Erbschaftssteuer zahlen???

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer zahlen???

Mein Onkel ist im Oktober 2005 gestorben.Darauf hin bekam ich Post von seiner Lebensversicherung,das ich die Begünstigte bin.So legte er es fest,da er keine eigenen Kinder bzw.eine Frau hatte.
Ich total unerfahren mit der Situation habe alle seine Schulden sowie seine Beerdigung damit bezahlt. Nun bekomme ich im Mai 2008!Post vom Finanzamt,ich möchte doch innerhalb von 10 Tagen die Erbschaftssteuer in Höhe von 3300 Euro bezahlen.Drei Jahre später!!!???Geht das überhaupt???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, das geht. Das ist noch nicht verjährt. Du kannst froh sein, wenn Du icht noch eine Strafe zusätzlich bekommen hast.

Allerdings kannst Du von der Auszahlungssumme der Lebensversicherung natürlich die Beerdigungskosten und die Schulden abziehen.

Wenn das Finanzamt diese Dinge nicht berücksichtigt hat, dann kannst Du Einspruch einlegen. Du solltest dabei beachten, dass auch ein Einspruch nicht dazu führt, dass die geforderte Erbschaftsteuer nicht bezahlt werden muss.

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#2
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so, ich kann also anhand der Quittungen der entstanden Kosten die Steuer mindern?Ich habe keine Strafe bekommen,das Finanzamt war bis jetzt sehr nett....kann man anders nicht sagen, mein Widerspruch wurde stattgegeben,nachdem ich in die Klasse 3 gestuft wurde,aber ich als Nichte Klasse 2 habe

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ach so, ich kann also anhand der Quittungen der entstanden Kosten die Steuer mindern?

Ja, Du musst nur den Betrag versteuern, der Dir tatsächlich geblieben ist.

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#4
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!Wirklich sehr hilfreich

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#5
 Von 
sockrates
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

Zunächst wieso soll die Erbschaftsteuer in 10 tagen zu zahlen sein. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat.

Ob Du die Belege dem Einspruch beilegen musst, hängt davon ab, wie hoch diese sind. Da für die Kosten der Beerdigung etc eine Pauschale in Höhe von 10.300 e berücksichtigt wird. Vielleicht sollte besser ein Steuerberater eingeschaltet werden.

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#6
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

es gibt also eine pauschale?ja ich werde mal zu einem anwalt bzw auch zum steuerberater gehen. komplizierte angelegenheit aber hinterher ist man immer schlauer

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