Der Vater meiner Schwiegermutter ist kürzlich verstorben. Nun erreichte sie der Schrieb vom Gericht, dass sie im Erbe nicht bedacht wurde. Von ihrer "Stiefschwester" (nicht adoptiert, Mutter nicht verheiratet, Tochter aus Patchworkbeziehung des Vaters) erhielt sie nun die Info, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht (vorher länger kein Kontakt zum Vater, seit Scheidung der Eltern). So wurde das Testament eine Woche nach dem Schlaganfall des Vaters unterzeichnet, als er kaum ansprechbar war. Außerdem ist die Unterschrift auf dem Testament nicht im entferntesten die des Vaters. Darüber hinaus hat die im Testament benannte Alleinerbin (entfernte Verwandte des Erblassers) schon vor dem Tod einen Großteil des Besitzes veräußert, direkt nach dem Tod die Wohnung aufgelöst, etc. Des Weitern haben Zeugen bestätigt, dass das abgegebene Testament nicht das Originaltestament ist. Es soll ein weiteres Testament geben (das im Zustand geistiger Klarheit abgegeben wurde) in dem alle Kinder (leibliche, wie auch durch die Beziehung dazugekommene) bedacht sind. Nun wäre die Frage, ob es sinnvoll ist, den Pflichtteil einzufordern oder macht es Sinn gleich das Testament anzufechten? Wie stehen die Chancen nachzuweisen, dass das Testament nicht rechtskräftig war? Die darin benannte Alleinerbin trat vorher im Leben des Verstorbenen nicht auf, begann erst Kontakt zu suchen, nachdem fest stand, dass er nicht mehr lange zu leben hatte. Auch das Testament entstand erst nach dem Schlaganfall. Wie sollte man vorgehen?
Erbschaftsstreit
10. Oktober 2018
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Frage vom 10. Oktober 2018 | 13:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsstreit
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2018 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Wie stehen die Chancen nachzuweisen, dass das Testament nicht rechtskräftig war?
Leider ist meine Glaskugel gerade defekt.
Zitat:So wurde das Testament eine Woche nach dem Schlaganfall des Vaters unterzeichnet, als er kaum ansprechbar war.
Kann das von Ärzten bestätigt werden?
Wie hat er dann das Testament geschrieben? Wurde das Testament eigenhändig verfasst oder handelt es sich um ein notarielles Testament?
Wenn geplant ist, das Testament anzufechten, sollte dazu jedoch unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.
-- Editiert von hh am 10.10.2018 15:53
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