dem das Ehepaar wohnt (ca. 800.000€) und etwa 200.00€ Geldvermögen.
Bem Tod eines Ehepartners soll der andere alles erhalten, also das Haus und das Geld. Dies könnte so in einem Testament dargestellt werden. Dann wäre doch keine Erbschaftssteuer fällig, da das gemeinsame Haus steuerfrei ist, oder?
Nach dem Tod des verbliebenen Ehepartners soll auch möglich keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Könnte ein Testament (dem Sinne nach) so aussehen, dass die beiden Kinder zur gleichen Hälfte das Haus erhalten und die vier Enkel jeweils 50.000€ aus dem Geldvermögen erhalten.
Sind diese Überlegungen richtig?
Vielen Dank und viele Grüße
raimuell
-- Editiert von User am 3. Juni 2026 19:48
-- Editiert von User am 3. Juni 2026 20:05
Erbschaftssteuer vermeiden
Zitat :Bem Tod eines Ehepartners soll der andere alles erhalten, also das Haus und das Geld. Dies könnte so in einem Testament dargestellt werden. Dann wäre doch keine Erbschaftssteuer fällig, da das gemeinsame Haus steuerfrei ist, oder?
Das gemeinsame Haus ist dann steuerfrei, wenn der überlebende Ehegatte mindestens 10 Jahre weiterhin darin wohnt, es sei denn er kann das aus zwingenden Gründen nicht mehr.
Zitat :Könnte ein Testament (dem Sinne nach) so aussehen, dass die beiden Kinder zur gleichen Hälfte das Haus erhalten und die vier Enkel jeweils 50.000€ aus dem Geldvermögen erhalten.
Ja, das ging.
Zitat :Sind diese Überlegungen richtig?
Im Prinzip ja. Dabei sollte man aber berücksichtigen, dass es bis zum Tod des überlebenden Ehegatten noch zu Wertsteigerungen beim Haus kommen kann oder sich auch das Geldvermögen vermehren kann.
Das was die Enkel bekommen sollen würde ich dabei nicht als Erbe, sondern als Vermächtnis ausgestalten.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Da die Enkel jetzt doch komplett aus dem Erbe rausgehalten werdden sollen, muss das Testament so gestaltet werden, dass jeder Ehepartner bei Todesfall seinen Teil an die Kinder vererbt. Die Kinder können ja max. 2 x 400.000€ steuerfrei erben (Vater und Mutter). Dadurch wird das Testament allerdings komplizierter. D.h. wir werden einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen, der die Testamente verfasst, welche dann handschriftlich von beiden Eltern abgeschrieben und unterschrieben werden.
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Zitat :D.h. wir werden einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen, der die Testamente verfasst, welche dann handschriftlich von beiden Eltern abgeschrieben und unterschrieben werden.
Oh, das Ehepaar hat wohl zuviel Geld.
Ich würde zu einem Notar gehen und ein notarielles Testament erstellen. Das ist erheblich günstiger als der vom Ehepaar angedachte Weg. Außerdem lässt sich dann der Erbfall einfacher, schneller und günstiger abwickeln.
Zum Vergleich:
Notarkosen für ein gemeinschaftliches Testament bei Geschäftswert 1 Mio. €: ca. 4.150€
Kosten bei jedem Erbfall: 100€
Summe ca. 4.450€ einschl. gerichtlicher Hinterlegung
Anwaltskosten für Entwurf eines gemeinschaftliches Testament bei Geschäftswert 1 Mio. €: ca. 8.535€
Kosten bei jedem Erbfall: 1.970€
Summe: 12.475€
-- Editiert von User am 4. Juni 2026 12:25
Die Kosten für den Anwalt war mir so nicht bewusst. Im Prinzip setzt er doch "nur" ein Testament auf, das dann zu Hause abgeschrieben wird. Warum fallen bei jedem Erbfall weitere Kosten an? Davon weiß der Anwalt doch gar nichts, oder? Die KI gibt mir für das Erstellen eine Testaments von einem Fachanwalt Kosten von etwa 500-1500€ an, nachdem ich den Fall beschrieben habe.
Was ich nicht auf dem Schirm hatte, waren die Kosten für die Erbscheine, die bei einem Notar ja wegfallen würden. Insofern ist ein Notar dann langfristig doch günstiger und vereinfacht den Ablauf.
Danke für die Info!
Berät der Notar auch hinschtlich der Erbschaftssteuer? Also Aufteilung beim ersten Todesfall? Oder muss das schon vorher geklärt sein?
-- Editiert von User am 4. Juni 2026 12:53
Zitat :Anwaltskosten für Entwurf eines gemeinschaftliches Testament bei Geschäftswert 1 Mio. €: ca. 8.535€
Hinweis: Man kann mit dem Anwalt auch ein Stundenhonorar vereinbaren, dann sind die Kosten erheblich niederer. Bei uns waren es ca. 1200 Euro für 2 Testamente.
Danke für die Info, aber wie gesagt, die Kosten für die Erbscheine gleichen die Notargebühren mehr oder weniger aus. Da mittlerweile der Erbfall klar ist, können wir auch auf die Beratung durch den Anwalt verzichten.
Todesfall Ehepartner 1: Ehepartner 2 erhält das komplette Geldvermögen und behält seinen Anteil des Hauses mit lebenslangem kostenlosen Wohnrecht. Die Kinder erhalten jeweils 25% des Hauses.
Todesfall Ehepartner 2: Die Kinder erhalten jeweils zur Hälfte den anderen Teil des Hauses und das Geldvermögen.
Dadurch erbt jedes Kind jeweils weniger als 400.000€ und muss keine Steuer zahlen.
Das wird dem Notar so mitgeteilt, der dann die beiden Testamente aufsetzt.
Danke und Grüße
raimuell
Zitat :Berät der Notar auch hinschtlich der Erbschaftssteuer?
Das darf er jedenfalls, aber nicht jeder Notar ist auch darin sattelfest. Gleiches gilt allerdings auch für Anwälte.
Zitat :Davon weiß der Anwalt doch gar nichts, oder?
Wenn er blind und taub ist, wird er es nicht erfahren. Ansonsten ergeben sich die Erbfälle aus regelmäßig den Formulierungen des Testamentes.
Zitat :Die KI gibt mir für das Erstellen eine Testaments von einem Fachanwalt Kosten von etwa 500-1500€ an, nachdem ich den Fall beschrieben habe.
Ja, KI und das Deutsche Rechtssystem ... derzeit noch keine gute Kombination
Besser mal im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach lesen.
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