Erbschein - WARUM ist das Teil so teuer?

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
asdfghjk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein - WARUM ist das Teil so teuer?

Situation:
Mein Vater ist vor ca. einem Monat verstorben und hat meinem Bruder und mit sein Vermögen vermacht.Ich bin, wie erforderlich zum Amtsgericht gegangen mit der Sterbeurkunde und habe einen Erbschein beantragt. Die Frage die sich mir nun stellt ist, WARUM zum Teufel ist das Teil so teuer nur weil mein Vater ein bisschen mehr Geld hatte? Welches Recht haben diese Halsabschneider aus dem Tod meines Vaters Profit zu machen und mir mein Geld, was für mein Studium gedacht ist aus der Tasche zu ziehen?????? Ein Aufwand von wahrscheinlich 5 Minuten kostet mich nun ne ganze Menge Geld und ich sehe nicht ein wieso ich das bezahlen muss...

Danke im Vorraus für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten :)

Max


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Das Teil ist so teuer, weil es sich hier um eine Gebühr handelt. Wenn Du mal Kostenrechnung in Deiner Ausbildung oder Deinem Studium gemacht hättest, dann würdest Du wissen, was in sowas alles eingeht. Gebäudeerrichtung, Unterhalt des Gebäudes, Kosten des Mitarbeiters, Ausstattung des Gebäudes u.s.w. Trotz dieses Gebührenmechanismus ist die Justiz immer noch ein Minusgeschäft. Also, wir alle, sprich, der Steuerzahler finanziert die Erbscheine mit.

wirdwerden

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Danke im Vorraus für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten.
??? Was erwartest du denn für "aufschlussreiche" Antworten?


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#3
 Von 
asdfghjk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirdwerden
zu deiner allgemeinen Info, ich hab sehr wohl Kenntnisse in Bezug auf Kostenrechnung.Ich besuche ein Wirtschaftsgymnasium, also komm mir nicht so und erklär mir lieber wieso, wenn das Ganze eine Kostenkalkulation innehat, das gehaltlich gestaffelt ist ???? Wieso kostet ein Schein mehr wenn ich 100000000 erbe, als wenn ich 10000 erbe?
Desweiteren: Justiz ein Minusgeschäft?? Hast du auch nur im geringsten ne Ahnung, was ein verdammter Notar verdient, (worauf der Hauptkostenpunkt beruht)oder willst du mir erzählen, dass Notare unterbezahlt sind und hart für ihr Geld "arbeiten" müssen??

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#4
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Man braucht ja nicht für jeden Fall einen Erbschein. Wenn man aber eine Bescheinigung über sein Erbrecht von staatlicher Stelle haben möchte, dann soll das auch was kosten. Die Kosten werden dabei sozial verteilt. Wer viel bekommt zahlt ein wenig mehr, damit die, die wenig bekommen, nicht so viel bezahlen müssen.

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Du hättest auch gar keinen Erbschein benötigt, wenn Dein Vater ein öffentliches Testament gemacht hätte.
Also, komm mal runter und überleg mal, was die Beratung zum öffentlichen Testament zusätzlich gekostet hätte: nämlich gar nix.

Und deshalb ist es ein Minusgeschäft. Auch für denjenigen, der solche Beratungen umfangreich durchführt, ins Haus des Mandanten fährt und dort auch nicht unbedingt auf die Uhr schaut.


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"Lukas 7,23"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

"Justiz" ist nicht Notar oder Rechtsanwalt. Justiz sind Amtsgericht/Landgericht u.s.w. Und dieser Justizapperat ist nun mal teuer. Ist in jedem, wirklich jedem Land ein Zuschußgeschäft.

wirdwerden



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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich sehe nicht ein wieso ich das bezahlen muss... <hr size=1 noshade>



Was deinen Vater angeht, ist es zu spät.

Aber für künftige Fälle lässt sich das vermeiden, wenn man mit postmortalen Vollmachten arbeitet.

Soweit keine Immobilien betroffen sind (§ 128 BGB ), geht das kostenlos, Erbschein ist dann nicht erforderlich, so lange die Erben nicht widerrufen.

Mal drüber nachdenken.

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#8
 Von 
asdfghjk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antworten, zu mir wurde beim Amtsgericht gesagt, es sei irrelevant, ob ich ein Testament haben würde, da der Erbschein so oder so benötigt werden würde. Mein Vater verfasste zwar ein Testament, jedoch war dies nicht zu 100% Handschriftlich und ich denke er hat am wenigsten damit gerechnet, dass er schon mit 56 sterben muss....
Tut mir Leid wenn ich dabei ein wenig emotional werde, aber es geht immerhin um meinen Vater.

