Erbschein, Geschäftswert und Erbschaftssteuer

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
sibo_nd
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschein, Geschäftswert und Erbschaftssteuer

Hallo zusammen,

mir stellt sich folgende Frage:

Wenn Erbin X einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragt (zwecks Grundbuchänderung) erhält diese für den Erbschein eine Kostenrechnung. Diese Kosten für den Erbschein sind von der Höhe des Geschäftswertes (=Nachlasswert) abhängig.


Kann man aus dem Erbschein heraus bereits den Wert einer vererbten Immobilie "herauslesen" (sprich: Geschäftswert abzgl. vorhandenen Bargeld (der Wert ist ja bekannt) oder berechnet die Erbschaftssteuerstelle den Wert selbst?

Also bspw.: Geschäftswert: 150.000 Euro / vorhandenes Barvermögen: 50.000 Euro, bleiben Summa-summarum 100.000 Euro übrig. Wäre dieser Wert praktisch der Wert der für die Immobilie veranschlagt wurde?

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Kann man aus dem Erbschein heraus bereits den Wert einer vererbten Immobilie "herauslesen" (sprich: Geschäftswert abzgl. vorhandenen Bargeld (der Wert ist ja bekannt) oder berechnet die Erbschaftssteuerstelle den Wert selbst?

Das Finanzamt berechnet selbst den Wert.

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#2
 Von 
sibo_nd
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Dir :)

0x Hilfreiche Antwort

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