Vor ca. 8 Jahren hat sich mein Schwiegervater von meiner Schwiegermutter getrennt und ist zur seiner Jugendliebe zurück in seiner Heimat gezogen.
Leider bestand seitdem kein Kontakt mehr.
Im März ist er verstorben.
Er hat seine Jugendliebe aber nie geheiratet.
Mittlerweile ist die ganze Familie zerstritten...
Meine Schwägerin ist also im Alleingang zum Anwalt um einen Erbschein anzufordern, bis sie gemerkt hat, das sie dieses nur zusammen mit unserer Unterschrift kann. Wir wissen nun wirklich nicht was wir machen sollen...
Wenn wir ein Erbschein anfordern, fordern wir dann automatisch dann auch das Erbe an??? Oder besteht dann diese Frist von 6 Wochen, in der wir das Erbe ausschlagen können? Was passiert wenn wir keine Unterschrift geben?
Was passiert wenn wir das Erbe ausschlagen?? Bekommt dann automatisch meine Schwägerin das ganze Erbe???
Wären für hilfreiche Ratschläge sehr dankbar!!!
LG
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Erbschein anfordern???
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das Erbe habt Ihr angenommen, wenn Ihr es nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod des Schwiegervaters ausgeschlagen habt. Ob Ihr einen Erbschein beantragt oder nicht, spielt dafür keine Rolle.
Wenn Ihr keine Unterschrift gebt, dann gibt es keinen gemeinsamen Erbschein und niemand kommt an den Nachlass des Schwiegervaters heran, soweit es sich um Bankguthaben oder Immobilien handelt.
Wenn es sich jedoch um Schulden handelt, dann können die Gläubiger auch dann die Schulden bei Euch eintreiben, wenn ihr keinen Erbschein beantragt habt. Dafür reicht es nämlich, dass das Erbe nicht ausgeschlagen wurde.
Du selbst bist übrigens kein Erbe und musst den Antrag auch nicht unterschreiben. Nur Dein Ehegatte ist Erbe geworden.
Wenn Dein Ehegatte das Erbe ausschlägt, dann sind an seiner/ihrer Stelle zunächst einmal Eure Kinder an der Reihe. Nur wenn diese ausschlagen oder keine Kinder vorhanden sind, dann wird die Schwägerin Alleinerbin.
Die Verweigerung der Unterschrift unter den Erbscheinantrag ist also ein relativ sinnloses Verhalten. Entweder man nimmt das Erbe an und leistet dann auch die Unterschrift oder man schlägt es aus, dann ist keine Unterschrift erforderlich. Sechs Wochen nach dem Tod des Schwiegervaters entfällt dann diese Wahlmöglichkeit. Dann führt es aber auch zu nichts, wenn man die Unterschrift verweigert.
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quote:
Dann führt es aber auch zu nichts, wenn man die Unterschrift verweigert.
In Zweifelfall führt es zu Kosten, falls die Schwägerin die Unterschrift einklagen sollte?
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Schon einmal vielen Dank für die Antworten!
Also ist mein Mann Erbe.
Wir wissen, das wir mit hoher Wahrscheinlichkeit, keine Schulden geerbt haben. Das Girokonto von meinem Schwiegervater weißt ein Guthaben auf. Allerdings wurden monatlich höhere Summen abgehoben.
Mein Schwiegervater sollte eigentlich ein Haus erben, was nun aber nicht auf seinen Namen steht. Unklar ist also nun ob er das Haus überhaupt geerbt hat, oder ob es einfach kurz vor seinem Tod umgeschrieben wurde. Das zweitere glauben wir aber eher nicht, da sich mein Schwiegervater dazu wohl vorher schon seine Gedanken gemacht haben wird...
Das Auto läuft auf den Namen seiner Jugendliebe. Es gibt halt mehere Unklarheiten. Allerdings wurden die Beerdingungskosten von ihr übernommen.
Diesen Sachen würde doch mit einer Unterschrift nachgegangen werden, richtig??? Könnte dies dann zu einem Rechtsstreit führen....??? Dieses würden wir nämlich gerne vermeiden. Weil uns dieses nur unnötig Nerven kosten würde und wahrscheinlich auch nicht viel bringen würde...
Und nun kann die Schwägerin tatsächlich die Unterschrift einklagen? Und die Kosten müßten wir tragen???
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#Bekommt dann automatisch meine Schwägerin das ganze Erbe???#
Lebt die Schwiegermutter noch?
#Allerdings wurden die Beerdingungskosten von ihr übernommen.#
Das ist sehr großzügig von der LG, da diese nicht zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist. Die Bestattungskosten sind von den Erben zu übernehmen.
#Diesen Sachen würde doch mit einer Unterschrift nachgegangen werden, richtig???#
Nein, von dem soll denn diesem "nachgegangen" werden.
Wie die Erben sich untereinander einigen, ist deren Sache.
#Könnte dies dann zu einem Rechtsstreit führen....??? Dieses würden wir nämlich gerne vermeiden. Weil uns dieses nur unnötig Nerven kosten würde und wahrscheinlich auch nicht viel bringen würde...#
Beim Erben gibt es immer reichlich Konfliktpotiential!
#Und nun kann die Schwägerin tatsächlich die Unterschrift einklagen? Und die Kosten müßten wir tragen???#
Ja.
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quote:
#Diesen Sachen würde doch mit einer Unterschrift nachgegangen werden, richtig???#
Nein, von dem soll denn diesem "nachgegangen" werden.
Wie die Erben sich untereinander einigen, ist deren Sache.
Der Erbschein ist aber für viele Dinge Voraussetzung, um überhaupt die notwendigen Auskünfte zu bekommen. Banken, Grundbuchamt und andere Institutionen werden ohne Vorlage eines Erbscheines die durch Euch benötigten Auskünfte verweigern. Die Einholung der Auskünfte ist aber Sache der Erben
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#Das Auto läuft auf den Namen seiner Jugendliebe. Es gibt halt mehere Unklarheiten. Allerdings wurden die Beerdingungskosten von ihr übernommen.
Diesen Sachen würde doch mit einer Unterschrift nachgegangen werden, richtig???#
Meine Aussage bezog sich darauf, dass das NG sich nicht um das Auto oder die Beerdigungskosten kümmert und somit diesen "Sachen" nicht nachgegangen wird!
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Möchte ein großes Dankeschön aussprechen für hilfreichen Antworten hier!!!
Für uns war dieses Thema völliges Neuland und nun sind wir schon ein ganzes Stück weiter in unserer Entscheidung!!!!
Zu der Frage:
#Lebt die Schwiegermutter noch?#
Ja, sie lebt noch. Ist aber mittlerweile geschieden und seit ca.4 Jahren schon wieder mit einem neuem Mann verheiratet!!!!
Also denke ich das sie keinen Erbanspruch mehr hat.....(wenn ich da richtig lieg)
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quote:
Ja, sie lebt noch. Ist aber mittlerweile geschieden und seit ca.4 Jahren schon wieder mit einem neuem Mann verheiratet!!!!
Also denke ich das sie keinen Erbanspruch mehr hat.....(wenn ich da richtig lieg)
Da liegst Du richtig.
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