Erbschaftsteuer sparen

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
sonwie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbschaftsteuer sparen

Hoffentlich kann mir jemand helfen folgendes Problem zu lösen:

Mein geschiedener Mann, mit dem ich zwei Kinder habe, hat etwas Geld und das Haus von seiner Mutter im Jahr 2008 geerbt. Das Haus bewohnten die beiden zusammen, nachdem ich mit den Kindern ausgezogen bin. Mein geschiedener Mann wartet seit zwei Jahren auf den Bescheid vom Finanzamt, und rechnet damit, Erbschaftssteuer zahlen zu müssen. Das Haus wurde mit ca €230.000 begutachtet. Wie ist es möglich, dass er Steuern zahlen muss, wenn der Freibetrag bei den Kindern €400.000 beträgt?

Ausserdem, überlegen wir, dass wir wieder alle zusammen ziehen, und uns gegenseitig unterstützen. Mein geschiedener Mann ist nicht gesund, kann nicht arbeiten, braucht Unterstützung und kann das Haus nicht mehr halten, da er kein Einkommen hat und das Geld seiner Mutter schon fast verbraucht hat. Meine Idee ist, dass wir uns zusammen tun, um ,vor allem, das Haus für unsere Kinder zu erhalten, und gleichzeitig meinen geschiedenen Mann zu unterstützen. Ich bin inzwischen seit langem zum zweiten mal verheiratet, was aber kein Problem sein würde, da wir alle uns gut verstehen und bisher immer fair und korrekt miteinander umgegangen sind. Das Haus ist auch groß genug für uns alle. Ich wünsche mir, dass der Vater meiner Kinder das Haus auf die Kinder (19 und 15 Jahre) überschreibt. Er soll das lebenslange Wohnrecht behalten und eine Zusage von uns, dass er monatlich einen Betrag von uns bekommt ("Taschengeld"). Ich verlange keine Sicherheiten für mich und meinen jetzigen Mann - bin sicher, dass die beiden Kinder, die wir gemeinsam seit 12 Jahren aufziehen, uns nicht "vor die Tür" setzen würden. (Wenn es nach einigen Jahren nicht mehr klappen sollte, würde ich mit meinem Mann ausziehen).

Mein geschiedener Mann meint, dass wenn wir zusammen wohnen würden, auch dann das Finanzamt irgendwellche Ansprüche erheben würde. Das verstehe ich nicht.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Erbschaftssteuer aus?

Was sollen wir beachten?

Sollte mein geschiedener Mann zum Pflegefall werden, sodass meine Hilfe und Unterstüzung nicht genügen sollten, was passiert dann - kann der Staat dann doch Anspruch erheben auf das Haus ?

Vielen Dank für jede Antwort und Meinung . Ich hoffe, meine Frage ist nicht "zu konkret" oder zu "wirr" erklärt, und jemand nimmt sich doch Zeit dafür.


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-- Editiert am 29.06.2010 18:40

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9 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Der Freibetrag betrug im Jahr 2008 nicht 400.000€, sondern nur 205.000€. Allerdings gingen damals Häuser auch nicht mit dem Verkehrswert ein, sondern nur mit dem Ertragswert. Wenn es sich bei den 230.000€ um den Verkehrswert handelt, dann gehe ich nicht davon aus, dass Erbschaftsteuer anfällt.

quote:
Mein geschiedener Mann meint, dass wenn wir zusammen wohnen würden, auch dann das Finanzamt irgendwellche Ansprüche erheben würde. Das verstehe ich nicht.


Ich auch nicht. Welche Ansprüche sollte denn das Finanzamt haben?

quote:
Sollte mein geschiedener Mann zum Pflegefall werden, sodass meine Hilfe und Unterstüzung nicht genügen sollten, was passiert dann - kann der Staat dann doch Anspruch erheben auf das Haus ?


Ja, wenn innerhalb von 10 Jahren das Sozialamt einspringen muss, dann kann die Schenkung des Hauses rückgängig gemacht werden.

quote:
Was sollen wir beachten?


Da gibt es nichts besonderes zu beachten.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonwie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Erst einmal: herzlichen Dank für die Antwort!