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Tut mir Leid wenn ich dabei ein wenig emotional werde, aber es geht immerhin um meinen Vater.


Nein, beim Erben geht es grundsätzlich um Geld, was zwar Andere erarbeitet haben, welches man aber für sich beansprucht, obwohl man dafür keinen Finger 'krumm' gemacht hat.
Im Übrigen haben weder Gerichte noch Notare die Kostenordnung 'erfunden'. Nach den §§ 32, 49 und 107 sind diese Gebühren schlicht und ergreifend so zu erheben.




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-- Editiert meri am 22.10.2011 12:38

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#10
 Von 
asdfghjk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ von meri

Nein es geht um den letzten Willen von meinem Vater und darum, dass er wollte das fals ihm etwas passiert meinem Bruder und mir die Ausbildung gesichert ist. Das sie mir vorwerfen, dass es mir nur um das Geld geht ist dreist und ein wiederlicher Vorwurf.
Ich will sie mal in der Situation sehen, dass sie mit 19 ihren Vater verlieren und wie Sie dann schauen dass sie mit einer Mutter, die kein Geld verdient über die Runden kommen und versuchen irgendwie die Zukunft abzusichern.
Ich wusste auch nicht dass das Ganze im Gesetz verankert ist. Ich dachte nur, dass ich überhöhte Stundenlöhne von Notaren etc zahlen muss, da mir das nunmal so gesagt wurde am Amtsgericht. Zum Abschluss verstehe ich aber immernoch nicht wieso ich für ein Blatt Papier ein paar 100 Euro zahlen muss. Das ist Händeaufhalten wo es nur geht tut mir Leid wenn ich das so sehe!!!!

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das sie mir vorwerfen, dass es mir nur um das Geld geht ist dreist und ein wiederlicher Vorwurf.


Nicht aufregen, es gibt auch durchaus andere Ansichten.

Man muss ja auch sehen, daß das Erbe bereits x-fach versteuert ist, u.U. fällt dazu noch ErbSt an. Der Fiskus kommt also mit Sicherheit nicht zu kurz.

Wenn Immobilien, Unternehmen betroffen sind, geht es auch um Arbeitsplätze, Lebensbedingungen, soziale Verantwortung.

Der Erbschein ist aber gar kein Problem, wenn man rechtzeitig Vorsorge trifft, s.o. Das muß man eben machen.

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Ich wusste auch nicht dass das Ganze im Gesetz verankert ist.
:schock: Das soll wohl ein Witz sein, glaubst du im Ernst, dass ein Rechtspfleger die Gebühren für die Erstellung eines Erbscheins nach Lust und Laune festsetzt?

Ich dachte nur, dass ich überhöhte Stundenlöhne von Notaren etc zahlen muss, da mir das nunmal so gesagt wurde am Amtsgericht.
Wenn man den Erbscheinsantrag direkt beim NG stellt, braucht man gar keinen Notar.

Selbst wenn man den Antrag beim Notar macht, kostet der Erscheinsantrag gebührentechnisch dasselbe wie beim NG an(beim Notar kommt noch Porto u. UST drauf).

Im übrigen haben Notare (im Gegensatz zu Rechtsanwälten - ein RA kann allerdings keinen Erbscheinsantrag aufnehmen) keine Stundenlöhne, diese berechnen ihre Gebühren nach der Kostenordnung - und diese sind nicht verhandelbar.

Ich sehe es deinem jugendlichen Alter nach - du musst und darfst noch viel lernen in deinem Leben. ;)

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#13
 Von 
asdfghjk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab genug Zeit, bei meinem Jurastudium, welches ich nächstes Jahr beginne, dass alles zu lernen :)

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#14
 Von 
Waterkant123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist ganz einfach, denn Peer Steinbrück hat es gesagt: "Der Staat braucht das Geld".
Der paternalistische Staat ist uns seit vielen Jahrzehnten eingeprügelt worden und daher kommen dann solche Aussagen wie: "Warum beschwerst du dich, du hast doch nicht für das Geld gearbeitet (Neiddebatte)"

Wir werden permanent von einem kleptokratischen Staat über eine Staatsquote, die weit jenseits der 50% liegt, geschröpft und dürfen dann, wenn wir den staatlichen Apparat tatsächlich auch mal brauchen, diesen fürstlich bezahlen. Das Dümmste ist dann ja noch diesen Abschöpfungsprozess beim Erbe (das ja auch noch verteuert werden muss!) mit dem "Gesetz" zu begründen. Weil - is ja klar - auch in Afghanistan ist das voll o.k. Ehebrecher zu steinigen, Gesetz ist Gesetz, zum Nachdenken wird niemand verpflichtet.

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#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Der Beitrag ist aus dem Jahr 2011!

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