Erbschein beantragen, Kosten?

11. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
silvi25
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbschein beantragen, Kosten?

Hallo!
Ich habe vom Amtsgericht die beglaubigte Abschrift des Testamentes meiner Tante erhalten. Diese hat mich in Ihrem Testament mit einbezogen. So wie ich dies jetzt verstehe ist es nur die Testamentseröffnung. Der Erbschein muß gesondert beantragt werden. Was ist mit der Erbscheinverhandlung? Wie kann ich den Erbschein beantragen? Muß ich bei der Erbscheinverhandlung anwesend sein? Welche Kosten sind dort aufzuwenden?
Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Silvi




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 140x hilfreich)

den erbschein beantragt man beim zuständigen amtsgericht, abteilung nachlassgericht (am wohnort der verstorbenen).
personalausweis und sterbeurkunde nicht vergessen.

zur testamentseröffung personalausweis mitnehmen.

sorry, aber von einer "Erbscheinverhandlung" habe ich noch nie etwas gehört. entweder du bist erbberechtigt oder nicht. verhandeln kannst du nicht darüber, du kannst nur das erbe ausschlagen,

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
silvi25
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

In dem Schreiben steht allerdings noch drin unter wichtige Hinweise:
Sofern ein Erbschein benötigt wird, ist dieser gesondert zu beantragen.
Ein Erbschein kann nur aufgrund einer notariellen oder gerichtlichen Erbscheinverhandlung erteilt werden (§§ 2353 ff. BGB ).

Tja, ich weiß auch nicht, was eine Erbscheinverhandlung ist, wer weiß es???

Danke
Silvi

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 140x hilfreich)

jetzt verstehe ich:

also, nur das nachlassgricht kann den erbschein ausstellen. entweder tritt die gesetzlich erbfolge in kraft oder die, die per testament vorgesehn wurde. wenn das erbverhandlung genannt wird, auch schön, habe ich dennoch noch nie gehört.

§§ 2353 ff. BGB sagt aus, dass das nachlassgericht für den erbschein zuständig ist.

da du ein beglaubigtes testament besitzt, mußt du den erbschein beantragen gehen (zeit mitnehmen, geld weiß ich nicht genau, lieber mehr als zu wenig oder. evtl. mal anrufen).
vorsicht: sind mehrere personen erbberechtigt ist es besser zusammen zum nachlassgericht zu gehen.

schau mal hier nach:

http://www.ratgeberrecht.de/index/is05236.html


grüße

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