1. Mein geschiedener Mann ist also offensichtlich nicht richtig informiert worden. Bezahlen soll er nichts, wenn wir zusammen ziehen sollten, und nicht WEIL wir zusammen gezogen sind.( Er meinte, 10 Jahre nach dem Tod seiner Mutter, müsste er das Haus allein bewohnen, damit er nichts an das FA zahlen muss.)

2.Das mit "Pfdlegefall innerhalb von 10 Jahren werden" ist eine wichtige Info. Vielen Dank!

3. Da ich als Laie da stehe, dachte ich, dass es möglicherweise Punkte geben könnte, von denen ich nichts weiß, die sich später aber als sehr wichtig erweisen könnten. Wenn da nichts ist, umso besser!

Wenn aber noch jemand etwas dazu geben möchte, bin ich dankbar.
:-)



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

@sonwie.. was willst du dir denn da erschleichen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonwie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Erschleichen will ich mir gar nichts. Ich möchte zu sehen, dass die Kinder das Haus bekommen. Das Haus ist verwahrlost und ich sehe viel Arbeit vor mir. Mein persönlicher Gewinn liegt in der grösseren Wohnung, die ich dann wieder bewohnen werde . Die Miete, die jetzt zahle, fliesst in das Haus. Wenn die Kinder das Haus haben, habe ich mehr Sicherheit, dass mein geschiedener Mann mich nicht einfach rausschmeißen kann, falls er es sich irgendwann anderes überlegen sollte. Durch die Überschreibung wären wir gezwungen,uns alle miteinander zu arrangieren. So denke ich, dass wir alle etwas davon haben. Wenn wir das nicht tun, sieht es so aus, dass das Haus verkauft wird - grob schätze ich, dass mein geschiedener Mann es in ca. 10 Jahren "aufessen" wird, dann wendet er sich entweder an das Sozialamt, oder an seine Kinder und mich. Wäre es nicht besser, wenn wir das Beste daraus machen würden?!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 707x hilfreich)

Schau mal: Dein geschiedener Mann hat geerbt nicht du. Er kann mit seinem Erbe machen was er will. Wenn du möchtest, daß nur eure Kinder das Haus erhalten sollen, dann kannst du es ihm ja abkaufen und den Kindern schenken, oder einfach abwarten. Es gibt ja die gesetzliche Erbfolge.
"Miete würde in das Haus deines geschiedenen Mannes fließen?" Ja sicher wenn er etwas an dem Haus machen lässt wäre es denkbar. Er könnte diese Miete aber auch nur so verleben, da es ja seine Einnahmen wären. Und bei Einnahmen wird das Finanzamt schon prüfen ob Steuern fällig werden.
Natürlich kannst du mit deinem geschiedenen Mann aushandeln was du willst und er möchte. Für deinen Plan fehlt aber zum Glück irgendwie eine Gesetzesgrundlage.
Habe ich alles mißverstanden? Wenn ja, bitte ich um Entschuldigung.
Ach ja, wenn er das Haus verschenkt, könnten unter umständen Steuern anfallen.
Und hh schrieb es schon ... die 10 - Jahresfrist!
Das meinte der Ex sicherlich damit.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonwie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank an Gabimaus für die Zeit und die Gedanken, die Du Dir gemacht hast. Nun hast Du aber doch ein paar Dinge falsch verstanden. Schade, dass auch Du mich missverstehst - vllt. habe ich es aber auch so dargestellt, dass ihr denkt, ich hätte einen bösartigen Plan und möchte meinen geschiedenen Mann ums Haus betrügen. Nein.

quote:
Dein geschiedener Mann hat geerbt nicht du

Das ist mir vollkommen klar. Natürlich habe ich kein Anspruch auf dieses Haus. Und, ich kann mir kein Haus kaufen, weder das noch ein anderes. Dazu fehlen mir die Mittel.
Hinzu kommt: mein geschiedener Mann hat kaum noch Geld und möchte, dass wir zu ihm ziehen, da er sonst das Haus verkaufen muss.

Auch er möchte nicht, dass wir seine Mieter werden, weil er in diesem Fall die Einnahmen versteuern lassen muss.

