Erbschein automatisch vom Gericht?

28. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
kampfgeist
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschein automatisch vom Gericht?

Ich bin vom Nachlassgericht trotz einer (leider fehlerhaften) Erbausschlagung wegen hoher Überschuldung des Nachlasses als gesetzlicher Erbe festgestellt worden.

Wird der Erbschein vom Gericht automatisch ausgestellt oder muss ich den Erbschein beantragen, obwohl ich das Erbe garnicht antreten will!?

Was passiert, wenn ich keinen Erbschein beantrage in Bezug auf die Nachlassschulden und Gläubiger?

-- Editiert von User am 28. Februar 2024 08:41




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49938 Beiträge, 17503x hilfreich)

Zitat (von kampfgeist):
Wird der Erbschein vom Gericht automatisch ausgestellt


Nein

Zitat (von kampfgeist):
oder muss ich den Erbschein beantragen,


Nur, wenn Du einen benötigst.

Zitat (von kampfgeist):
obwohl ich das Erbe garnicht antreten will!?


Erbe bist Du auch ohne Erbschein.

Zitat (von kampfgeist):
Was passiert, wenn ich keinen Erbschein beantrage in Bezug auf die Nachlassschulden und Gläubiger?


Nichts, die Gläubiger können die Forderungen gegen Dich auch stellen ohne dass Du einen Erbschein beantragt hast.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12840 Beiträge, 4625x hilfreich)

Zitat (von kampfgeist):
trotz einer (leider fehlerhaften) Erbausschlagung wegen hoher Überschuldung des Nachlasses als gesetzlicher Erbe festgestellt worden.


Dann solltest Du dich jetzt dringend mit dem Thema der Nachlassinsolvenz beschäftigen, der Erbe muss den Antrag dazu unverzüglich nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung des Nachlasses stellen.

Nicht vom Begriff der Insolvenz abschrecken lassen, das Verfahren dient dazu, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und das vorhandene Vermögen des Erben zu schützen.

-- Editiert von User am 1. März 2024 09:23

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich sehe hier in Problem mit dem Begriff "festgestellt".
Das Erbrecht wird durch Beschluss festgestellt, dem widerspricht aber, dass es keinen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gibt. Die Frage lautet also, wie Sie "festgestellt" werden sollen ohne Antrag?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12840 Beiträge, 4625x hilfreich)

Man wird Erbe per Gesetz, da muss kein Beschluss für erlassen, noch ein Erbschein beantragt werden.

Zitat (von AR0710):
Die Frage lautet also, wie Sie "festgestellt" werden sollen ohne Antrag?

Ziemlich simpel.
Gesetzliche Erbfolge und fehlerhafte Ausschlagung (vermutlich nicht fristgerecht eingereicht).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von kampfgeist):
.....wegen hoher Überschuldung des Nachlasses......
Seit wann ist dir das bekannt?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12840 Beiträge, 4625x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Man wird Erbe per Gesetz, da muss kein Beschluss für erlassen, noch ein Erbschein beantragt werden.


Dass das so ist, ist mir bekannt, da mir der Wortlaut des § 1922 Abs. 1 BGB geläufig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ziemlich simpel.
Gesetzliche Erbfolge und fehlerhafte Ausschlagung (vermutlich nicht fristgerecht eingereicht).


So einfach mache ich mir die Antwort nicht, denn mein Problem mit dem Wort "festgestellt" bleibt bestehen. Im Ausschlagungsverfahren, ob fristgerecht erfolgt oder nicht, erfolgt keine "Festellung" des Erbrechts. Vielmehr erst im Erbscheinverfahren, doert werden Wirksamkeiten geprüft. Und genau hier kommt mein Problem mit dem "festgestellt" ins Spiel, denn hier, im Erbscheinverfahren wird das Erbrecht durch Beschluss "festgestellt".

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