Ich bin vom Nachlassgericht trotz einer (leider fehlerhaften) Erbausschlagung wegen hoher Überschuldung des Nachlasses als gesetzlicher Erbe festgestellt worden.
Wird der Erbschein vom Gericht automatisch ausgestellt oder muss ich den Erbschein beantragen, obwohl ich das Erbe garnicht antreten will!?
Was passiert, wenn ich keinen Erbschein beantrage in Bezug auf die Nachlassschulden und Gläubiger?
-- Editiert von User am 28. Februar 2024 08:41
Erbschein automatisch vom Gericht?
28. Februar 2024
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Frage vom 28. Februar 2024 | 08:37
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschein automatisch vom Gericht?
#1
Antwort vom 28. Februar 2024 | 09:19
Von
Status: Unbeschreiblich (49938 Beiträge, 17503x hilfreich)
Zitat :Wird der Erbschein vom Gericht automatisch ausgestellt
Nein
Zitat :oder muss ich den Erbschein beantragen,
Nur, wenn Du einen benötigst.
Zitat :obwohl ich das Erbe garnicht antreten will!?
Erbe bist Du auch ohne Erbschein.
Zitat :Was passiert, wenn ich keinen Erbschein beantrage in Bezug auf die Nachlassschulden und Gläubiger?
Nichts, die Gläubiger können die Forderungen gegen Dich auch stellen ohne dass Du einen Erbschein beantragt hast.
#2
Antwort vom 1. März 2024 | 09:23
Von
Status: Philosoph (12840 Beiträge, 4625x hilfreich)
Zitat :trotz einer (leider fehlerhaften) Erbausschlagung wegen hoher Überschuldung des Nachlasses als gesetzlicher Erbe festgestellt worden.
Dann solltest Du dich jetzt dringend mit dem Thema der Nachlassinsolvenz beschäftigen, der Erbe muss den Antrag dazu unverzüglich nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung des Nachlasses stellen.
Nicht vom Begriff der Insolvenz abschrecken lassen, das Verfahren dient dazu, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und das vorhandene Vermögen des Erben zu schützen.
-- Editiert von User am 1. März 2024 09:23
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#3
Antwort vom 4. März 2024 | 12:48
Von
Status: Schüler (412 Beiträge, 93x hilfreich)
Ich sehe hier in Problem mit dem Begriff "festgestellt".
Das Erbrecht wird durch Beschluss festgestellt, dem widerspricht aber, dass es keinen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gibt. Die Frage lautet also, wie Sie "festgestellt" werden sollen ohne Antrag?
#4
Antwort vom 4. März 2024 | 14:17
Von
Status: Philosoph (12840 Beiträge, 4625x hilfreich)
Man wird Erbe per Gesetz, da muss kein Beschluss für erlassen, noch ein Erbschein beantragt werden.
Zitat :Die Frage lautet also, wie Sie "festgestellt" werden sollen ohne Antrag?
Ziemlich simpel.
Gesetzliche Erbfolge und fehlerhafte Ausschlagung (vermutlich nicht fristgerecht eingereicht).
#5
Antwort vom 4. März 2024 | 14:41
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)
Seit wann ist dir das bekannt?Zitat :.....wegen hoher Überschuldung des Nachlasses......
#6
Antwort vom 4. März 2024 | 16:12
Von
Status: Philosoph (12840 Beiträge, 4625x hilfreich)
Zitat :Seit wann ist dir das bekannt?
Er hat die Nachlassinsolvenz bereits in die Wege geleitet, etwas unübersichtlich da in einem extra Thread...
-> https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Richtiger-Zeitpunkt-fuer-einen-Antrag-auf-Nachlassinsolvenz-__f619370.html
#7
Antwort vom 5. März 2024 | 11:04
Von
Status: Schüler (412 Beiträge, 93x hilfreich)
Zitat :Man wird Erbe per Gesetz, da muss kein Beschluss für erlassen, noch ein Erbschein beantragt werden.
Dass das so ist, ist mir bekannt, da mir der Wortlaut des § 1922 Abs. 1 BGB geläufig ist.
#8
Antwort vom 5. März 2024 | 11:07
Von
Status: Schüler (412 Beiträge, 93x hilfreich)
Zitat :Ziemlich simpel.
Gesetzliche Erbfolge und fehlerhafte Ausschlagung (vermutlich nicht fristgerecht eingereicht).
So einfach mache ich mir die Antwort nicht, denn mein Problem mit dem Wort "festgestellt" bleibt bestehen. Im Ausschlagungsverfahren, ob fristgerecht erfolgt oder nicht, erfolgt keine "Festellung" des Erbrechts. Vielmehr erst im Erbscheinverfahren, doert werden Wirksamkeiten geprüft. Und genau hier kommt mein Problem mit dem "festgestellt" ins Spiel, denn hier, im Erbscheinverfahren wird das Erbrecht durch Beschluss "festgestellt".
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