Erbschaftsstreit - was sonst

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jonathan333
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftsstreit - was sonst

2 Söhne, Vater schon länger tot, nun Mutter gestorben. Mutter hat mich als Erben eingesetzt und Bruder hat lt. Testament seinen Pflichtteil zugesprochen bekommen.
Frage: auf was bezieht sich der Pflichtteil. ? Meine Mutter hat wollte zu Lebzeiten, dass ich alles bekomme.
Vielleicht weiß jemand Rat ???
Danke

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9 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der 2. Sohn bekommt 25% des gesamten Nachlasses. Berechnungsgrundlage ist jeweils der Verkehrswert, falls es sich nicht z.B. um Bankkonten handelt.

Diese 25% sind vom 1. Sohn auszuzahlen.

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#2
 Von 
Jonathan333
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo hh, danke für die schnelle Antwort ! Geld ist angelegt, es gibt noch Briefmarken und einige Münzen, Bilder und Privates der Mutter halt. Muss ich jetzt alles schätzen lassen ? Wer zahlt das ? Und wann muss ich das Geld auszahlen ? Bargeld ist nichtg vorhanden.

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#3
 Von 
Andi1965F
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Du musst das Geld so bald wie möglich auszahlen. Vorher wird es wohl zur Testamentseröffnung kommen. Wenn kein Bargeld vorhanden ist, müssen Sachen verkauft werden, aber ausgezahlt werden muss auf jeden Fall.

Schätzen lassen würde ich die Sachen von einem vereidigten Gutachter/Schätzer. So haben meine Schwester und ich es auch gemacht mit dem Haus. Dann gibt es keine Streitigkeiten, und keiner kann dem anderen vorwerfen, einen parteiischen Gutachter genommen zu haben.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Schätzkosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und müssen entsprechend den Erbanteilen getragen werden, also Du 75% und Dein Bruder 25%.

Wenn Ihr Euch einig seid, was die Wertgegenstände Deiner Mutter wert sind, dann könnt Ihr auch auf einen Gutachter verzichten.

Der Pflichtteil ist allerdings eine Holschuld. Solange Dein Bruder nichts fordert, brauchst Du auch nicht auszuzahlen.

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#5
 Von 
Jonathan333
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke allen für die Antworten.
Jetzt habe ich noch eine Frage. Wenn Bargeld da ist, ok, dann wird geteilt. Aber was und wo soll ich verkaufen, wenn die Sachen nicht viel wert sind ?

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#6
 Von 
lilli55
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe die ganzen sachen an eine firma verkauft, die sich auf haushaltsauflösungen spezialisiert hat. zum einen muss die wohnung eh geräumt werden und zum anderen werden einem die "nicht so wertvolle" dinge abgekauft. man sollte sich nur nach dem ruf dieser firmen erkundigen, damit man nicht über den tisch gezogen wird!

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#7
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Zu den Kosten von Schätzungen (Gutachter):

Soweit ich Informiert bin, werden die Kosten zwar auf die Anteile geteilt, also so wie von "unsterblich" bereits geschrieben, werden aber vom Erbgut (also Vermögen) beglichen.

Soweit also der 2. Bruder bisher nichts erhalten hat, muss er auch nichts dazu bezahlen.
Sein Anteil kann wohl dann bei der Auszahlung in Abzug gebracht werden.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

@Silo51
Das ist richtig. Aber einen Gutachter wird man wohl kaum bemühen, solange der Bruder nichts gefordert hat. Daher läuft es praktisch darauf hinaus, dass er sich mit 25% beteiligt. Sein Pflichtteil wird entsprechend gekürzt.

Er muss diese 25% also nicht vor der Auszahlung seines Pflichtteils erst auslegen.

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#9
 Von 
Jonathan333
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, was ist bitte eine "vorweggenommene Erbfolge" ????
Wenn z.B. zu Lebzeiten der 2. Mann meiner Mutter meinem Bruder ein Haus verkauft mit dem Zusatz dass der Veräußerer im Wege der vorweggenommen Erbfolge zu Eigentum des annehmenden Erwebrrs (zu Alleineigntum) (also meinem Bruder als Stiefkind) den Grundbesitz überträgt. Habe ich bei Tod der Mutter einen Pflichtteilsanspruch, da ja normalerweise beim Tod meines Stiefvaters das Erbe (die beiden haben kein Testament gemacht) auf meine Mutter übergegangen wäre. Mutter ist nun auch verstorben. Ich sehe das irgendwie als Schenkung zu Lebzeiten an und dieser Vetrag kam erst vor 3 Jahren zum Abschluss zwischen dem 2. Mann meiner Mutter und meinem Bruder.

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