Erbschein?

28. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sternschnuppen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 25x hilfreich)
Erbschein?

Hallo zusammen,

das Amtsgericht hatte mich informiert, das eine Verwandte verstorben ist, zu der ich keinen Kontakt mehr hatte. Die Information war, das ein Testament gefunden und eröffnet wurde.

Da ich in dem Testament nicht genannt wurde, hatte ich darüber auch nicht mehr weiter nachgedacht. Nun meinten Freunde, das es eventuell auch einen Pflichtteil geben könnte. Über die Höhe des Erbes ist mir nichts bekannt, es wurden lediglich 2 Sparbücher im Testament genannt die für 2 Personen bestimmt wurden.

Ich möchte nicht gierig erscheinen und den beiden hauptsächlich Bedachten etwas wegnehmen, würde aber jetzt mehr wissen wollen, was da tatsächlich gewesen ist.

Wäre das Amtsgericht in der Lage mehr zu sagen oder bei wem muß man sich melden? Stimmt es das man einen Erbschein braucht um Informationen zu bekommen?

Vielen Dank für Rat!
Stern

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Da ich in dem Testament nicht genannt wurde, hatte ich darüber auch nicht mehr weiter nachgedacht. Nun meinten Freunde, das es eventuell auch einen Pflichtteil geben könnte.
Einen Pflichtteilsanspruch haben nur Ehegatten, Kinder und ggf. Eltern.

Einen Erbschein können nur die Erben beantragen.

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#2
 Von 
Sternschnuppen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo cruncc1,
danke für die schnelle Antwort.

Es gibt in diesem Fall weder Kinder, Eltern noch Ehegatten.
Die beiden namentlich Bedachten sind Neffen. Ich bin Nichte. Es gibt auch noch eine andere Nichte und noch zwei Neffen. Die Ebene Nichten und Neffen sind die engsten Verwandten.

viele Gruesse,
Stern

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sternschnuppen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 25x hilfreich)

Okay. Würde das bedeuten falls ein Erbe vorhanden war, wäre es "verfallen"? Bekommt das dann der Staat?

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Falls ein Erbe vorhanden war und kein Erbe im Testament genannt wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Da sind Neffen und Nichten drin, nur eben ohne Pflichtteilsanspruch.
Wenn also im Testament zwei Sparbücher konkret vermacht wurden, aber kein Erbe genannt wird und auch die Auslegung des Testamentes nicht zuläßt, die Sparbuchempfänger als Erben anzusehen, dann erben alle Nichten und Neffen mit Anteilen, die von ihrer Abstammung abhängen.

Du bist benachrichtigt worden, weil du gesetzlicher Erbe bist. Das heißt: Wenn kein Testament vorhanden gewesen wäre, wärest du Erbe. Alle diese Personen werden vom Nachlassgericht informiert. In deinem Fall bedeutet die Info vermutlich nur: "Du hast von dort nichts mehr zu erwarten".
Aber das kommt natürlich auf das Testament an.

-- Editiert quiddje am 29.05.2012 10:36

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