Hallo
vor einigen wochen ist der Vater meiner Lebensgefährtin verstorben und hat etwas geld hinterlasen.
dieses geld wurde von uns dazu genutzt um die anfallenden rechnungen zu begleichen.
nun fordert der Sohn aber seine ansprüche am nachlas und geht dazu auch gleich zum Anwalt der nun eine nicht unerhebliche summe fordert obwohl die rechnungen bis heute noch nicht alle bezahlt sind. würden wir den geforderten betrag auszahlen, würden die restlichen kosten zu unseren lasten fallen.
ich weiss zwar das wir die kosten dann einklagen könnten aber der Sohn bezieht Harz4 und somit ist da auch nichts zu holen.
naja lange rede kurzer sinn.
ich hab mich nun mit einer rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt um weitere schritte einzuleiten diese meinte dann das bei erbschafts streitichkeiten zwischen geschwister der anwalt nur beratend eintreten würde ! ist das korrekt ?
eine weiter frage:
wenn wir das ganz vor gericht gehen lassen, ist es richtig das die gerichtskosten aus dem nachlas bezahlt werden ?
das würde zu mindestens uns sehr gefallen da wir von dem geld eigentlich nichts wollen aber es wäre eine schöne backpfeife für den sohn!
Erbschaftsstreit ohne Anwalt ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo, nach meinem Erkenntnisstand werden erst einmal alle Verbindlichkeiten aus dem Nachlass beglichen. Das sind sowohl alle Beerdigungskosten, offene Rechnungen etc. Erst wenn das alles erledigt ist, dann ist der Rest das zu verteilende Erbe. Ich würde dem Anwalt schreiben, dass erst alle offenen Rechnungen bezahlt werden müssen , ehe die Höhe des Erbteiles feststeht. Vorher können und müssen keine Zahlungen vorgenommen werden. Ob bei Geschwistern der Anwalt nur beratend tätig wird, kann ich nicht beantworten. Aber da gibt es hier bestimmt noch kompetente Leute, die das wissen.
Ich schließe mich Annaminna an, bevor der Nachlass verteilt wird müssen erst alle Verbindlichkeiten beglichen werden. Lass dich nicht einschüchtern!
Anwälte können viel verlangen.
...ich hab mich nun mit einer rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt um weitere schritte einzuleiten diese meinte dann das bei erbschafts streitichkeiten zwischen geschwister der anwalt nur beratend eintreten würde ! ist das korrekt ?...
Schau mal was in den Versicherungsbedingungen steht. Oftmals sind Erbschaftsstreitigkeiten ausgeschlossen.
...wenn wir das ganz vor gericht gehen lassen, ist es richtig das die gerichtskosten aus dem nachlas bezahlt werden ?...
Was verstehst du denn unter "vor Gericht gehen lassen"?
-- Editiert von cruncc1 am 05.11.2008 21:28
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Ich hoffe, deine Lebensgefährtin hat das Erbe ausgeschlagen, falls der Nachlass überschuldet ist. Auf diese Gefahr würde ich den gierigen Bruder übrigens nicht hinweisen, wenn dann 6 Wochen vergangen sind, ist er Alleinerbe (schuldner);).
Und Anwälte - na zuerst hätte der kein Geld fordern sollen, sondern eine Aufstellung des Nachlasses. Und dieses Schreiben hätte der Bruder ja auch erst einmal selber aufsetzen können.
Ich würde gar nicht auf das Schreiben reagieren. Und klagen - na, von eurer Seite aus schon mal gar nicht.
--- editiert vom Admin
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