Erbschatsausschlagung

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)
Erbschatsausschlagung

Hallo
Meine Mutter ist Ende September gestorben.Ich habe die Erbschaft ausgeschlagen.Ich habe die Wohnung gekündigt ausgeräumt gestrichen,wie im Vertrag verlangt.Das Konto war nicht für alle 3 Mieten ausreichend gedeckt so dass ich für letzten Monat 400,-Euro und diesen Monat die vollen 550,-Euro überwiesen habe.Die alten Möbel habe ich nach Ungarn verschenkt.Werte waren nicht vorhanden.Nun sagte ein Bekannter dass ich deswgen Schwierigkeiten bekommen könne.Stimmt das ?
Danke im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin

Sie haben das Erbe ausgeschlagen.
Warum haben Sie die Miete überwiesen???
Den Mietvertrag konnten Sie somit nicht Kündigen.
Genauso wenig wie Sie überhaupt hätten die Wohnung betreten dürfen.

Und ja, Sie haben fremdes Eigentum verschenkt.
Da könnten sie durchaus Rechtliche Schwierigkeiten bekommen.

Wenn es keine weiteren Erben gibt, wird sich dann noch jemand vom Gericht bei Ihnen melden, wo die Möbel geblieben sind.

Ggfl. wird dann noch eine Strafanzeige auf Sie zukommen.


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#2
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke,ich habe gestern auch so was gehört.Ich weiss Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber ich hab es wirklich nicht gewusst.Es war keine Sterbegeldversicherung da und die Möbel waren uralt.Das Einzige was ich behalten habe sind ihre 3 Katzen und 3 selbstgestickte Bilder.

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der Vermieter wird froh sein, dass sich jemand um die Auflösung der Wohnung gekümmert hat.
Andere Erben wird es ja sicher nicht geben.
Einziges Problem - wenn sie die Beerdigung nicht bezahlen können und das Amt einspringen muss, dann könnte es ggf. Nachfragen nach der Erbschaft geben.
Aber auch im Amt sitzen nicht nur Unmenschen.
Sollten sie die Beerdigung selber bezahlt haben, dann sehe ich eigentlich nicht, woher Probleme kommen sollten.
Außer, es sind noch andere Schulden da.
Dann haben sie durch ihr Verhalten das Erbe angenommen, insbesondere durch das Entnehmen von persönlichen Gegenständen (und natürlich ist es menschlich, wie sie gehandelt haben, aber das Gesetz ist leider anders gedanklich gestrickt)

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#4
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.
Die Beerdigung musste ich selber zahlen,das Geld habe ich mir zum Teil von Freunden geliehen.Ob Schulden da sind weiss ich nicht,bis jetzt ist noch niemand an mich herangetreten.Der einzig schlimme ist im Moment der Vermieter.Er hat verlangt dass die Wohnung fachmännisch hergerichtet wird.Ich habe im Monat November 400,-Euro und im Dezember 500,-aus eigener Tasche für die Miete bezahlt weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war.Als ob es nicht schon schlimm genug wäre wenn die Mutter stirbt.

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#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Meine Mutter ist Ende September gestorben.Ich habe die Erbschaft ausgeschlagen.


Wie genau haben Sie denn die Erbschaft ausgeschlagen. Formgerecht beim Nachlassgericht? In dem Fall können Sie m.E. nicht durch schlüssiges Verhalten wieder Erbe werden.

Wer in diesem Fall Nachlassgegenstände entfernt macht sich zwar ggfs. strafbar, das wird jedoch bei reinem Schrott keiner ernsthaft verfolgen.

Ob man in einem solchen Fall auch die geleisteten Mietzahlungen zurückverlangen könnte ist etwas schwieriger. In keinem Fall wäre man aber zu weiteren Renovierungsarbeiten verpflichtet.

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#6
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,ich habe vom AG ein Schreiben bekommen in dem man gefragt wird ob man das Erbe annimmt oder ausschlägt.So weit ich gelesen habe, habe ich 6 Monate Zeit das Ganze notariell beglaubigen zu lassen.

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#7
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Sie sollten Schreiben vom Gericht auch lesen. Sechs Monate gibt es nur wenn man als Erbe im Ausland ist.

Von daher dürften Sie jetzt Erbe sein. Auf der negativen Seite haften Sie daher erst einmal für alle Nachlassschulden (auch die Forderungen des Vermieters). Auf der positiven Seite kann man Ihnen keine Vorwürfe machen weil Sie etwas mitgenommen haben.

Sie sollten allerdings, wenn die Wohnung wirklich so schlimm aussieht, darüber nachdenken, die Erbenhaftung zu begrenzen. Besorgen Sie sich ggfs. einen Beratungsschein und holen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt ein! Erbenhaftung ist kein Gebiet in dem man rumstümpern sollte - gerade wenn man wenig Geld hat.

-- Editiert Ebenezer am 08.12.2013 13:58

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