Eigentlich meinte ich, dass die Miete die wir jetzt zahlen, entfällt, wenn wir im Haus wohnen, und das dadurch gesparte Geld für alle Kosten des Hauses und für die Reparaturen verwendet wird - was im Endeffekt den Kindern zugute kommt.
Ich hoffe, jemand glaubt mir, dass ich keine unehrenhaften Absichten habe, und macht mir/unse inen gesetzlich optimalen Vorschlag, wie wir das durchziehen, ohne dass jemand am Ende betrogen wird. Den Vater meiner Kinder sehe ich als Freund und möchte ihm zur Hand gehen, wenn er Hilfe braucht, was evtl. auch innerhalb von 10 Jahren geschehen könnte. Dennoch möchte ich mich nicht als Mieterin in seinem Haus sehen, und er möchte auch keine Steuern für die dann anfallenden Einnahmen zahlen. Wir wohnen im Moment zu weit auseinander, sodass es mir nicht möglich ist, mal kurz nach dem rechten zu schauen, und das allein würde ihm nur teilweise helfen: moralische Unterstützung löst nicht senen Geldmangel.
Ich hoffe, jemand kann meine Frage beantworten, ohne mich und mein Motiv in Frage zu stellen.
Ich würde gern sehen, dass meine Kinder dieses Haus besitzen, und meinem geschiedenen Mann wäre durch unsere Anwesenheit und unsere finanz. Mittel geholfen. Für mich und meinen Mann bedeutet es, eine Wohnung aufzugeben, wo wir uns bisher wohl gefühlt haben, und ich würde mir eine neue Arbeitsstelle suchen müssen, denn meine jetzige befindet sich in der im jetzigen Wohnort - zu weit von dem besagten Haus. Ausserdem, habe ich es mir nicht alleine alles ausgedacht, das ist eine gemeinsame Idee, die aus unseren Gesprächen entstanden ist, und sich als logische "Fortsetzung" angeboten hat.

Wenn wir zusammen ziehen, wenn das Haus auf die Kinder überschrieben wird, wenn mein Mann und ich für das Haus aufkommen - warum sollte die Gesetzeslage dafür fehlen?

Das mit der 10-jährigen Frist ist die einzige Unannehmlichkeit, die ich sehe. Und auch dann, wenn das Haus verkauft werden müsste, könnten wir wenigstens sagen, dass WIR ALLE gemeinsam etwas versucht haben. Und wenn es mit dem Haus nicht geklappt hat, dann ist es eben so.
Wenn wir es nicht versuchen, ist das Haus mit Sicherheit weg.

Danke für die jenigen, die sich evtl. noch bemühen mögen :-)

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-- Editiert am 30.06.2010 20:33

-- Editiert am 30.06.2010 20:34

-- Editiert am 30.06.2010 20:35

-- Editiert am 30.06.2010 20:38

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 707x hilfreich)

Na dann "Google" doch einfach mal nach Schenkungssteuer, Freibetrag... ect.
Das ist alles nicht so schwer und machbar. Jedoch ist alles nichts umsonst.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

quote:
Er meinte, 10 Jahre nach dem Tod seiner Mutter, müsste er das Haus allein bewohnen, damit er nichts an das FA zahlen muss.


Das ist Unsinn.

Ansonsten halte ich Deine Absichten für ungewöhnlich, kann darin jedoch keine betrügerischen Absichten erkennen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sonwie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Tao. Es ist auch ungewöhnlich, Doch denke ich, dass wir alle etwas davon haben: die Kinder bekommen die ganze Familie auf eine Ar vereint , mein geschiedener Mann hat uns alle um sich, mein Mann bekommt auch mehr Platz (für Werkzeug, Autoabstellplatz etc.) und ich die Gewissheit, für meine Kinder , ohne großartige finanzielle Investitionen,vorgesorgt zu haben, und das Gefühl für meinen geschiedenen Mann als Stütze auch da zu sein. Gott steh mir bei,wenn ich mir das alles zu einfach und zu romantisch vorgestellt habe! Heißt es jetzt: zum Anwalt gehen und alles offiziell machen?

Danke. (Vielleicht melde ich mich wieder um euch mitzuteilen, wie wir es gelöst haben - wenn es jemanden noch interessieren sollte):)

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