Hallo zusammen,
mir stellt sich folgende Frage:
Wenn Erbin X einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragt (zwecks Grundbuchänderung) erhält diese für den Erbschein eine Kostenrechnung. Diese Kosten für den Erbschein sind von der Höhe des Geschäftswertes (=Nachlasswert) abhängig.
Kann man aus dem Erbschein heraus bereits den Wert einer vererbten Immobilie "herauslesen" (sprich: Geschäftswert abzgl. vorhandenen Bargeld (der Wert ist ja bekannt) oder berechnet die Erbschaftssteuerstelle den Wert selbst?
Also bspw.: Geschäftswert: 150.000 Euro / vorhandenes Barvermögen: 50.000 Euro, bleiben Summa-summarum 100.000 Euro übrig. Wäre dieser Wert praktisch der Wert der für die Immobilie veranschlagt wurde?
LG
Erbschein, Geschäftswert und Erbschaftssteuer
15. August 2018
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Frage vom 15. August 2018 | 18:34
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschein, Geschäftswert und Erbschaftssteuer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. August 2018 | 18:57
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Kann man aus dem Erbschein heraus bereits den Wert einer vererbten Immobilie "herauslesen" (sprich: Geschäftswert abzgl. vorhandenen Bargeld (der Wert ist ja bekannt) oder berechnet die Erbschaftssteuerstelle den Wert selbst?
Das Finanzamt berechnet selbst den Wert.
#2
Antwort vom 16. August 2018 | 00:39
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
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